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Gesetzesentwurf zu Gemeinnützigkeit stellt Diskussion auf die Füße

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Gesetzesentwurf vor
  • Wichtige Diskussionsgrundlage für politische Debatte
  • Entwurf greift alle Forderungen der Allianz auf

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, hat heute einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz macht. Über die Forderungen der Allianz hinaus schlägt der Entwurf unter anderem vor, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern.

Zusätzlich zu dem 31 Seiten umfassenden Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des demokratischen Engagements und einer lebendigen Zivilgesellschaft“ legt die GFF ein weiteres Papier vor mit „Sieben Punkten für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht“. Darin schlägt die GFF unter anderem vor, neue Regeln für Ausstieg oder Sanktionen bei Verstoß gegen Regeln der Gemeinnützigkeit zu schaffen sowie eine neue Institution zu schaffen, die auf Bundesebene Zivilgesellschaft begleitet, dem Bundestag berichtet und Impulse für Gesetzesänderungen ergibt.

Zu den Vorschlägen erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Ein konkreter Gesetzesentwurf stellt die Diskussion über ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht auf die Füße. Ich bin dankbar, dass die GFF diese Diskussionsgrundlage vorlegt, zu der sich die Parteien im Wahlkampf verhalten können und über den in Koalitionsverhandlungen im Oktober diskutiert werden kann.

Die GFF folgt dabei den Forderungen, die unsere Allianz seit 2015 erhebt: Einerseits schnelle gesetzliche Sofortmaßnahmen, andererseits eine fachlich fundierte Debatte. Die Grundsatzdebatte müsste frei von kurzfristigen Effekten sein. Sie müsste Grundlagen einer modernen Zivilgesellschaft betrachten sowie nötige Abgrenzungen zu Parteien und Verfassungsfeinden – eine Debatte, die über den Rahmen des Steuerrechts hinaus greift. Zu einer Forderung wie auf den Zweckkatalog zu verzichten, gibt es auch in unserer Allianz verschiedene Auffassungen. Die nächste Bundesregierung muss eine Diskussion über Zivilgesellschaft und Demokratie organisieren und einen entsprechenden Prozess mit konkreten Vorschlägen am Ende fest vereinbaren.

In ihren Wahlprogrammen positionieren sich die Parteien sehr verschieden zu Gemeinnützigkeit und einem modernen Rechtsrahmen für die Zivilgesellschaft. Während SPD, Grüne und Partei Die Linke konkrete Forderungen nennen, sind die Programme von CDU, CSU und FDP zu diesen Fragen weitgehend blank. Die konkreten Vorschläge könnten auch in diesen Parteien die nötigen Diskussionen anschieben.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Deshalb schlossen sich im Juli 2015 zunächst 40 Vereine und Stiftungen in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Mittlerweile sind es 180 Organisationen. Zu den Mitgliedern gehören neben der Gesellschaft für Freiheitsrechte unter anderem Amnesty International, Attac, Brot für die Welt, Oxfam Transparency International und Terre des Hommes.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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