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Pressemitteilung: Allianz-Stellungnahme zur Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss am 23.9.2025

* FDP-Antrag im NRW-Landtag zur NGO-Finanzierung basiert auf falschen Behauptungen: Geförderte Organisationen müssen nicht politisch neutral sein

* Demokratisches Engagement darf nicht durch die Bedrohung der Gemeinnützigkeit pauschal diskreditiert werden

* Staatliches Handeln muss demokratische Teilhabe fördern statt diffamieren

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist am morgigen Dienstag, den 23.9., als Sachverständige zur Anhörung zum Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schluss mit der Blackbox der sogenannten NGO-Finanzierung! – Transparenz und klare Regeln statt Schattenagenda auf Kosten der Steuerzahler“ im Haushalts- und Finanzausschuss eingeladen. Die schriftliche Stellungnahme der Allianz finden sie hier.

In ihrem Antrag fordert die FDP mehr Kontrolle von NG0s und droht ihnen mit der Aberkennung der  Gemeinnützigkeit. Dabei argumentiert sie mit unzutreffenden Behauptungen – so müssten mit öffentlichen Mitteln geförderte Organisationen parteipolitisch neutral sein. Richtig ist: Vereine dürfen Parteien nicht direkt unterstützen, doch Kritik an Parteipositionen ist erlaubt solange sie sich auf die Satzungszwecke bezieht und sachlich begründet ist. Genauso wenig verbietet das Gemeinnützigkeitsrecht die Anwendung politischer Mittel wie Demonstrationen.

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung: „Öffentliche Projektförderung geht nicht einher mit einer Weisungsgebundenheit durch den Geldgeber und bedeutet auch nicht, dass Vereine ihre politische Haltung an der Garderobe abgeben müssten. Vereine sind Grundrechtsträger, auch für sie gelten Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit – und zwar auch dann, wenn sie öffentliche Fördermittel erhalten.“

Und weiter betonte sie: „Gesellschaftliches Engagement kann nicht neutral sein, sondern erfordert Haltung. Populistische Stimmungsmache gegen politisch missliebige Vereine ist kurzsichtig und gefährdet die Demokratie. Das Gütesiegel „Gemeinnützigkeit“ darf nicht durch pauschale Verunglimpfung zivilgesellschaftlichen Engagements entwertet werden, so wie es die FDP hier tut.“

Mit ihrem Antrag legt die FDP die Axt an die Demokratie. Parteien müssen sachliche Kritik aushalten, denn die Zivilgesellschaft übt eine wichtige gesellschaftliche Wächterfunktion aus. Die absichtsvoll geschürte Verunsicherung führt gerade bei kleineren Vereinen, die sich demokratisch engagieren und damit in gesellschaftspolitische Fragen einmischen dazu, dass sie sich aus Angst vor negativen Konsequenzen selbst einen Maulkorb verpassen.

Anstatt diese Verunsicherung weiter zu schüren, sollte der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren. Damit könnte er den aktuellen Herausforderungen gerecht werden und Angriffe auf die Demokratie entgegentreten. Mehr dazu hier.

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 220 Vereinen und Stiftungen und setzt sich seit 2015 für die rechtliche Absicherung gemeinnütziger Organisationen ein. Sie fordert ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das Klarheit und Sicherheit schafft. Zu ihren Mitgliedern zählen große NGOs ebenso wie kleine, regional tätige Vereine, die in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Bildung, Entwicklungspolitik und Kultur aktiv sind.

Kontakt: Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, Telefon 0176/82304731, handtmann@zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de