Kinderrechte und Antirassismus: Grundgesetzänderung alleine reicht nicht

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Einigung, Rassismus und Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben

Zur Verständigung innerhalb der Bundesregierung, zeitnah das Grundgesetz zu ändern, um den Begriff “Rasse” zu streichen und Kinderrechte aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

Alle staatliche Gewalt zu verpflichten, Kinderrechte zu schützen und rassistische Diskriminierung zu verhindern ist ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Zusätzlich braucht es öffentliche Wächter, die Behörden auf die Finger schauen, die Forderungen an Parlamente richten und die notfalls auch Rechte Betroffener einklagen – zum Beispiel, wenn wegen einer Pandemie Spielplätze geschlossen und die Bewegungsfreiheit von Kindern massiv eingeschränkt wird.

Diese Funktionen als Wächterinnen und Themenanwältinnen gehört zu den vielfältigen Aufgaben zivilgesellschaftlicher Organisationen. Deren Basisrecht ist die Gemeinnützigkeit. Wer es mit Kinderrechten und Antirassismus ernst meint, muss daher passende gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass diese und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik.

Beim Umweltschutz oder der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist das seit Jahrzehnten selbstverständlich. Die wachende und anwaltschaftliche Funktion von Vereinen hat hier zu gesellschaftlichem Fortschritt geführt und gefährliche Entwicklungen gestoppt. Politikerinnen und Politiker schätzen die Expertise dieser Organisationen. Diese Funktion muss der Gesetzgeber für den Schutz aller Grund- und Menschenrechte absichern.

Der Bundesrat hat dazu gerade einen Vorschlag der Landesfinanzminister*innen durchfallen lassen. Mit dem Vorschlag sollte klar gestellt werden, dass “eine steuerbegünstigte Körperschaft bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke politisch tätig” sein darf, wurde aus der Stellungnahme der Länder zum Jahressteuergesetz gestrichen.

Nun kann der Bundestag es besser machen. Die Abgeordneten können die Vorlage des Bundesrats aufgreifen und umfassend diskutieren, wie das Gemeinnützigkeitsrecht geändert werden muss, um Engagement auch für Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Neben zusätzlichen Zwecken gehört dazu auch die Freigabe für Vereine und Stiftungen, bei Gelegenheit über ihre eigenen gemeinnützigen Zwecke hinaus zu handeln – damit der Karnevalsverein gegen Rassismus demonstrieren kann, damit Bürgerrechtsorganisationen Kinderrechte schützen können, damit ein Fußballverein sich solidarisch vor angegriffene Jüdinnen und Juden stellen kann.

In der Abgabenordnung gibt es den Zweck “Förderung der Hilfe für rassisch oder religiös Verfolgte” – hier ist es einfach und nötig, aus “rassisch” das richtige Wort “rassistisch” zu machen und dann eindeutig zu erlauben, dass die Hilfe auch aus Forderungen an den Staat bestehen kann.

  • Hintergrund zur Vorlage an den Bundesrat
  • Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 175 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.
    Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
  • Weitere Dachverbände fordern mit der “Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie”: “Demokratie braucht breite Räume für zivilgesellschaftliches Engagement außerhalb von Parteien. Wir erwarten von Regierung, Parlamenten und Gerichten, dass sie diese Freiräume stets schützen und sie, wo erforderlich, erweitern. Dies muss das Ziel einer Reform der Abgabenordnung sein.”