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Kategorie: Presse

Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

  • Treffen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”: Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen
  • Verunsicherung und großer Zusammenhalt unter Gemeinnützigen

Mehr als 40 Vertreter von Stiftungen und Vereinen, die sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammengeschlossenen haben, haben diese Woche in Berlin das weitere Vorgehen nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes beraten. Das Urteil hat Schockwellen durch den gesamten Sektor der Gemeinnützigkeit gejagt. Die Ankündigung von Campact, in Folge des Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, hat gezeigt, welch massive Rechtsunsicherheit das Urteil auf Grundlage eines unklaren Gesetzes geschaffen hat.

Drei Wochen nach dem BFH-Urteil war die angespannte Erwartungshaltung nahezu greifbar. Zugleich gab es eine Aufbruchsstimmung und den Willen der Organisationen, unbedingt zusammenzuhalten.

Attac-Urteil wirkt bereits auf weitere Vereine

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Campact-Mitteilung wegen Gemeinnützigkeit

Zur Mitteilung von Campact, in Folge des Attac-Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur BFH-Entscheidung im Fall Attac

Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

“Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.

Finanzministerium ignoriert Bundesfinanzhof

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

Ministerium setzt BFH-Urteile nur selektiv im Anwendungserlass um / Politik zu Lasten zivilgesellschaftlicher Organisationen und der öffentlichen Debatte

Das Bundesfinanzministerium hat zu Fragen der Gemeinnützigkeit den Anwendungserlass zur Abgabenordnung umfassend ergänzt (BMF-Schreiben vom 31.1.2019). Insgesamt werden dabei zivilgesellschaftliche Organisationen eher mit Detail-Regulierungen belastet als dass ihnen Klarheit und Freiräume geschaffen werden. Auffällig ist, dass das Ministerium Urteile des Bundesfinanzhofs nur selektiv umsetzt.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

“Das Bundesfinanzministerium weigert sich, gegenüber Finanzämtern und engagierten Bürgern klarzustellen, dass Vereine und Stiftungen ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen können.

Einladung an CDU, Gemeinnützigkeit zu diskutieren

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen

Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

“Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.

Vereine brauchen Rechtssicherheit statt Drohungen

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

CDU zeigt erschreckende Unkenntnis über liberale Demokratie

Das Handelsblatt berichtete am Wochenende, dass für den CDU-Parteitag Anfang Dezember ein Antrag zur Annahme empfohlen ist, demnach die CDU sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einsetzen soll. (Update zum Beschluss siehe hier.) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

“Gemeinnützigkeit ist keine Gnade, die Parteien gewähren, sondern ein Status, der auf Grundlage von Gesetzen von Finanzämtern festgestellt oder aberkannt wird. Der Antrag der CDU Nordwürttemberg zeigt eine erschreckende Unkenntnis darüber, wie eine liberale Demokratie funktioniert und wie wichtig darin gerade Gruppen sind, die unabhängig Kritik äußern und als Wächter auf Parteien oder staatliche Organe schauen. Diese Organisationen brauchen Rechtssicherheit statt obrigkeitliche Drohungen.

Engagiert Euch – nicht: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Otto Brenner Stiftung (OBS) und Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” vom 22. März 2018

  • Studie vorgestellt: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert
  • Forderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend ergänzt werden

Dona Carmen wieder gemeinnützig – Finanzamt nimmt nach 30 Monaten Fehlentscheidung zurück

Nach zweieinhalb Jahren hat das Finanzamt Frankfurt dem “Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen” die Gemeinnützigkeit zurückgegeben und damit seine ursprüngliche Entscheidung als falsch eingestanden. Die Auseinandersetzung zeigt Probleme, vor denen viele gemeinnützige Organisationen stehen. Das Gesetz ist so kompliziert, dass der Status der Gemeinnützigkeit offenbar weniger von Zielen und Tätigkeiten eines Vereins abhängt als davon, wie viel Geld der Verein für Anwältinnen und Steuerberater ausgeben kann. Der Bundestag muss zügig Klarheit und Rechtssicherheit herstellen, um bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft zu fördern statt in der Bürokratie zu zermalmen.

BFH: Attac-Verfahren geht ins fünfte Jahr

Vor mehr als einem Jahr hatte das Hessische Finanzgericht Attac für gemeinnützig erklärt. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) der Beschwerde des Finanzamtes stattgegeben. Dies bedeutet, dass ein Revisionsverfahren stattfindet und Attac weiterhin nicht rechtskräftig als gemeinnützig anerkannt ist. BFH-Revisionen dauern durchschnittlich 18 Monate. Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht damit ins fünfte Jahr.

Den Schaden haben vor allem die Mitglieder und Unterstützer des globalisierungskritischen Netzwerks, die ihre selbstlosen Spenden nicht von der Steuer absetzen können – anders als politisch wirksame Beiträge an Parteien, Gewerkschaften oder Berufsverbände wie den Bundesverband der Deutschen Industrie. Auch andere gemeinnützige Organisationen nehmen selbstverständlich steuerbegünstigt Einfluss auf die politische Willensbildung, zum Beispiel die “Stiftung Familienunternehmen”.

BFH zu Gemeinnützigkeit: Politik ist erlaubt

Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. vom 9. August 2017 zur BFH-Entscheidung im Fall BUND

  • Bundesgericht: Keine Trennlinie zwischen Gemeinnützigkeit und Politik
  • Finanzminister muss Anwendungserlass ändern

Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Finanzgericht, interpretiert das Gemeinnützigkeitsrecht anders als das Bundesfinanzministerium. Während das Ministerium wiederholt behauptet, es gebe eine “steuerliche Trennlinie” zwischen der Förderung gemeinnütziger Zwecke und politischer Betätigung, erklärt der BFH in einer aktuellen Entscheidung: “Äußerungen, die zwar in dem Sinne als ‘politisch’ anzusehen sind, als sie das Gemeinwesen betreffen, die aber zugleich parteipolitisch neutral bleiben, stehen der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft nicht grundsätzlich entgegen”, so lange sie dem gemeinnützigen Satzungszweck dienen.

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