Die Erleichterung bei Aktiven und Angestellten von Attac ist unbeschreiblich, als das Gericht verkündet: Die Arbeit von Attac ist gemeinnützig. Glückliche Gesichter bei Angestellten von Attac, Mitgliedern von Regionalgruppen und des Koordinations-Kreises, einige liegen sich in den Armen. Erst diese Erleichterung macht deutlich, unter welchem Druck, unter welcher Anspannung die vielen Attacis in den vergangenen zweieinhalb Jahren standen.
Schlagwort: Finanzgericht
Aktuellere Texte:
- Finanzamt verhindert weiter Gemeinnützigkeit von Attac und verlangt Revision
- Schriftliche Begründung des Urteils und wichtige Sätze daraus
- Reaktionen auf das Attac-Urteil
Pressemitteilung vom 10. November 2016
Das Finanzgericht Kassel hat entschieden, dass die Aktivitäten von Attac gemeinnützig sind. Damit hat es die Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt als rechtswidrig aufgehoben. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgte zu Unrecht. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 60 Vereinen und Stiftungen, erklärt dazu:
„Wer sich für die demokratische Grundordnung, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und ein gerechtes Steuersystem einsetzt und damit natürlich auf die Politik einwirkt, kann gemeinnützig sein, hat das Finanzgericht bestätigt. Damit sollte der Mythos Geschichte sein, dass das Gesetz zwischen politischen und gemeinnützigen Zwecken unterscheidet. Diese Behauptung ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Selbstloses politisches Engagement findet auch außerhalb von Parteien und Parlamenten statt. Es nutzt der Gesellschaft, es wirkt Polarisierung entgegen. Deshalb ist es förderungswürdig.
Am kommenden Freitag (28. Oktober 2016) verhandelt das Finanzgericht Düsseldorf über die Gemeinnützigkeit des Frauenverbandes Courage e.V., teilt der Verein mit. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr in der Ludwig-Erhard-Allee 21.
Anders als im Gemeinnützigkeits-Verfahren von Attac geht der Streit nicht darum, ob der Verein politische Ziele habe, ob gemeinnützig Zwecke im engeren Sinn verfolgt werden oder ob die Zwecke mit angeblich zu politischen Mitteln verfolgt werden. Vielmehr bezweifelt das Finanzamt Wuppertal die Verfassungstreue des Vereins, weil der in Verfassungsschutzberichten erwähnt wurde. Die Abgabenordnung mischt in Paragraph 51 materielle Regelungen mit Verfahrensrecht und verlangt von gemeinnützigen Organisationen, die Behauptung der Verfassungsschutz-Ämter zu widerlegen. Damit wird die Beweislast umgekehrt.
Aktualisierung: Attac hat vor dem Finanzgericht gewonnen.
Der 4. Senat des Finanzgerichts Kassel wird die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit am Donnerstag, 10. November 2016, ab 9:45 Uhr verhandeln. Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich und findet im Hessischen Finanzgericht, Kassel, Königstor 35 (Eingang Hermannstraße), statt. Wie lange die Verhandlung dauert und wann das Gericht entscheidet, ist offen. Das Finanzamt Frankfurt hatte Attac vor mehr als zwei Jahren die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Attac hat heute die Begründung seiner Klage gegen das Finanzamt Frankfurt veröffentlicht, mit der die Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit gefordert wird. In dem Schriftsatz legt Attac dar, dass das Gesetz nicht hergibt, eine politischen Tätigkeit zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zu beschränken und dass der gemeinnützige Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ so umfassend zu verstehen ist, dass die Tätigkeiten von Attac darunter fallen. Das Gericht wird aufgefordert, das Gesetz richtig anzuwenden statt sich an der falschen Interpretation im Anwendungserlass zu orientieren. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ appelliert an die Politik als Gesetzgeber, die eigene Interpretation klarzustellen, statt sich von Interpretationen von Justiz oder Exekutive abhängig zu machen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac sind nötig für eine lebendige Demokratie. Sie bündeln das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, sie verhindern politische Fehlentscheidungen, sie stehen für schwache Gesellschaftsmitglieder ein. Einen Widerspruch von Gemeinnützigkeit und politischem Engagement gibt die Abgabenordnung als Gesetz nicht her, eher im Gegenteil. Sie trennt lediglich klar zwischen Parteien und anderen Organisationen.