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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge

Jura-Professor: Rechtsunsicherheit beschränkt Vereine, die für Demokratie nötig sind

Jura-Professor Sebastian Unger erklärte Ende Juni 2021 im Interview mit der “Zeit”, wie politisch gemeinnützige Vereine sein dürften. Politisches Engagement nur in Parteien zu verorten, sei “ein zu enges Verständnis von Demokratie”. Es brauche auch eine politisch aktive Zivilgesellschaft jenseits von Parteien. Nur, weil ein Verein politische Forderungen zu seinen gemeinnützigen Zwecken habe, könne er noch lange keine Partei sein. “Parteien wollen nicht nur ihre Meinung sagen, sie streben auch nach staatlicher Macht und wollen gewählt werden”, beschreibt Unger den Unterschied.

Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Expert*innen und Wissenschaftler*innen, legt zur Bundestagswahl neun Handlungsfelder zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements vor, an denen sich eine nächste Regierungskoalition orientieren sollte. Mit den engagementpolitischen und rechtspolitischen Forderungen ruft das Bündnis für Gemeinnützigkeit die Parteien auf, das hohe Potenzial bürgerschaftlichen Engagements weiter zu fördern und die Engagierten und gemeinnützigen Organisationen als Partner von Politik und Verwaltung auf Augenhöhe einzubinden. Das Gemeinnützigkeitsrecht müsse dringend reformiert werden, um einen rechtssicheren Rahmen für bürgerschaftliches Engagement zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung von heute.

Legislaturperiode 2017-2021: Rückblick und Ausblick

In einer umfassenden Analyse blicken Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, und Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz, zurück auf die endende Bundestags-Legislaturperiode 2017-2021 und stellen dabei unerwartete Entwicklungen fest. Dem folgt eine Analyse, in der der die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien anhand der vier drängendsten Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht gemessen werden. Schließlich skizzieren sie eine Handlungsanleitung für die nächste Regierungskoalition und nennen Problemfelder. Unterschieden wird zwischen schnellen Sofortmaßnahmen zum Schutz der Zivilgesellschaft und einem länger dauernden notwendigen fraktionsübergreifenden und interdisziplinären Diskussionsprozess. Der Beitrag ist am 12. August 2021 im Newsletter des BBE (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement) erschienen.

Gesetzesentwurf zu Gemeinnützigkeit: Überblick zum Vorschlag der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute (2.8.2021) einen 31 Seiten starken Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung des demokratischen Engagements und einer lebendigen Zivilgesellschaft” veröffentlicht. Die GFF, eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, macht damit konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz.  und geht noch darüber hinaus, etwa mit einer Regelung, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern. Der Gesetzesentwurf mit konkreten Formulierungen stellt die Diskussion auf die Füße und zwingt Parteien, sich auf die Forderungen einzulassen statt etwa mit “das ist sehr kompliziert” zu antworten.

Gesetzesentwurf zu Gemeinnützigkeit stellt Diskussion auf die Füße

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Gesetzesentwurf vor
  • Wichtige Diskussionsgrundlage für politische Debatte
  • Entwurf greift alle Forderungen der Allianz auf

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, hat heute einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz macht. Über die Forderungen der Allianz hinaus schlägt der Entwurf unter anderem vor, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern.

EU-Rechtsstaatsbericht macht Druck auf Gemeinnützigkeitsrecht

Zum zweiten Mal legt die EU-Kommission einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission vor. Für die EU spielt die Zivilgesellschaft (als Summe ihrer Organisationen) “eine zentrale Rolle im System von Kontrolle und Gegenkontrolle”, zusammen mit unabhängigem Journalismus. In dem Bericht schaut die Kommission besorgt auf “schwerwiegende Herausforderungen” für die Zivilgesellschaft in einigen Ländern, hebt positive Beispiele hervor, die “ein förderliches und unterstützendes Umfeld für die Zivilgesellschaft” stärken, und stellt im Landesbericht für Deutschland fest, dass “die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen” ein Problem ist. Die Sorge über den Verlust der Gemeinnützigkeit könne dazu führen, dass Vereine und Stiftungen “davon absehen, zu potenziell sensiblen Fragen Stellung zu nehmen”. In “erheblicher Unsicherheit” seien vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die rechtliche Unklarheit führe dazu, dass “die Androhung rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit dem Steuerstatus auch als politische Taktik genutzt werden kann”.

Der deutsche Blick muss sich auch nach innen richten. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie müssten stets verteidigt und entwickelt werden. Sie müssen auch Themen der Innenpolitik sein. Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! (Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 21. Juli 2021)

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU wurde am 21. Juni 2021 vorgestellt. Es wurde von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume erarbeitet und von den Vorständen beider Parteien einstimmig angenommen.

Die CSU stellte am 23. Juli 2021 zudem den sogenannten “Bayern-Plan” vor.

CSU: Gemeinnützigkeit und Bayernplan 2021

Am 23. Juli 2021 stellte Markus Söder den auf der Klausurtagung des Parteivorstandes beschlossenen Bayernplan vor, der das gemeinsame Wahlprogramm mit der CDU ergänzen soll. Weder im gemeinsamen Wahlprogramm noch im Bayernplan findet sich etwas zu Gemeinnützigkeit oder Zivilgesellschaft.

SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 9. Mai 2021 haben mit 99,3 Prozent das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl beschlossen. Mit 66 Seiten ist das Wahlprogramm kürzer als das anderer Parteien. In der digitalen Fassung des Wahlprogramms sind weiterführende Beschlüsse und Positionspapiere hinterlegt.