Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?
Autor: Redaktion
- als Elternzeitvertretung Oktober 2023 bis März 2025
- 30 bis 40 Wochenstunden
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Wer antirassistisches Engagement fördern möchte, muss dafür passende Zwecke in der Abgabenordnung schaffen. Wenn der Staat Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit Förderprogrammen wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ unterstützt, muss er auch die Grundlage für dieses Engagement schaffen.
Mit der Petition „Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!“ weisen wir gemeinsam mit 27 Organisationen, die sich tagtäglich gegen Rassismus engagieren, auf diese klaffende Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht hin.
Bitte unterschreiben und teilen auch Sie. Je mehr Menschen unterschreiben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Anliegen Gehör findet. Das gilt ganz besonders jetzt. Denn nachdem verschiedene Sachverständige im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages noch einmal auf bestehende Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen haben und sich für eine Reform ausgesprochen haben, besteht innerhalb der Koalitionsfraktionen viel Beratungsbedarf. Nicht nur aber auch zu Gemeinnützigkeit.
Nach aktuellem Stand (10.11.2020) soll das Jahressteuergesetz in der Woche vom 16. November 2020 verabschiedet werden. Ob mit oder ohne Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht, wird sich noch zeigen. Wichtig ist jetzt die öffentliche Debatte zu nutzen, um auf die Lücken hinzuweisen.
Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, wurde mit dem „Marburger Leuchtfeuer 2020“ ausgezeichnet. Damit würdigen die Humanistische Union (HU) und die Stadt Marburg ihn als leuchtendes Beispiel für sein „herausragendes Engagement zugunsten sozialer Gerechtigkeit und einer lebendigen Demokratie“, wie es in der Urkunde heißt.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Transparenz-Initiative ist schneller als Gesetzgeber
- Wer an Gemeinnützigkeit scheitert, kann dennoch Mittelherkunft offenlegen
- Gesetzgeber versäumt bisher Reform des Gemeinnütigkeitsrechts
Zur Öffnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) für Organisationen ohne offiziellen Gemeinnützigkeitsstatus erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Im Namen von hunderten Initiativen und Vereinen sage ich Danke an den Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Danke im Namen von Initiativen und Vereinen, die wegen Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht nicht gemeinnützig sein können, aber gerne freiwillig ihre Finanzierung transparent machen wollen – und es nun mit einem gemeinsamen Standard können.
Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen. Wir versuchen hier, die Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Erlasses zu beschreiben.
(Stand 2. März 2020)
Ergänzung 5. Mai 2020: Bisher wurde dieser Erlass nicht veröffentlicht und es gibt verschiedene Auskünfte, ob und wie die Regelung tatsächlich gilt.
Spätestens das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs hat vergangenes Jahr die großen Probleme in der Gemeinnützigkeit auf die öffentliche und politische Tagesordnung gesetzt. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch immer nicht. Dennoch passierte 2019 so viel zu Gemeinnützigkeit – manchmal wird erst im Rückblick die Dimension deutlich.
Einschränkungen der Zivilgesellschaft in Deutschland waren in diesem Sommer Thema verschiedener Radio- und Fernsehbeiträgen. Neben Deutschlandfunk, Bayerischem Rundfunk und Südwestrundfunk beschäftigte sich auch „Die Anstalt“ des ZDF mit den Folgen des Attac-Urteils und einer zu rigiden Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts für politisch aktive Vereine – gut recherchiert, nüchtern dargestellt und gerade deshalb um so besorgniserregender.