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Die Linke: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Last updated on 7. Februar 2025

Die Partei „Die Linke“ hat ihr Programm auf einem Parteitag am 18./19. Januar 2025 in Berlin beschlossen. Das beschlossenen Programm ist hier als PDF veröffentlicht sowie hier beschrieben. Der Vorschlag des Vorstands liegt hier vor, sowie hier direkt als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf in den hier dargestellten Punkten nur unwesentlich erweitert.

Die Partei Die Linke will sich einsetzen für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Bündnisse zur Verteidigung der Demokratie gegen die extreme Rechte.

„Die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft stärken! Protest und Aufklärung gegen rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse, Migrant*innenselbstorganisationen sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten wirksamen Demokratiefördergesetz stärker unterstützt und langfristig finanziell abgesichert werden. Die politische Bildung wollen wir stärken.“

„Wenn Demokratiefeinde unsere Rechte einschränken wollen, dann setzen wir dem mehr Mitbestimmung und breite zivilgesellschaftliche Bündnisse zur Verteidigung unserer Demokratie, von Weltoffenheit und sozialer Gerechtigkeit entgegen.“

Die Linke fordert eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mit einer Klarstellung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke. Außerdem fordert sie, dass die Mitwirkung an der politischen Willensbildung ausdrücklich möglich sein muss. Organisationen, denen die Gemeinnützigkeit für selbstlose politische Einmischung entzogen wurde, sollen sie zurückerhalten.

„Wir brauchen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mit einer Klarstellung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke. Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung muss ausdrücklich möglich sein, ob zur Verfolgung eigener Zwecke oder darüber hinaus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Organisationen, denen die Gemeinnützigkeit für ihre selbstlose politische Einmischung entzogen wurde, müssen sie zurückerhalten (z.B. Attac oder Campact).“

Des Weiteren möchte die Partei das Demokratiefördergesetz beschließen, sowie Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anerkennen.

Zum Thema Wohngemeinnützigkeit, welche durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt wurde und die nicht im engeren Sinne zu Gemeinnützigkeit gehört, heißt es im Leitantrag zum Wahlprogramm der Linken:

„Die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit durch die Ampel ist eine Enttäuschung! Wir wollen die neue Wohngemeinnützigkeit zum Instrument machen für mittelfristig 30 Prozent gemeinnützige Wohnungen. Mit Steuerbefreiungen und Privilegierung bei Fördermitteln und öffentlichen Grundstücken wollen wir starke Anreize zur Beteiligung zum Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsektors schaffen, in dem sich die Mieten an den realen Kosten orientieren und die Profite gedeckelt werden.“

Mit Steuerbefreiungen und Privilegierung bei Fördermitteln und öffentlichen Grundstücken will die Partei starke Anreize zur Beteiligung zum Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsektors schaffen, in dem sich die Mieten an den realen Kosten orientieren und die Profite gedeckelt werden.

Was die Partei „Die Linke“ 2021 forderte

„In den vergangenen Jahren wurde immer mehr politisch engagierten Vereinen vom Finanzamt oder vor Gericht die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Demokratie lebt jedoch von ihrer Beteiligung und von einer vielfältigen Debatte. Wir brauchen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mit einer Ausweitung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke (zum Beispiel die Förderung der Menschen- und Grundrechte, des Friedens, des Klimaschutzes oder der sozialen Gerechtigkeit). Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung muss ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit benannt werden, ob zur Verfolgung eigener Zwecke oder darüber hinaus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Dabei ist zu beachten, dass es nicht zu einer verdeckten Parteienfinanzierung kommt und die Grenzen zur Parteienfinanzierung gewahrt sind. Auch darf die Erwähnung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder nicht mehr automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, wie es zuletzt im Fall der VVN / BdA passiert ist.“
(Abschnitt „Einkommenssteuer gerecht reformieren“; S. 89)

Im Abschnitt „Die Demokratie stärken“ (S. 117-125) finden sich zwei Passagen mit Bezug zum Gemeinnützigkeitsrecht – im Unterabschnitt „Rechten Terror und Gewalt stoppen“ (S. 117-119):

Projekte der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse sowie Antifa-­­Initia­tiven müssen mit einem echten ­Demokratiefördergesetz stärker und langfristig finanziell unterstützt werden. Dabei darf es kein strukturelles Misstrauen und keinen Kooperationszwang mit Polizei und Inlandsgeheimdienst geben. Zivilge­sellschaftliche Vereine wie Change.org, Campact und Attac müssen durch eine Reform der Abgabenordnung wieder als gemeinnützig gelten.“
(Abschnitt „Rechten Terror und Gewalt stoppen“; S. 117-118)

und im Unterabschnitt „Bürgerschaftliches Engagement besser unterstützen“ (S. 124-125):

„Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Engagement bündeln und Interessen sowie Forderungen sichtbar machen, sind unverzichtbar für eine lebendige Demokratie. In den letzten Jahren sind vielen Organisationen mit dem Gemeinnützigkeitsrecht Steine in den Weg gelegt worden. Das wollen wir ändern und dazu das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren (vgl. Kapitel „Einkommensteuer gerecht reformieren“). (S. 124-125)

Mehr zum Wahlprogramm der Linkspartei 2021 hier.

Zudem hatte die Fraktion der Linkspartei im Bundestag am 30.9.2024 einen umfassenden Antrag zur Reform der Gemeinnützigkeit eingebracht (Drucksache 20/13079).

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