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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Auswirkungen des Attac-Urteils auf zivilgesellschaftliches Engagement

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Attac hat Auswirkungen auf tausende Vereine und Stiftungen, auf das Engagement von zigtausend Menschen darin. Deshalb sind viele Organisationen in großer Unruhe. Das Urteil beschränkt den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum. In vielen Vereinsvorständen wird jetzt diskutiert, ob ein Teil des Engagements eingestellt werden sollte. Entsprechend umfangreich wird quer durch alle Zeitungen und Medien zu diesem Urteil berichtet und kommentiert. Einige Kommentare halten das Urteil für richtig und begrüßen, dass sich einmischenden Organisationen ein Riegel vorgeschoben wird. Viele andere fordern politisches Handeln, um Handlungsspielräume zu öffnen. Eine Position dazwischen ist, für sich politisch einmischende Vereine, die keine Parteien sind, besondere Regeln zu schaffen.

About the Alliance „Legal certainty for political advocacy“

Civil society is charitable, pursues public benefit purposes, per se: a diverse political civil society gives our democracy life. Civil society encourages people to form opinions and stimulates debates that benefit the common good. It gives more people an opportunity to participate in social and political decision- making. It helps strengthen the rights, opinions and interests of those whose voices are too weak. Civil society constitutes a corrective to the selfish interests of lobbies and helps delay rash political decisions – public protest has often prevented mistaken decisions or improved their outcome. Democracy needs a civil society meddling in political issues.

Erschreckende Äußerungen aus CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichem Engagement

Die Reaktion einzelner Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf das BFH-Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac ist erschreckend. Man mag die BFH-Entscheidung zur Klärung der Rechtslage begrüßen, doch diese Aussagen lesen sich wie eine hämische Attacke auf missliebige Organisationen. Sie gefährden damit den demokratischen Zusammenhalt.

Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur BFH-Entscheidung im Fall Attac

Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.

Finanzministerium ignoriert Bundesfinanzhof

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Ministerium setzt BFH-Urteile nur selektiv im Anwendungserlass um / Politik zu Lasten zivilgesellschaftlicher Organisationen und der öffentlichen Debatte

Das Bundesfinanzministerium hat zu Fragen der Gemeinnützigkeit den Anwendungserlass zur Abgabenordnung umfassend ergänzt (BMF-Schreiben vom 31.1.2019). Insgesamt werden dabei zivilgesellschaftliche Organisationen eher mit Detail-Regulierungen belastet als dass ihnen Klarheit und Freiräume geschaffen werden. Auffällig ist, dass das Ministerium Urteile des Bundesfinanzhofs nur selektiv umsetzt.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Das Bundesfinanzministerium weigert sich, gegenüber Finanzämtern und engagierten Bürgern klarzustellen, dass Vereine und Stiftungen ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen können.

13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier

Politisches und gemeinnütziges Engagement widersprechen sich nicht

Könnte, sollte die „Sammlungsbewegung Aufstehen“ gemeinnützig sein? Eine Partei will die Organisation nicht sein, darum kann sie nicht die Vorteile von Parteispenden genießen. Auf den Status der Gemeinnützigkeit verzichtet sie. Das ist schade, schreibt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in einem Gastbeitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), denn dieser Status markiert eine klare Grenze zu politischen Parteien. Er legt dar, warum es kein Hindernis für die Gemeinnützigkeit ist, dass „Aufstehen“ sich politisch einmischen will, Einfluss auf Parteien nehmen will und stark von Parteipolitiker*innen geprägt ist.

Attacken auf Umwelthilfe gehen weiter

Die Debatte über Handlungsspielräume und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen – oder deren Begrenzung – kristallisiert sich derzeit vor allem an der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der CDU-Parteitag hat im Dezember 2018 mit drei populistischen Beschlüssen Partikular-Interessen eine Bühne gegeben. Doch die Parteispitze macht bei den unsachlichen und falschen Anwürfe gegen die DUH mit. Was zuletzt geschah:

Jahresbericht 2018

In den ersten Monaten des Jahres verhandelten die Bundesparteien noch über die Regierungsbildung. Dabei und bei der Konstituierung des Bundestages waren Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts Thema. Die Allianz wurde dazu angefragt und konnte Verhandlungen und Berichte zu den Verhandlungen nutzen, um die Perspektive sich politisch einmischender zivilgesellschaftlicher Organisationen darzustellen. Das Gemeinnützigkeitsverfahren von Attac wurde in diesem Jahr nicht abgeschlossen. Nach dem Beginn des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof im Vorjahr hat Attac seine Erwiderung eingereicht. Viele Vereine und Stiftungen warten mit Spannung auf das Urteil, da ihre Arbeit davon betroffen ist. Im November 2018 kündigte der Vorsitzende Richter des Senats bei den Hamburger Tagen eine Entscheidung in Kürze an, die jedoch bis zum Jahresende nicht mehr erfolgte.

Einladung an CDU, Gemeinnützigkeit zu diskutieren

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen

Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.