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Gemeinnützige sind selbstlos, ihre Empörung ist nicht zweckfrei

Bereits um den Jahreswechsel 2015/2016 berichteten mehrere Medien über Campact und die Forderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Der hatte verlangt, die Gemeinnützigkeit von Campact zu prüfen, da der Verein Politik betreibe Der CDU-Politiker verwendete dafür bereits im Laufe des Jahres 2015 den Begriff “Empörungsindustrie”. Damit zielte er auf gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen, die gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP Stellung bezogen hatten.

Der Begriff “Empörungsindustrie” ist perfide, denn er stellt eine der Säulen der Gemeinnützigkeit in Frage. Gemeinnützig ist, wer selbstlos das Wohl der Allgemeinheit fördert – das ist ein entscheidender Unterschied zu Industrie-Lobbyisten, die im Interesse ihrer Auftraggeber oder der eigenen Firma handeln. Genau dies ist bei gemeinnützigen Organisationen nicht der Fall. Weiterlesen

Tagung “Wenn Konzerne den Protest managen” am 26. September

Gemeinnützigkeit kann missbraucht werden – etwa dann, wenn Unternehmen oder deren Vertreter gemeinnützige Vereine gründen, die in ihrem Sinne Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen mit PR-Kampagnen unter dem Deckmantel zivilgesellschaftlichen Engagements. Der Verein schmückt sich mit dem vermeintlichen Gütesiegel der Gemeinnützigkeit und dem Nimbus der Initiative. Verschleiert wird aber, dass hinter dem Verein eigennützige Interessen stecken. Aus unserer Sicht, darf ein eigennütziger Verein nicht als gemeinnützig anerkannt werden, da er eben nicht selbstlos die Allgemeinheit fördert.

Dieser Erscheinungsform von “Protest- und Akzeptanzmanagement”, aber auch Gegenstrategien, widmet sich die Tagung “Wenn Konzerne den Protest managen” am Samstag, 26. September, in Berlin, veranstaltet unter anderem von Robin Wood und LobbyControl.

Wie Unternehmen gemeinnützig lobbyieren

Die “Stuttgarter Nachrichten” beleuchten mit der “Stiftung Familienunternehmen” einen weiteren Fall, in dem sich ein Lobbyverband der Gemeinnützigkeit bedient. Diese Stiftung nimmt ganz offenbar Einfluss auf die politische Willensbildung, wenn sie gegen die Erbschaftssteuer kämpft – doch tut sie das nicht selbstlos und nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern für ganz spezifische Interessen, für einen sehr begrenzten Kreis von Begünstigten.

Soll es gemeinnützig sein, sich in politische Debatten einzumischen? In einer streitbaren Demokratie kann die Antwort nur “Ja!” lauten. Doch unter welcher Bedingung sollte diese Einmischung steuerlich begünstigt sein? Sie muss selbstlos die Allgemeinheit fördern.

Die “Stuttgarter Nachrichten” steigen prominent auf Seite 1 ein, liefern auf einer halben Zeitungsseite mehr Hintergrund und kommentieren schließlich: “Das Finanzamt streicht Attac die Gemeinnützigkeit, weil die linke Lobbytruppe eine Steuer auf Finanztransaktionen fordert.Und eine „Stiftung“, die die Abschaffung einer Steuer fordert – der Erbschaftsteuer – bleibt unbehelligt? Man muss kein Experte sein, um zu merken: Da passt etwas nicht zusammen.”

ARD-Reportage zu Grenzfällen der Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig anerkannt sein können nur Organisationen, die selbstlos die Allgemeinheit fördern. Die ARD-Reportage “Steuerfrei e. V. – Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit” zeigte am 24. August 2015 Organisationen, die offenbar nicht selbstlos handeln, sondern nur im Interesse ihrer Mitglieder – und die dennoch als gemeinnützig anerkannt sind.

Unverständlich ist, dass anderen Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn sie selbstlos zur Förderung der Allgemeinheit an der politischen Willensbildung mitwirken. Die “Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik” lobbyiiert für Waffenhersteller und ist als gemeinnützig anerkannt. Wenn Vereine wie Attac eine gerechte Steuerpolitik fordern, streicht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.

Die Reportage kritisiert etwas zu allgemein Schlupflöcher in der Gemeinnützigkeit, ohne den Unterschied zwischen Selbstlosigkeit und Förderung der Allgemeinheit deutlich zu machen. Sie zitiert mit Prof. Dr. Wolfram Richter eine Haltung, das Gemeinnützigkeitsrecht generell deutlich restriktiver zu handhaben, womit auch gesellschaftliches Engagement anders behandelt würde.

LobbyControl weist in einem Blog-Beitrag auf zwei weitere Beispiele hin, bei denen kommerzielle Interessen von Unternehmen mit den Aktivitäten an sie gebundener gemeinnütziger Organisationen vermischt werden.