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Kategorie: Politik

Bundestag: Grüner Antrag zu Gemeinnützigkeit abgelehnt

“Das Gemeinnützigkeitsrecht bedarf der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen” – das wollten CDU, CSU und SPD nicht beschließen. Mit ihrer Mehrheit lehnten sie im Finanzausschuss des Bundestages einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, obwohl es dringenden Änderungsbedarf gibt. Die Fraktion der Linkspartei enthielt sich. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte mit einem Antrag unter anderem erreichen wollen, dass weitere gemeinnützige Zwecke ins Gesetz aufgenommen werden und dass gemeinnützige Organisationen sich ohne Angst vor dem Finanzamt zu politischen Themen äußern können. Bei der Gelegenheit wurde auch die Aufnahme von Freifunk als gemeinnütziger Zweck abgelehnt, den der Bundesrat mit großer Mehrheit gefordert hatte.

Aktualisierung 30.6.2017: Bei der Schlussabstimmung im Bundestag am 29. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD gegen den Antrag, die der Linkspartei enthielten sich. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stimmte die Linkspartei für den Antrag.

29. Juni 2017: Aktuelle Stunde im Hessischen Landtag

Am morgigen Donnerstag, 29. Juni, gegen 10 Uhr wird der Hessische Landtag in einer aktuellen halben Stunde erneut über Attac und Gemeinnützigkeit diskutieren. Die Linkspartei im Landtag fordert, die Landesregierung solle den Einsatz von Attac für hessische Verfassungsziele wie Solidarität und gerechte Besteuerung anerkenn. Anlass ist, dass entgegen eines Urteils des Hessischen Finanzgerichts Attac weiter nicht offiziell gemeinnützig ist, da das Bundesfinanzministerium das Urteil vor dem Bundesfinanzhof anfechten lässt.

Aktualisierung 30. September 2017:

Wahlprogramme zu Gemeinnützigkeit

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei fordern in ihren Programmen zur Bundestagswahl im September 2017 Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht, um die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der demokratischen Willensbildung zu stärken. Die FDP verwendet das Wort “gemeinnützig” nicht, aber würdigt demokratische Mitbestimmung. Damit bestehen gute Chancen, dass die neue Bundesregierung nach der Wahl am 24. September 2017 nötige Reformen am Gemeinnützigkeitsrecht angeht. Für das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement hatte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, die Programmentwürfe analysiert. Mittlerweile sind diese Programme von Parteitagen beschlossen. CDU und CSU legen ihr Programm erst am 3. Juli vor, Parteitagsdebatten dazu sind nicht vorgesehen.

Es gibt keine steuerliche Trennlinie zwischen Politik und Gemeinnützigkeit

Die Auffassung des Bundesfinanzministeriums, dass es eine “steuerliche Trennlinie” zwischen der Förderung gemeinnütziger Zwecke und politischer Betätigung gibt, ist falsch. Um das festzustellen, braucht es nicht erst ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH). Der BFH hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Entscheidungen der Finanzverwaltung aufgehoben, mit denen Finanzämter die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen unzulässig beschränkt hatten. Gemeinnützigkeits-Experten wie die Jura-Professoren Dr. Rainer Hüttemann (Universität Bonn) oder Dr. Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School Hamburg) bestätigen, dass Gemeinnützige sich zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke politisch betätigen dürfen.

Beschwerde gegen Attac auf Weisung des Bundesfinanzministers

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” vom 18. Mai 2017

  • Bundesweisung zur Gemeinnützigkeit von Attac ist politisch motiviert
  • Politik muss Abgabenordnung klar formulieren

Zur Nachricht, dass das Frankfurter Finanzamt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums gegen die erfolgreiche Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit vorgeht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.:

“Wenn der Bundesfinanzminister klären will, was gemeinnützig ist und was nicht, dann soll er für eine klar formulierte Abgabenordnung sorgen, damit der Streit darum nicht zu Lasten bürgerschaftlichen Engagements vor Gericht landet. Es ist eine politische Frage, wie Bundestag und Bundesregierung beurteilen, welche Rolle selbstlose Gruppen und Organisationen in einer liberalen Demokratie spielen. Was zum gemeinnützigen Zweck ‘Förderung des demokratischen Staatswesens’ gehört, ist eine Grundsatzfrage. Die muss in der politischen Arena geklärt werden, nicht vor Gericht.”

Demokratie ist nicht Sache der Politik allein

Der neue Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will für die Demokratie streiten – so, wie es viele zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren tun. In seiner Antrittsrede nach seiner Vereidigung am 22. März 2017 erinnerte er daran, “dass die Demokratie weder selbstverständlich noch mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist. Dass sie – einmal errungen – auch wieder verloren gehen kann, wenn wir uns nicht um sie kümmern.” Es bleibe diese Aufgabe: “Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen.” Wer Partei für die Demokratie ergreife, werde ihn an seiner Seite haben, denn schließlich: “Streiten für Demokratie ist nicht Sache der Politik allein.

“Bürgerschaftliches Engagement ist immer politisch”

… sagte Dr. Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, am 22. März 2017 während einer Anhörung über Gemeinnützigkeit im Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement”. Der Bundestag fasst die zweistündige Anhörung auf seiner Website so zusammen: “Experten: Steuerlicher Gemeinnützig­keits­ka­ta­log ist unvollständig.” Außer Möhlenbrock waren als Experten geladen Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” und Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.

(Aktualisierung 18. April 2017: Umfassendes Protokoll der Anhörung als PDF)

Einigkeit im Bundestag: Gemeinnützigkeitsrecht überprüfen

Der Bundestag hat uns ein Weihnachtsgeschenk gemacht: In einer Debatte über die Gemeinnützigkeit haben Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen am vergangenen Donnerstagabend (15. Dezember 2016) angekündigt, das Gemeinnützigkeitsrecht und insbesondere den Zweck-Katalog überarbeiten zu wollen – auch die CDU/CSU, deren Finanzfachleute bisher noch nicht mit uns sprechen wollten. Die Vorschläge der Abgeordneten reichen von fraktionsübergreifender Verständigung über Debatte im Finanzausschuss bis Vertagung auf das Jahr 2018.

Mehrere Abgeordnete bekräftigten den wichtigen Beitrag des politischen Engagements in zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Demokratie und thematisierten die unterschiedlichen Interpretationen der Finanzämter.

Donnerstag 15.12.2016, 18:25 Uhr: Bundestag debattiert Gemeinnützigkeit

Recht kurzfristig ist für kommenden Donnerstag (15. Dezember) nun im Bundestag die Debatte über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Grünen zu Gemeinnützigkeit und politischer Willensbildung angesetzt. Die Debatte beginnt gegen 18:25 Uhr und soll 30 Minuten dauern. Sie ist auf der Bundestags-Website als Videostream zu verfolgen.

Nach dem Attac-Urteil am 10. November hatten unter anderem die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen Gesetzes-Änderungen gefordert, um Rechtssicherheit für Organisationen wie Attac zu schaffen. Die Fraktion von CDU/CSU hat sich dazu bisher nicht geäußert, wird es aber am Donnerstag tun müssen.

Reaktionen auf das Attac-Urteil

Die Verhandlung und Entscheidung hat viele Reaktionen ausgelöst – viele Presseberichte, aber auch Pressemitteilungen von Parteien und Organisationen sowie pointierte Zeitungs-Kommentare. SPD und Grüne fordern in Pressemitteilungen gesetzliche Klarstellungen und übernehmen damit Forderungen der Allianz. Politik-Redakteure fordern gesetzliche Änderungen. Nur aus Ministerien gibt es noch keine öffentlichen Reaktionen.

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