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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

BSW: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 12. Januar 2025 hat ein Parteitag in Bonn über das Wahlprogramm der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ entschieden. Der Entwurf des Wahlprogramms ist als PDF hier zu finden.

Im Parteitagsbeschluss wurde im Vergleich zum Entwurf ergänzt:

„Das Ehrenamt ist dabei für uns eine zentrale Säule unserer Gesellschaft, weshalb wir es künftig gezielter fördern und unterstützen werden. Wir setzen uns entschieden für eine Gesellschaft ein, die auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und einem friedlichen Miteinander beruht.“

Gemeinnützigkeits-Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Aus den klaren und klugen Vereinbarungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor drei Jahren in ihren Koalitionsvertrag schrieben, ist nichts geworden. In den Wahlprogrammen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht der Zivilgesellschaft von den Parteien nun erneut unterschiedlich stark behandelt. Wir geben auf dieser Seite eine Übersicht über die Wahlprogramme der relevanten Parteien zu unseren Themen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen immer wieder hier.

Wir stellen ein: Hauptamtlicher Vorstand (m/w/d)

  • Die Stelle kann sowohl in Voll- als auch Teilzeit besetzt werden.
  • Der Arbeitsort ist bundesweit flexibel, bevorzugt im Großraum Berlin.

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen. Sie tritt insbesondere für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein, mit dem Ziel, für zivilgesellschaftliche Organisationen Rechtssicherheit herzustellen. Das operative und strategische Geschäft der Allianz wird derzeit von einer Mitarbeiterin und einem hauptamtlichen Vorstand geführt, für den wir eine Nachfolge suchen. Unterstützt werden sie dabei von einem fünfköpfigen ehrenamtlichen Beirat.

SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Sozialdemokraten haben am 11. Januar 2025 in Berlin auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm beschlossen. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Im Vergleich zum Entwurf gibt es im Beschluss nur wenige Änderungen bei unseren Themen:

Im Wahlprogramm der SPD heißt es bezüglich der Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratie:

„Demokratie ist eine hohe zivilisatorische Errungenschaft. Sie muss gelernt, gelebt und verteidigt werden. Es ist die Zivilgesellschaft, auf die es hier maßgeblich ankommt.“

AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die AfD hat ihr Programm auf einem Parteitag am 11./12. Januar 2025 in Riesa beschlossen. Die beschlossene Fassung wurde in der ersten Februarwoche veröffentlicht (hier die Web-PDF). Das war der Entwurf des Parteivorstands liegt als PDF vor.

Darin wird Gemeinnützigkeit zweimal erwähnt:

  • „…wollen wir erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen“
  • „Keine Arbeitserlaubnis außerhalb verpflichtender gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber“

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Vorstände von CDU und CSU haben am 17. Dezember 2024 das Wahlprogramm der Union für die Bundestagswahl beschlossen, hier als PDF. Auch eine Kurzfassung liegt vor.

Insgesamt ist „Bürokratie abbauen“ ein häufiges Stichwort im Wahlprogramm der CDU/CSU. Bezogen auf zivilgesellschaftliches Engagement heißt es konkret:

„Wir setzen ein Vereinspaket für unser Ehrenamt um, mit dem wir Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen angehen. Zudem setzen wir mehr Anreize für private Gelder und Spenden und erleichtern den Zugang zu öffentlicher Förderung.“

FDP: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Liberalen haben ihr Programm für die Bundestagswahl 2025 per Vorstandsbeschluss am 17.12.2024 beschlossen. Auf dem Parteitag am 9. Februar 2025 in Potsdam steht das Programm nicht auf der Tagesordnung. Der Vorstandsbeschluss des Wahlprogramms stammt vom 17. Dezember 2024, als PDF hier.

Wie die CDU verbinden die Liberalen in ihrem Wahlprogramm das Thema Ehrenamt mit dem Thema Sport. Im entsprechenden Kapitel „Freude an Erfolg und Verantwortung durch Sport und starkes Ehrenamt“ heißt es:

„Eine funktionierende Demokratie braucht eine lebendige Zivilgesellschaft – Menschen, die sich gesellschaftlich oder politisch engagieren, sei es im Sport, in der Kultur oder in politischen Parteien.“

Eine konkrete Ausgestaltung zum Gemeinnützigkeitsrecht fehlt. Der Begriff „Zivilgesellschaft“ wird benutzt, aber bleibt unscharf oder begrenzt.

Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) ohne Gemeinnützigkeit

  • Vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts landet im parlamentarischen Mülleimer
  • Steuergesetz wird ohne Reform Gemeinnützigkeit verabschiedet
  • Seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit für sicheren Rechtsrahmen der Zivilgesellschaft – trotz EU-Rügen

Zur für heute Nachmittag (15:50 Uhr) im Bundestag geplanten Verabschiedung des geschrumpften Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) – Zusatzpunkt 11, Drucksache 20/12778 – erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die drei Ampel-Parteien hatten sich vor drei Jahren mit konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts geeinigt: Neue Zwecke, Rechtssicherheit für politische Einmischung und mehr. Dieses Fortschrittsversprechen landet heute in der parlamentarischen Mülltonne.

Sammlung: Forderungen zur Bundestagswahl 2025 rund um Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die verkürzte Zeit bis zur Bundestagswahl stellt nicht nur Parteien und Kandidat:innen vor Herausforderungen, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die selbstlos Themen vertreten und zu diesen Themen auf Festlegungen der demokratischen Parteien drängen. Viele Organisationen hatten sich darauf vorbereitet, ab Jahresende auf den Programm-Prozess der Parteien einzuwirken – doch nun werden Programme von Parteitagen bereits im Januar 2025 beschlossen. Die Parteivorstände legen ihre Entwürfe vor, die kaum noch verändert werden, weil der Wahlkampf bereits läuft. Damit ist ein demokratischer Willensbildungsprozess beschnitten: Innerhalb der Parteien, aber auch durch Einwirkung darauf. Die demokratischen Parteien sollten das Problem sehen und den Austausch weitmöglichst nachholen. Papiere, die jetzt veröffentlicht werden, sollten in Koalitionsverhandlungen und in der Regierungsbildung eine Rolle spielen.
Hier eine Zusammenstellung sicher nur eines Ausschnitts von Positionen und Papieren rund um Gemeinnützigkeitsrecht, Engagementpolitik, Recht der Zivilgesellschaft.

Bürokratie-Entlastung für zivilgesellschaftliches Engagement

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Dezember 2024 mit der Bürokratie-Belastung für zivilgesellschaftliches Engagement beschäftigt. Anlass war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (Drucksache 20/12928). Zu den geladenen neun Sachverständigen gehörte auch Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Er wies unter anderem darauf hin, dass es im Gemeinnützigkeitsrecht Hürden für das Engagement gibt und dass Zivilgesellschaft von verschiedenen, nicht koordinierten Rechtsbereichen betroffen ist. Er erklärte auch, dass in autoritären Regimes bürokratische Anforderungen gezielt genutzt werden, um den Handlungsraum der Zivilgesellschaft zu beschränken. Eine Transparenz über solche Belastungen könne daher den Verdacht ausräumen, dass dies in Deutschland geschehe.