Die Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichen Organisationen kam fast pünktlich 15 Tage nach Veröffentlichung der Fragen. Die Bundesregierung gibt damit ein klares Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat ab. Relevant ist vor allem die Vorbemerkung der Bundesregierung, in der sie darlegt, dass auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“.
Schlagwort: Kleine Anfrage
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU
- Antworten sind Lehrstück in Rechtsstaatlichkeit für CDU/CSU
- Deutschland ist kein NGO-Überwachungsstaat
- Union sollte statt emotional auszuteilen über Demokratiepolitik sprechen
Zu den bekannt gewordenen Antworten der Bundesregierung auf die 551 Fragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu zivilgesellschaftlichen Organisationen erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:
„Die Antwort der Bundesregierung ist ein Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei ‚allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten‚. Sie verweist dabei sowohl auf das für sie selbst geltende parteipolitischen Neutralitätsgebot hin (Antwort auf Frage 31) als auch darauf, dass selbstverständlich auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind.
Die 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zur Finanzierung und persönlichen Verbindungen ausgewählter zivilgesellschaftlicher Organisationen haben einen regelrechten Entrüstungssturm ausgelöst. Denn aus den Fragen spricht ein großes Misstrauen – eigentlich mehr gegen die staatliche Verwaltung als gegen die Organisationen. Und auch ein tatsächliches Unwissen über Zivilgesellschaft, deren Logik und Finanzierung. Wir rechnen damit, dass die Bundesregierung ihre Antwort in der Woche ab 10. März 2025 an den Bundestag übermittelt und die Antworten viel Luft aus den Fragen ablassen.
Die Themen hinter den aufgeregten Fragen der Union sind Themen, über die unsere Allianz seit Jahren konstruktiv auch mit CDU und CSU sprechen will: Mehr Klarheit im Gemeinnützigkeitsrecht. Eine gute Abgrenzung zwischen Parteien und anderen Organisationen; kommunale Wählerlisten und Einzelkandidierende sind bisher völlig ungeregelt. Transparenz und politische Kultur. Mögliche Grenzen politischer Einmischung für gemeinnützige Organisationen, gerne verbunden mit Überlegungen zu Transparenz. Ein Aufrichtigkeits- und Sachlichkeitsgebot im Gemeinnützigkeitsrecht – und gerne auch für Parteien im Wahlkampf. Zu all dem möchten wir sprechen und Perspektiven austauschen, um fassend. Der Rahmen ist Demokratiepolitik.
Aus den vielen Veröffentlichungen der vergangenen Tage sowie wichtigen Hintergrund-Infos haben wir einige besondere Lesetipps herausgesucht – das ist keine vollständige Liste und die Auswahl ist subjektiv, nicht neutral:
„Politisches Engagement und Gemeinnützigkeit schließen sich nicht aus.“ Ein fast überraschender Satz des Bundesfinanzministeriums in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. „Allgemein anerkannt ist, dass steuerbegünstigte Organisationen ihre Ziele und Zwecke auch politisch verfolgen dürfen. Kampagnen und Aktionen z.B. zum Umweltschutz, für Bildung und für Integration führen nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit“, erklärt das Ministerium weiter.