Die Stadtstaaten Bremen und Berlin (beide rot-grün-rot regiert) haben in den Bundesrat eine Entschließung zur Gemeinnützigkeit eingebracht, die dort am 13. März zunächst in den Finanzausschuss verwiesen wurde. Die Entschließung mit der Drucksachennummer 114/20 macht keine konkreten Regelungs-Vorschläge, aber sie setzt Zielmarken. Solche Zielmarken scheinen bisher in den Überlegungen der Fachleute in den Finanzministerien zu fehlen.
Autor: Stefan Diefenbach-Trommer
Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac
- Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
- Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit
Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.
Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.
Der Staat kann mit Polizei und Justiz Verletzungen von Grundrechten, Rassismus und Hasskriminalität verfolgen und ahnden. Doch die Voraussetzungen einer Demokratie, Respekt und Akzeptanz gemeinsamer Werte, kann er nicht verordnen. Die Voraussetzungen dafür schaffen vor allem Bürgerinnen und Bürger durch ihr Zusammenleben, durch ihr Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Doch genau dieses Engagement ist durch Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht und das Attac-Urteil bedroht. Der Staat müsste noch vor Gesetzesänderungen Schutz geben, im ersten von drei Schritten mit einem Erlass des Bundesfinanzministeriums.
Exakt ein Jahr, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) sein Attac-Urteil veröffentlichte, verhandelt am Mittwoch, 26. Februar, das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut über die Gemeinnützigkeit von Attac. Denn das Verfahren war mit dem BFH-Urteil nicht abgeschlossen. Attac befindet sich nun seit sechs Jahren in einem unklaren Zustand. Die grundsätzliche Entscheidung zur Gemeinnützigkeit hatte große Verunsicherung in zivilgesellschaftlichen Organisationen verursacht und hektische, aber bisher ergebnislose Aktivitäten in Parteien und Regierungen ausgelöst.
Mit Spannung warten wir auf den 26. Februar 2020: An diesem Tag wird im Hessischen Finanzgericht erneut über den Fall Attac verhandelt. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Anfang diesen Jahres ist der Fall nicht erledigt, wie manche glauben. Der BFH hat nur (fatale) Leitlinien vorgegeben und das endgültige Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac zurück ans Hessische Finanzgericht verwiesen. Bis dahin bleibt Attac weiter in einem Schwebezustand. Weder ist die Gemeinnützigkeit amtlich bestätigt, noch ist rechtskräftig festgestellt, dass die Arbeit von Attac nicht gemeinnützig im Sinne des Gesetzes wäre.
Es wird immer deutlicher, dass es bei den Problemen politischer Einmischung und Gemeinnützigkeit nicht nur um Attac und Campact geht. In diesem Jahr wurden bisher fünf Fälle öffentlich. Vermutlich steigt (noch) nicht die Zahl, sondern der Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen. Die öffentliche Debatte führt auch dazu, dass Vereine in den Fokus der Finanzämter geraten – aber auch zu politischen Reaktionen. Unter anderem haben der SPD-Bundesparteitag und das Land Bremen klare Beschlüsse gefasst, die unsere Forderungen aufgreifen.
Since the Attac case in early 2019 the public benefit status of non-profit organisations in Germany has been repeatedly weakened. The current law is a threat to organisations engaging in non-profit political counselling and action – which poses a threat to all charities and human rights defenders. In 2019 we were faced with four more cases in which tax authorities revoked or refused to grant the public benefit status.
A special one is the case of the VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes; the Association of Persecutees of the Nazi Regime/Federation of Antifascists), founded by Holocaust survivors and resistance fighters of the Nazi dictatorship in 1947.
The English Service of Deutsche Welle explains this case and the enacted legislative amendments by the German Federal Ministry of Finance.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins
- Finanzamt Berlin meint, der Change.org-Verein fördere nicht Allgemeinheit, sondern Einzelinteressen
- Spender können wegen fehlendem Bescheid Spenden nicht geltend machen
- Bundestag und Finanzministerium müssen Rechtssicherheit schaffen
Zum aktuellen Bericht des „Spiegel“ über die Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen:
„Die bekannt gewordene Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins (neue Website: verein.innn.it) zeigt, dass die politische Einmischung gemeinnütziger Organisationen auf höchst gefährlichem Grund geschieht. Nach Attac, Campact, DemoZ und der VVN-BdA ist dies nun der fünfte in diesem Jahr bekannt gewordene Fall. Der Bundestag muss dringend Rechtssicherheit für das selbstlose Engagement für Demokratie, Menschenrechte und weitere wichtige Anliegen schaffen. Im Gesetz fehlen klare Zwecke für die Förderung von Demokratie und Grundrechten. Es fehlt eine Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen diese und andere Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen dürfen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu den neuen Ankündigungen von Olaf Scholz zum Recht der Gemeinützigkeit
Zum aktuellen Bericht des „Spiegel“ dazu, dass Olaf Scholz geplante Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht verworfen habe und bessere Gesetzes-Formulierungen finden will, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 140 Vereinen und Stiftungen:
„In diesem Jahr haben bereits mindestens vier Vereine den Status der Gemeinnützigkeit verloren, weil sie sich politisch einmischen. Dies zeigt, dass es dringend Klarstellungen und Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Der Bundestag und Olaf Scholz müssen zügig Rechtssicherheit für dieses Engagement schaffen.
