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Autor: Lilly Schubert

Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 26. Januar 2025 hat die Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin das Wahlprogramm beschlossen. Die finale Fassung ist hier zu finden (direkt zum PDF). Der Vorstand hatte seinen Vorschlag am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Antragsschluss für Änderungen war am 8. Januar 2025. Zu finden ist der Entwurf des Wahlprogramms hier sowie hier als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf an einigen Stellen länger und detaillierter geworden, aber ohne fundamentale Änderungen.

Im Wahlprogramm der Grünen gibt es neben mehreren Erwähnungen von den Themen, die wir mit der Allianz bearbeiten, einen eigenen längeren Abschnitt zum Thema Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft unter der Überschrift „Für die Unterstützung von freiwilligem Engagement“.

Die Linke: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Partei „Die Linke“ hat ihr Programm auf einem Parteitag am 18./19. Januar 2025 in Berlin beschlossen. Das beschlossenen Programm ist hier als PDF veröffentlicht sowie hier beschrieben. Der Vorschlag des Vorstands liegt hier vor, sowie hier direkt als PDF. Der Beschluss ist im Vergleich zum Entwurf in den hier dargestellten Punkten nur unwesentlich erweitert.

Die Partei Die Linke will sich einsetzen für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Bündnisse zur Verteidigung der Demokratie gegen die extreme Rechte.

„Die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft stärken! Protest und Aufklärung gegen rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse, Migrant*innenselbstorganisationen sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten wirksamen Demokratiefördergesetz stärker unterstützt und langfristig finanziell abgesichert werden. Die politische Bildung wollen wir stärken.“

„Wenn Demokratiefeinde unsere Rechte einschränken wollen, dann setzen wir dem mehr Mitbestimmung und breite zivilgesellschaftliche Bündnisse zur Verteidigung unserer Demokratie, von Weltoffenheit und sozialer Gerechtigkeit entgegen.“

SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Sozialdemokraten haben am 11. Januar 2025 in Berlin auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm beschlossen. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2024 vorgestellt. Im Vergleich zum Entwurf gibt es im Beschluss nur wenige Änderungen bei unseren Themen:

Im Wahlprogramm der SPD heißt es bezüglich der Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratie:

„Demokratie ist eine hohe zivilisatorische Errungenschaft. Sie muss gelernt, gelebt und verteidigt werden. Es ist die Zivilgesellschaft, auf die es hier maßgeblich ankommt.“

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Vorstände von CDU und CSU haben am 17. Dezember 2024 das Wahlprogramm der Union für die Bundestagswahl beschlossen, hier als PDF. Auch eine Kurzfassung liegt vor.

Insgesamt ist „Bürokratie abbauen“ ein häufiges Stichwort im Wahlprogramm der CDU/CSU. Bezogen auf zivilgesellschaftliches Engagement heißt es konkret:

„Wir setzen ein Vereinspaket für unser Ehrenamt um, mit dem wir Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen angehen. Zudem setzen wir mehr Anreize für private Gelder und Spenden und erleichtern den Zugang zu öffentlicher Förderung.“

FDP: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die Liberalen haben ihr Programm für die Bundestagswahl 2025 per Vorstandsbeschluss am 17.12.2024 beschlossen. Auf dem Parteitag am 9. Februar 2025 in Potsdam steht das Programm nicht auf der Tagesordnung. Der Vorstandsbeschluss des Wahlprogramms stammt vom 17. Dezember 2024, als PDF hier.

Wie die CDU verbinden die Liberalen in ihrem Wahlprogramm das Thema Ehrenamt mit dem Thema Sport. Im entsprechenden Kapitel „Freude an Erfolg und Verantwortung durch Sport und starkes Ehrenamt“ heißt es:

„Eine funktionierende Demokratie braucht eine lebendige Zivilgesellschaft – Menschen, die sich gesellschaftlich oder politisch engagieren, sei es im Sport, in der Kultur oder in politischen Parteien.“

Eine konkrete Ausgestaltung zum Gemeinnützigkeitsrecht fehlt. Der Begriff „Zivilgesellschaft“ wird benutzt, aber bleibt unscharf oder begrenzt.

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

„Ausländische-Agenten-Gesetze“ in der EU? – Zivilgesellschaftliche Freiheiten müssen gesichert werden

Sich gegen soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu engagieren, wird in vielen Weltregionen und Ländern zunehmend schwieriger. Das berichtete der Civicus Monitor bereits Ende 2023, im Frühling 2024 nochmal in Form des Atlas der Zivilgesellschaft, der unter der Führung von Brot für die Welt die Ergebnisse des Civicus Monitor auf Deutsch aufarbeitet.
Wie bedeutend Freiraum der Zivilgesellschaft für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind, wurde Ende Frühling 2024 viel mit Blick auf Georgien berichtet. Am 14. Mai 2024 verabschie­dete das georgische Parlament das Gesetz „über die Transparenz ausländischer Ein­flussnahme“ – auch Ausländische-Agenten-Gesetz genannt. Wenige Wochen vorher wurde ein ähnliches Gesetz in Kirgistan beschlossen. Im weitesten Sinne geht es bei diesen Gesetzen darum, finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland (aus z.B. Förder-Fonds) offen zu legen und zu stigmatisieren.
Georgien argumentierte, die EU strebe eine ähnliche Richtlinie an: Der im Dezember 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf mit einem Paket zur „Verteidigung der Demokratie“ der Europäischen Kommission hat tatsächlich Bezüge zu „Ausländische-Agenten-Gesetzen“. Die Richtlinie würde das Vereinigungs­recht verletzen und könnte zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, Stigmati­sierung und Schikanen führen.

Kabinett beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz – mit wenig Verbesserung für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetz II – betreffend Gemeinnützigkeitsrecht

• Das Bundeskabinett hat heute Vormittag (am 24.07.2024) den Entwurf des Jahressteuergesetz II entschieden (nun umbenannt in Steuerfortentwicklungsgesetz)
• Er bleibt deutlich hinter dem zurück, worauf sich im Koalitionsvertrag geeinigt wurde und was zum Schutz lebendiger Zivilgesellschaft nötig wäre
• ab September muss im Parlamentsverfahren vom Bundestag nachgebessert werden

Das „Jahressteuergesetz II“ ist da – und löst aktuell nur eins von vielen Gemeinnützigkeits-Problemen

Seit Mittwoch, den 10. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II vor. Am 05. Juni 2024 hatte die Bundesregierung bereits den Entwurf des ersten Jahressteuergesetz beschlossen, dem folgte die Ankündigung, es solle ein zweites für „politisch brisante“ Themen folgen. Das Jahressteuergesetz I enthielt bereits einen Vorschlag zu Wohngemeinnützigkeit  – ließ aber die im Koalitionsvertrag angedachten Neuerungen der Gemeinnützigkeit vermissen. Der nun im Jahressteuergesetz II gemachte Vorschlag zum §58 ist erfreulicherweise präziser als die bisherigen Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und vor allem so auch gerichtsfest. Ansonsten ist der Entwurf aber nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs (!) Staatssekretär:innen erst einmal enttäuschend. Und vor allem deutlich weniger als das, was sich im Koalitionsvertrag vorgenommen wurde.

Viel los um Gemeinnützigkeit: Eine Zusammenfassung der Mai-Wochen

Das Jahressteuergesetz 2024 soll die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beinhalten. Dieses soll noch vor der Sommerpause des Bundestags ins Kabinett.
Das ist nicht mehr lang, und was bisher bekannt ist, ist ernüchternd: Im letzten veröffentlichten Entwurf war Gemeinnützigkeit gar nicht drin. Nur E-Sport soll als neuer Zweck aufgenommen werden, es gibt keine Einigung zur Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck.
Umso mehr Stiftungen, Verbände und Vereine ergreifen grade die Initiative, an Bundesfinanzminister Linder zu appellieren, an dessen Ministerium das Jahressteuergesetz hängt: Einen Abriss der Geschehnisse der letzten Wochen, in denen aus vielen Richtungen kleinerer und größerer Druck kam, haben wir hier zusammengefasst.

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