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Studie zu Gemeinnützigkeit Bund der Steuerzahler: Unsicheres Recht gefährdet tausende Vereine

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

  • Veraltetes Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet tausende Vereine und Stiftungen
  • Modernes Recht muss klar und einfach sein
  • Nicht-Handeln der Koalition ist rückschrittlich

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet heute (3.9.2023) über ein Rechtsgutachten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler (Bundesverband). Die rechtliche Bewertung wurde im Auftrag von Campact erstellt, einem der 200 Mitgliedsorganisationen unserer Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz:

„Die Untersuchung zum Steuerstatus des Bund der Steuerzahler zeigt, dass am veralteten und unklaren Gemeinnützigkeitsrecht nicht nur Attac gestrauchelt ist, sondern dass tausende, wenn nicht zehntausende Vereine bedroht sind. Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 hatte erhoben, dass sich jeder 20. Verein mit politischen Stellungnahmen zurückhält, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Die Koalition muss diese Unsicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen endlich angehen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen!

Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Klarheit und Einfachheit. Dazu gehören verständliche gemeinnützige Zwecke. Der Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Für wichtige Anliegen fehlen Zwecke im Gesetz, etwa soziale Gerechtigkeit oder Förderung der Rechtsstaatlichkeit. Es kann nicht sein, dass sich Wirtschaftsverbände steuerbegünstigt mit Themen wie Sozialstaat und Steuerpolitik beschäftigen dürfen, selbstlos tätige gemeinnützige Vereine aber nicht.

Mehr Klarheit braucht es auch bei Abgrenzungen wie dem fundamentalen Kriterium der Selbstlosigkeit. Finanzämter und zivilgesellschaftliche Organisationen brauchen klare Prüfkriterien.

Deshalb muss die Ampelkoalition endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts angehen. Ein demokratischer Rechtsstaat braucht ein Basisrecht der Zivilgesellschaft, das ins 21. Jahrhundert passt. Das bisherige Nicht-Handeln bei Gemeinnützigkeit ist rückschrittlich statt ein Wagnis zu mehr Fortschritt.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Fast 200 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Campact gehört zu den Gründungsmitgliedern. Weitere Mitglieder sind unter anderem Amnesty International, Attac, Brot für die Welt, LobbyControl, Oxfam, Transparency International und Terre des Hommes.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Weiterführende Infos

Die rechtliche Bewertung liegt unserer Allianz vor. Die Anwaltskanzlei Winheller stellt darin Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts umfassend dar, insbesondere zu politischen Mitteln sowie den Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“. Dabei stützt sie sich vor allem auf die zuletzt etwa im Fall Attac restriktive Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH). Auf der Basis werden im Auftrag von Campact Veröffentlichungen und Stellungnahmen des Bund der Steuerzahler (Bundesverband) insbesondere aus dem Jahr 2021 untersucht.

Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass nach dem geltenden engen Recht mit diesen Aktivitäten der Bund der Steuerzahler wohl nicht gemeinnützig sein könne. Unter anderem, weil zu Anliegen und Tätigkeiten des Vereins der gemeinnützige Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ nicht passe. Aber auch, weil der Verein eher die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder vertrete als selbstlos die Allgemeinheit zu fördern. Zudem wird die parteipolitische Neutralität bezweifelt.

Nachtrag: Der Bund der Steuerzahler hat ein Statement zu den Veröffentlichungen abgegeben.

Weitere Informationen:

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