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Schlagwort: Diskriminierung

Finanzamt schützt Rassisten und missversteht Grundrechtsschutz

Weil ein Verein Feinde der Demokratie und der Menschenrechte von seinen Veranstaltungen per Ausschlussklausel auslädt, sei er nicht gemeinnützig, da er so nicht die Allgemeinheit fördere. Diese rechtliche Bewertung eines Finanzamtes ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Dass ein Finanzamt aber so argumentiert und der betroffene Verein das widerlegen muss, zeigt die Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht, die Überforderung mancher Finanzämter – und wie sehr gemeinnützige Organisationen von einzelnen Sachbearbeiter*innen abhängen.

Bundesregierung: politische Tätigkeiten können gemeinnützig sein

Über die Aufnahme weiterer gemeinnütziger Zwecke „findet derzeit ein Meinungsaustausch innerhalb der Bundesregierung statt, der bisher nicht abgeschlossen ist“ und verfassungsrechtlich ist es nicht verboten, politische Tätigkeiten als gemeinnützig zu definieren – das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktion die Grünen zu „möglichen Gefährdungen des gleichberechtigten Einflusses aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf die politische Willensbildung und zu weiteren Punkten des Gemeinnützigkeits- und Vereinsrechts“. Die Grünen thematisierten darin die Probleme, die gemeinnützige Organisationen haben, die auf die Gesellschaft einwirken. (Mehr zu den Fragen hier.)

In großen Teilen ihrer Antwort bleibt die Regierung vage oder erklärt sich für nicht zuständig. Doch in den Antworten auf die 34 Fragen verstecken sich einige Hinweise. Dazu gehört, dass die Bundesregierung Notwendigkeiten aus Sicht der Verwaltung bewertet und dabei erklärt, dass es Gestaltungsspielraum gibt. Die Initiative dazu müsse aus dem Parlament kommen. Die Regierung spielt den Ball also ins politische Feld, wo er hin gehört, raus aus juristischen Strafräumen. Denn bei der Förderung gemeinnütziger Zwecke geht es um Wertentscheidungen.

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