CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU wurde am 21. Juni 2021 vorgestellt. Es wurde von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume erarbeitet und von den Vorständen beider Parteien einstimmig angenommen.

Die CSU stellte am 23. Juli 2021 zudem den sogenannten “Bayern-Plan” vor.

Das steht im Programm:

Im Wahlprogramm von CDU und CSU wird nur an einer Stelle von Gemeinnützigkeit gesprochen – im Zusammenhang mit der Gründung von Transfergesellschaften im Wissenschaftsbereich. Einen Zusammenhang zwischen Gemeinnützigkeit und zivilgesellschaftlichen Engagement stellen die beiden Parteien nicht her. Auch wenn die Unionsparteien an vielen Stellen das ehrenamtliche, bürgerschaftliche oder gar zivilgesellschaftliche Engagement loben, fehlt eine systematische Auseinandersetzung mit der Rolle einer starken Zivilgesellschaft in unserer demokratischen Gesellschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden nur in ihrer unterstützenden Funktion, z.B. als Sportverein, wahrgenommen. Während die politische Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen sowohl mit Blick ins Ausland als auch in die Vergangenheit wahrgenommen und anerkannt wird, fehlt für die Gegenwart im deutschen Inland die Perspektive.

Im Inland wird dem Engagement vor allem eine unterstützende Rolle zugeschrieben – zum Beispiel bei der “aufsuchende[n] Nachbarschaftshilfe und Sozialarbeit” (S. 78) oder im Sport:

“Acht Millionen Menschen engagieren sich in mehr als 90 000 Sportvereinen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für das Gemeinwohl und eine lebendige Zivilgesellschaft.”
(Abschnitt 10.7. “Engagierte Sportförderung”; S. 138)

Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Vereinsarbeit erhalten insgesamt viel Aufmerksamkeit im Kapitel 10 “Neue Lebensqualität in Stadt und Land – aus Liebe zu unserer Heimat” (S. 123-139):

“Die vor uns liegenden Herausforderungen brauchen einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er erwächst aus sozialen Beziehungen, einer positiven Verbundenheit der Menschen mit dem Gemeinwesen und einer ausgeprägten Gemeinwohlorientierung. Wir haben den Anspruch, eine aktive Bürgergesellschaft zu gestalten, in der sich jeder Einzelne für seine Mitmenschen einsetzen kann und dadurch Verantwortung übernimmt.”
(Abschnitt 10.3 “Stärkung von Zusammenhalt und Ehrenamt”; S. 132)

“Bürgerschaftliches, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement gehört zu den zentralen Elementen einer lebendigen Demokratie.”
(Abschnitt “Ehrenamt fördern”; S. 132)

Geplant sind auch “Anlaufstellen für das Ehrenamt in Kreisen und Gemeinden”, die die Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt flankierend begleiten sollen.

“Sie können die Ehrenamtlichen beraten, ihnen die Arbeit erleichtern und bei der Vernetzung und Qualifizierung helfen.” (S. 133)

Ob diese auch zivilgesellschaftliche Organisationen zu gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen begleiten sollen, bleibt offen.

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