Bundestagswahl 2021 und Gemeinnützigkeit: Wahlprogramme, Forderungen, Koalitionsvertrag

In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 wurde das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht der Zivilgesellschaft von den Parteien unterschiedlich stark behandelt. Wir geben unten eine Übersicht über die Wahlprogramme, Analysen und Forderungen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen immer wieder hier.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurden mehrere Vorhaben zu Gemeinnützigkeit vereinbart. Dazu:

Über die Chancen für Demokratiepolitik nach der Wahl hatten wir hier geschrieben. (28.9.2021)

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Campact und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben wir zu unseren drängendsten Forderungen Formulierungsvorschläge und Erläuterungen notiert: Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht (Juni 2023)

Überblick Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021

Die untenstehende Tabelle (hier auch als PDF) zeigt, wie die vier drängendsten Forderungen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” von den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien aufgegriffen werden.

Wahlprogramme im Detail

Während sich SPD, die Partei Die Linke (PDL) und Bündnis 90/Die Grünen in unterschiedlicher Form mit den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrecht beschäftigen, möchte die FDP eSports-Vereinen die Gemeinnützigkeit gewähren; CDU/CSU sehen lediglich einen Zusammenhang mit der Gründung von Transfergesellschaften im Wissenschaftsbereich. Bei der AfD und im Bayernplan der CSU fällt der Begriff “Gemeinnützigkeit” nicht ein einziges Mal.

Die Links oben führen jeweils zu einer detaillierten Analyse der Programme, inklusive Vergleich mit den Aussagen vor der Bundestagswahl 2017.

Weitere Texte und Analysen

Den Forderungen der Parteien liegt ein sehr unterschiedliches Verständnis von Zivilgesellschaft zu Grunde. Adalbert Evers analysiert dieses entlang der Wahlprogramme in seinem Beitrag “All together now? Die Zivilgesellschaft in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl” (Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) vom 1. Juli 2021).

Einen Einblick in das Verständnis von Zivilgesellschaft der Oppositionsfraktionen in der noch laufenden Legislaturperiode liefert Dr. Rainer Sprengel mit seiner Analyse “Oppositionelle Engagement- und Demokratiepolitik im Deutschen Bundestag (2017-2021)” (BBE-Arbeitspapier Nr. 12).

Rückblick und Ausblick: In einer umfassenden Analyse betrachten Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, und Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz,  zunächst die Ausgangslage und die auch unerwarteten Entwicklungen der endenden Legislaturperiode seit 2017-2021. Dem folgt eine Analyse, in der der die vorliegenden Wahlprogramme anhand der vier drängendsten Probleme gemessen werden. Schließlich skizzieren sie eine Handlungsanleitung für die nächste Regierungskoalition und nennen Problemfelder. Unterschieden wird zwischen schnellen Sofortmaßnahmen zum Schutz der Zivilgesellschaft und einem länger dauernden notwendigen fraktionsübergreifenden und interdisziplinären Diskussionsprozess. Der Beitrag ist ursprünglich am 12. August 2021 im Newsletter des BBE (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement) erschienen.

Zivilgesellschaftsbegriff der Europäischen Union: “Das demokratische Gefüge zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit stützt sich auch auf die Medien und die Zivilgesellschaft … Die Zivilgesellschaft spielt eine zentrale Rolle im System von Kontrolle und Gegenkontrolle. … Ein förderlicher Rahmen für die Zivilgesellschaft ermöglicht Debatten und die Kontrolle der Regierungsverantwortlichen, und wenn ihr Handlungsspielraum eingeengt wird, ist dies als Zeichen zu sehen, dass die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist”, schreibt die EU-Kommission im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 und äußert sich besorgt über die “Unsicherheit hinsichtlich des Steuerbefreiungsstatus gemeinnütziger Organisationen” in Deutschland. Dies könnte dazu führen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen “davon absehen, zu potenziell sensiblen Fragen Stellung zu nehmen”. Mehr dazu…

Forderungen der Allianz

Die Anfang 2015 ausgearbeiteten Forderungen der Allianz erweisen sich seit Jahren immer wieder als treffend für Organisationen, die sich als Wächterinnen von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten engagieren, die als Themenanwältinnen eintreten, ob für Klimaschutz, Kinder und Jugendliche oder diskriminierte Gruppen.

Diese Forderungen beschreiben lediglich Sofortmaßnahmen. Darüberhinaus braucht es einen Diskussionsprozess, wie ein guter rechtlicher Rahmen für zivilgesellschaftliche Organisationen aussehen kann. Hier geht es um Demokratiepolitik. Hier geben wir künftigen Koalitionär*innen kompakt auf vier Seiten einen Behandlungs- und Therapieplan für Demokratie und Zivilgesellschaft an die Hand.

Wie können die Sofortmaßnahmen konkret aussehen? In einem Gesetzesentwurf (Demokratiestärkungsgesetz) hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 2. August 2021 konkrete Gesetzesformulierungen vorgelegt, die weitgehend die Forderungen der Allianz treffen.

Forderungen anderer

Das “Bündnis für Gemeinnützigkeit”, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden, unabhängigen Organisationen sowie Expert*innen und Wissenschaftler*innen, hat am 18. August 2021 engagementpolitische Forderungen vorgelegt mit neun Handlungsfeldern, an denen sich die nächste Koalition orientieren soll. Das Bündnis fordert Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement.

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat am 26. August eine Sammlung der verschiedenen Forderungen an die nächste Bundesregierung zahlreicher Dachverbände, Netzwerke und Einzelorganisationen als 121 Seiten starkes Dossier veröffentlicht.

Mehr Informationen zur Bundestagswahl 2021 und Gemeinnützigkeit

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