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AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Last updated on 21. Januar 2025

Die AfD hat ihr Programm auf einem Parteitag am 11./12. Januar 2025 in Riesa beschlossen. Eine Fassung des Beschlusses liegt noch nicht vor (Stand 21.1.2025). Der Entwurf des Parteivorstands liegt als PDF vor.

Darin wird Gemeinnützigkeit zweimal erwähnt:

  • „…wollen wir Erwerbsfähige (sic) Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen“
  • „Keine Arbeitserlaubnis außerhalb verpflichtender gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber“

Ansonsten steht dort zu „sogenannten ‚NGOs'“ unter anderem:

  • „Die Finanzierung von NGOs muss offengelegt werden.“
  • „Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen reduzieren – Laut Information der Bundesregierung werden über 500 in Deutschland ansässige oder aktive Nichtregierungsorganisationen (NGO) direkt sowie mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen finanziell unterstützt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung fordern wir eine detaillierte Prüfung dieser Organisationen und deren Projekte, mit dem Ziel, unnötige und ideologiebasierte Ausgaben einzusparen.“
  • „Die Profiteure der derzeitigen Klimapolitik sind ausschließlich Politiker, internationale Konzerne mit Ihren Lobbys und politiknahe NGOs.“

Was die AfD 2021 forderte

Worte wie „gemeinnützig“, „Engagement“ und „Ehrenamt“ kamen im Programm 2021 nicht vor.

Mehr zum AfD-Wahlprogramm 2021 hier.

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