SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 9. Mai 2021 haben mit 99,3 Prozent das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl beschlossen. Mit 66 Seiten ist das Wahlprogramm kürzer als das anderer Parteien. In der digitalen Fassung des Wahlprogramms sind weiterführende Beschlüsse und Positionspapiere hinterlegt.

Das steht im Programm:

Die Sozialdemokrat*innen formulieren zwei Sätze zu Gemeinnützigkeit:

“Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine starke Zivilgesellschaft und ein zeitgemäßes Gemeinnützigkeitsrecht. Daher werden wir prüfen, welche weiteren gesellschaftspolitisch bedeutsamen Bereiche in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufgenommen werden können und sicherstellen, dass steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine bei der Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke auch politisch tätig sein können und z.B. der Aufruf eines Sportvereins zu einer Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit möglich ist, ohne diese steuerliche Vergünstigung zu verlieren.”
(Abschnitt “Demokratie stärken”; S. 47)

Auf der selben Seite weiter oben hält die SPD fest:

“Demokratie ist die Basis einer Gesellschaft, die allen die Chance bietet, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Mit einem Demokratiefördergesetz werden wir Vereine, Projekte und Initiativen langfristig fördern und sie besser wappnen gegen die Feinde unserer offenen Gesellschaft. Wir werden das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiter ausbauen und hierüber Präventionsprojekte auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene fördern. Auch politische Bildung ist unverzichtbar. Dafür setzen wir uns innerhalb und außerhalb der schulischen Bildung für verstärkten und einfacheren Zugang zu politischen Bildungsmöglichkeiten und Demokratieförderung ein. Wir werden Arbeitnehmer*innen verstärkt in die Lage versetzen, ihren gesetzlichen Bildungsurlaub zu nutzen, um sich einfacher für ihr ehrenamtliches Engagement freistellen zu lassen.”

Auch der gemeinnützige Journalismus (S. 50) und e-Sports-Vereine (S. 48) finden sich im Wahlprogramm der Sozialdemokrat*innen wieder:

” Wir werden Journalismus im Gemeinnützigkeitsrecht verankern, so dass auch die Stiftungsfinanzierung möglich ist, ohne dass damit marktwirtschaftliche Strukturen konterkariert werden.”
(Abschnitt “Einander besser verstehen“, S. 50)

” Wir werden die Entwicklung von eSports in Deutschland weiter unterstützen, beispielsweise dadurch, dass er gemeinnützig wird. ”
(Abschnitt “Kultur fördern”; S. 48)

Von den Forderungen der Allianz fehlt die Abschaffung der Beweislastumkehr bei Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht.

Matrix in der Webversion

Dem Abschnitt “Demokratie stärken” sind in der Webversion die Beschlüsse “Pakt für das Zusammenleben in Deutschland” und “Politische Bildung und Demokratieförderung in Deutschland” zugeordnet. Beide nehmen Bezug zum Gemeinnützigkeitsrecht.

Im Beschluss “Pakt für das Zusammenleben in Deutschland” vom 4. September 2020 konstatiert die SPD im Abschnitt “Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes, für eine Kultur der Wertschätzung” ihr Bestreben das Gemeinnützigkeitsrecht noch in der laufenden Legislaturperiode zu reformieren:

“Zusammenhalt entsteht zu einem wichtigen Teil aus starken und öffentlich geförderten zivilgesellschaftlichen Strukturen und einem starken bürgerschaftlichen Engagement. Es ist gut und richtig, dass viele Träger, die sich für ein offenes, plurales und demokratisches Gesellschaftssystem einsetzen, öffentlich gefördert werden. Deshalb steht für uns außer Frage, dass von der Gemeinnützigkeit auch politisches gesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie umfasst ist. Zum Schutz dieses Engagements hat deshalb Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits mit einem „Nicht-Anwendungserlass“ auf anderslautende Gerichtsurteile reagiert. Auch vor diesem Hintergrund halten wir eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes für unumgänglich. Ebenfalls wollen wir ehrenamtliches Engagement weiter stärken, dessen Attraktivität erhöhen und die Kultur der Wertschätzung ausbauen. Hierfür werden wird im Laufe der Legislaturperiode entsprechende Vorschläge vorlegen.”
(Abschnitt “Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes, für eine Kultur der Wertschätzung”; S. 10)

Im Beschluss “Politische Bildung und Demokratieförderung in Deutschland” vom 6. Oktober 2020 finden sich folgende Aussagen:

“Aktuelle Krisenerfahrungen haben gezeigt, wie schnell Vereine, Verbände und gemeinnützige Einrichtungen in ihrer aktiven Arbeit betroffen sind. Die Existenz der Trägerstrukturen der für unsere Gesellschaft so essentiellen politischen Bildung muss auch in diesen Phasen gesichert werden. Politische Bildung ist eine Aufgabe des Gemeinwohls. Die Träger und Organisationen der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung brauchen für ihre Mitarbeiter*innen und die weitere Arbeit Planungssicherheit und Orientierung. Geschichtspolitik wie historisch-politische Bildung sind dabei gleichrangig und ergänzen sinnvoll einander.
Aus der Corona-Pandemie lernen wir, dass die Rahmenbedingungen für entsprechende Förderungen in Zukunft so gestaltet werden müssen, dass Verbände und gemeinnützige Einrichtungen dauerhaft krisenfest sind. Deswegen kämpfen wir für ein Demokratiefördergesetz.”
(Abschnitt “Handlungsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in Krisenzeiten”; S. 8-9)

Parteitagsbeschluss Dezember 2019

Der Bundesparteitag der SPD hat am 7. Dezember 2019 einen sehr klaren Initiativantrag zur Gemeinnützigkeit beschlossen, der in der “Matrix” nicht aufgeführt wird. Darin heißt es unter anderem:

Der SPD-Bundesparteitag spricht sich dafür aus, dass die Gemeinnützigkeit nur dann
verweigert oder aberkannt wird, wenn der Organisation verfassungswidrige Bestrebungen
nachgewiesen werden. Allein die Erwähnung in Verfassungsschutzberichten ist nicht
ausreichend, um die Gemeinnützigkeit abzuerkennen

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