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Kategorie: Zivilgesellschaft

Workshopreihe

Gemeinsam mit dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ bieten wir eine Workshopreihe an, zu der wir herzlich einladen. Die Einladungen können gerne weitergeleitet werden! Weitere Termine folgen und werden auf dieser Seite aktualisiert.

Vorschau: (Anmeldelinks folgen)
– 21.1.2026, 17.30 Uhr: „AfD-Verbotsverfahren: Über das Instrument wehrhafter Demokratie und den Umgang für Vereine“ mit Lars Reisner vom Deutschen Bundesjugendring

– 26.2.2026, 17 Uhr: „Neutralitätsmythos: Warum Zivilgesellschaft nicht neutral, sondern politisch ist“ mit Maximilian Lorenz, ebenfalls vom DBJR

Verfassungsschutz – geplante Überprüfung von Demokratieprojekten

Online-Workshop am 09.12.25, 17:00 -18:30 Uhr. 

Anmeldung: https://eveeno.com/demokratie-leben

Mitte Oktober kam ans Licht: Bundesministerien haben seit 2020 etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Dieses sogenannte „Haber-Verfahren“ kann alle Organisationen betreffen, die beim Bund Fördermittel beantragt haben.Viele Vereine könnten daraufhin ihre Förderungen verloren haben oder in nächster Zeit verlieren – ohne dass sie die Hintergründe kennen. Was die Ministerien beim Verfassungsschutz in Auftrag geben und was dieser zurückmeldet wird den Betroffenen nicht mitgeteilt. Kann diese Praxis rechtmäßig sein? Wie können sich Vereine und Einzelpersonen dagegen wehren? Vivian Kube, Rechtsanwältin bei FragDenStaat, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gemeinsam wollen wir zudem Strategien entwickeln, wie zivilgesellschaftliche Organisationen mit zunehmenden Einschränkungen bei staatlichen Fördermitteln umgehen können.

Vergangene Workshops:

Presse- und Äußerungsrecht – Was darf man eigentlich noch sagen?!

Online-Workshop zum Thema Presse- und Äußerungsrecht am 15.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/PQ7AxStC74xbTaczbSC5r6Ms

Wie äußere ich mich als Verein oder Initiative, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen? Wie wehre ich mich selbst gegen öffentliche Diffamierungen, online oder offline? Dr. Benjamin Lück, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen der Meinungsfreiheit.

Abmahnungen?! – Erfolgreich abgewehrt!

Online-Workshop zum Thema Abmahnungen am 29.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/MszryF57ysCWwXAy7rWjjw3J

Mit Abmahnungen, Strafanzeigen und Klagen versuchen rechtsextreme Akteurinnen zunehmend, Kritikerinnen und zivilgesellschaftlich Engagierte einzuschüchtern. Dabei geht es selten um echte Rechtsdurchsetzung – vielmehr wird das Recht zur Waffe gemacht, um Angst zu erzeugen, Ressourcen zu binden und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen.

Der Workshop mit Hannah Vos, Rechtsanwältin bei FragDenStaat zeigt, mit welchen Mitteln rechtsextreme Netzwerke juristisch vorgehen, wer betroffen ist – und wie man sich erfolgreich wehren kann. Er richtet sich an alle, die von juristischen Einschüchterungsversuchen betroffen sind oder sich darauf vorbereiten wollen.

Gemeinnützigkeit: Dürfen sich Vereine politisch engagieren?

Online-Workshop zum Thema Gemeinnützigkeit am 05.11.25, 17:30 -19:00 Uhr. 

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/9Ho7AScAEe3ykHxAatLCbacJ

Dürfen Vereine zu Demos gegen die AfD aufrufen? Müssen bei Podiumsdiskussionen Vertreter*innen aller Parteien eingeladen werden? Dürfen öffentlich geförderte Vereine sich kritisch zu Parteien äußern? Luise Bublitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick über die rechtlichen Handlungsspielräume gemeinnütziger Vereine für demokratisches Engagement.

#InvestitionsgipfelZivilgesellschaft

Geschäftsführer*innen stehen für eine vielfältige Gesellschaft

631 Milliarden Euro „Made for Germany“ – ein Foto vom Investitionsgipfel mit 46 Wirtschaftsbossen und nur zwei Frauen sorgte zuletzt für viel Aufregung im Netz. Was die Beschäftigten und Ehrenamtlichen im Non-Profit-Bereich tagtäglich für die Gesellschaft leisten: UNBEZAHLBAR.

Die Realität derer, die die Gesellschaft maßgeblich gestalten ist divers, bunt und nicht von Männern dominiert. Wir, Geschäftsführer*innen und Frauen in Leitungspositionen aus der Zivilgesellschaft, stehen stellvertretend für sehr viele mehr. Wir denken Wirtschaft, Gesellschaft und Politik anders! 48 von uns haben sich zusammen fotografieren lassen: Wir arbeiten in unterschiedlichsten Organisationen, die sich unter anderem mit Grund- und Menschenrechten, Umwelt und Klimaschutz, Entwicklungszusammenarbeit, sozialen Themen und Kultur beschäftigen.

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

„Ausländische-Agenten-Gesetze“ in der EU? – Zivilgesellschaftliche Freiheiten müssen gesichert werden

Sich gegen soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu engagieren, wird in vielen Weltregionen und Ländern zunehmend schwieriger. Das berichtete der Civicus Monitor bereits Ende 2023, im Frühling 2024 nochmal in Form des Atlas der Zivilgesellschaft, der unter der Führung von Brot für die Welt die Ergebnisse des Civicus Monitor auf Deutsch aufarbeitet.
Wie bedeutend Freiraum der Zivilgesellschaft für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind, wurde Ende Frühling 2024 viel mit Blick auf Georgien berichtet. Am 14. Mai 2024 verabschie­dete das georgische Parlament das Gesetz „über die Transparenz ausländischer Ein­flussnahme“ – auch Ausländische-Agenten-Gesetz genannt. Wenige Wochen vorher wurde ein ähnliches Gesetz in Kirgistan beschlossen. Im weitesten Sinne geht es bei diesen Gesetzen darum, finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland (aus z.B. Förder-Fonds) offen zu legen und zu stigmatisieren.
Georgien argumentierte, die EU strebe eine ähnliche Richtlinie an: Der im Dezember 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf mit einem Paket zur „Verteidigung der Demokratie“ der Europäischen Kommission hat tatsächlich Bezüge zu „Ausländische-Agenten-Gesetzen“. Die Richtlinie würde das Vereinigungs­recht verletzen und könnte zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, Stigmati­sierung und Schikanen führen.

Viel los um Gemeinnützigkeit: Eine Zusammenfassung der Mai-Wochen

Das Jahressteuergesetz 2024 soll die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beinhalten. Dieses soll noch vor der Sommerpause des Bundestags ins Kabinett.
Das ist nicht mehr lang, und was bisher bekannt ist, ist ernüchternd: Im letzten veröffentlichten Entwurf war Gemeinnützigkeit gar nicht drin. Nur E-Sport soll als neuer Zweck aufgenommen werden, es gibt keine Einigung zur Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck.
Umso mehr Stiftungen, Verbände und Vereine ergreifen grade die Initiative, an Bundesfinanzminister Linder zu appellieren, an dessen Ministerium das Jahressteuergesetz hängt: Einen Abriss der Geschehnisse der letzten Wochen, in denen aus vielen Richtungen kleinerer und größerer Druck kam, haben wir hier zusammengefasst.

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist gefragt – und stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismusaufrufen? So eine Demo veranstalten oder unterstützen? Dieser Text gibt dazu einige Hinweise. Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.

Änderungen ab März 2024 beim Lobbyregister

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert.

Neues zu Shrinking Spaces in Deutschland

Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?

Kein gemeinütziger Verein: Bündnis Sahra Wagenknecht

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind „eingetragene Vereine“ (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.

Der Verein „BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.“ ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).

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