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Jahresbericht 2022: Große Versprechungen, wenig passiert

Last updated on 31. Juli 2023

Die Allianz startete in das Jahr 2022 voller Tatendrang – der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition mit den guten Vorsätzen für das Gemeinnützigkeitsrecht lag noch auf unseren Tischen. Unser Plan: So schnell wie möglich ins Handeln kommen – Kontakte herstellen, Wissen teilen und die Reform so schnell wie möglich angehen. Während der neue Bundestag sich sortierte (Bundestagsabgeordnete in Ausschüssen verteilen, Mitarbeiter:innen finden, auf Büroräume und Ausstattung warten) haben wir Analysen des Koalitionsvertrags vorbereitet und bereits alle neuen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen angeschrieben.

Dabei besteht unsere Arbeit immer aus zwei Teilen: Bildung, indem wir Fakten analysieren, aufbereiten und zur Verfügung stellen. Und der Förderung des Engagements, für das wir auch Forderungen erheben und diskutieren. In dem Zuge entstanden insbesondere in den ersten Monaten des Jahres mehrere Veröffentlichungen zur Analyse des Koalitionsvertrages (siehe unten).

Während sich der Bundestag noch sortierte, legte die Finanzverwaltung die lange angekündigte Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vor. Zur Erinnerung: Ende 2020 wurden mit dem Jahressteuergesetz einige Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen, die noch in die Verwaltungsvorschrift übersetzt werden mussten. Dies sollte dem Vernehmen nach auch für eine Klarstellung zu Umfang und Einsatz politischer Mittel genutzt werden. Die im Januar 2022 veröffentlichte überarbeitete Fassung des Anwendungserlasses war Erfolg und Enttäuschung zugleich: Auf der einen Seite wird klargestellt, dass sich Organisationen bei Gelegenheit über den eigenen Zweck hinaus betätigen dürfen (der Sportverein darf sich anti-rassistisch äußern), andererseits werden neue unklare Begriffe wie “parteipolitisch neutral” eingeführt. Einige der neuen Richtlinien ergeben sich dabei weder aus dem Gesetz noch sind sie von einheitlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gedeckt.

Also haben wir uns an die Arbeit gemacht und zunächst Kontakte zu den neuen Berichterstatter:innen im Bundestag aufgenommen. In allen drei Koalitionsparteien waren neue Personen verantwortlich für das Thema. Als eigentlich steuerrechtliche Frage ist das Gemeinnützigkeitsrecht im Bundesfinanzministerium und im Finanzausschuss angesiedelt. Es geht aber insbesondere bei unseren Fragen um sehr viel mehr als um steuerrechtliche Vorteile. Es geht um demokratische Teilhabe und die Stärkung von Engagement und Ehrenamt. Es geht um finanzielle Absicherung für Engagement – ob für Demokratie und gegen Rassismus oder für den Erhalt des lokalen Spielplatzes. Umso wichtiger ist für unsere Arbeit, wenn sich Kompetenzen überschneiden und Steuer-Expert:innen im Bundestag zugleich Erfahrung aus der Zivilgesellschaft mitbringen.

Und das merken wir in unserer Arbeit: Bei unseren ersten Gesprächen im Bundestag waren viele Grundlagen bereits bekannt und wir konnten direkt ins Detail gehen. Allen zuständigen Büros liegen der Gesetzentwurf der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Formulierungsvorschläge vor. Noch vor der Sommerpause konnten wir erste Gespräche mit Abgeordneten zu konkreten Formulierungen und Fragestellungen führen.

Dies auch und insbesondere mit vorbereitenden Blick auf den Herbst. Denn im Sommer wurde noch in einigen Kreisen gemutmaßt, die Gemeinnützigkeitsreform könne noch im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 erfolgen. Dass dies nicht geschehen ist, sehen wir bei der Allianz mit zwei Herzen: Einerseits drängen wir selbstverständlich auf schnelle Reformen. Die Unsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht hängt schon viel zu lange wie ein Damoklesschwert über der Arbeit so vieler gemeinnütziger Organisationen. Andererseits sollte eine Reform des Gemeinnützigkeitsrecht umfassend und zukunftstauglich sein. Schnell über den Tisch gebrachte Reformen bergen die Gefahr, ungenau zu sein, und könnten die Lage sogar verschlechtern statt sie zu verbessern. Und nicht hilfreich wäre es für ein gutes Paket, wenn einzelne Elemente vorgezogen werden, die unter den Koalitionsparteien Konsens sind, während andere Elemente strittig sind. Daher fanden wir es richtig, dass SPD und Grüne auf ein Paket beharrt haben, statt einer Aufnahme des Zwecks E-Sport mit dem Jahressteuergesetz 2022 zuzustimmen.

Dennoch drängt die Zeit. Wir wünschen uns für tausende zivilgesellschaftliche Organisationen für das Jahr 2023, dass die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts nun angegangen wird, wie es die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dazu muss das FDP-geführte Bundesfinanzministerium zügig einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen.

Dies sieht im Übrigen auch die Europäische Kommission so, die zuletzt im Sommer 2022 erneut in ihrem Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU festgehalten.

Im Jahr 2022 beschäftigte uns auch das Demokratiefördergesetz, das nun im Jahr 2023 im Bundestag beschlossen werden soll. Damit sollen Fördermittel zur Demokratieförderung auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Wir haben in unseren Stellungnahmen auf dem Zusammenhang zum Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen.

Im Jahr 2022 in Kraft getreten ist das Lobbyregister – das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung. Zu Beginn des Jahres haben wir unseren Eintrag vorbereitet, aber auch für die Mitgliedsorganisationen Handreichungen und Tipps erstellt. Im Laufe des Jahres ging es immer wieder um die für 2023 von der Koalition geplante Überarbeitung des Gesetzes. Das Lobbyregister kann eine Antwort sein auf die Forderung nach Transparenz für sich politisch einmischende Organisationen.

In unserer Mitgliederversammlung am 16. März 2022 wurde der Beirat der Allianz komplett neu gewählt.

Außerdem gab es vier informelle themenspezifische Online-Treffen mit Mitgliedsorganisationen, unter anderem zum geänderten Anwendungserlass, zu politischer Bildung und zu unseren Wünschen an einen kommenden Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeits-Reform.

Publikationen (Auszug)

Chronologie 2022 – ein Auszug

Januar

  • Bundes- und Länderfinanzministerien legen eine überarbeitete Fassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vor:
    https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/aeao-klarstellung-zu-politischen-mitteln/
  • Die Allianz liefert einen Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission ab. Die Einschränkungen zivilgesellschaftlichen Engagements durch das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht stellen eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaat dar.

Februar

März

April

Mai

  • Die Civil Liberties Union for Europe stellt den Liberties Rule of Law Report vor
    https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/liberties-rule-of-law-2022/
  • Auf einer Fachkonferenz zum Demokratiefördergesetz verkünden die beiden zuständigen Ministerinnen, Lisa Paus (BMFSFJ) und Nancy Faeser (BMI), sich für eine schnelle Umsetzung der verabredeten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen und bieten ihrem Kabinettskollegen Christian Lindner (BMF) fachliche Unterstützung an.

Juni

  • Mit Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, diskutieren wir in Detmold über die Zukunft der Gemeinnützigkeit.

Juli

August

  • Mit einem öffentlichen Konsultationsverfahren greift die Europäische Kommission den Auftrag des Europäischen Parlaments auf und beginnt mit der Arbeit an einem europäischen Vereinsrecht. Bis Ende Oktober können zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger:innen Rückmeldung zu den Vorschlägen des Europäischen Parlaments geben.
  • Im August veröffentlicht die Allianz nach einem längeren Konsultationsprozess mit Mitgliedsorganisationen sowie Expert:innen und Fachorganisationen zu politischer Bildung einen Vorschlag für eine moderne Definition politischer Bildung als Gegenentwurf zum Konzept des Bundesfinanzhofs im Attac-Urteil.
    https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/themendossier-politische-bildung/#vorschlag_der_allianz_zur_definition_von_politischer_bildung

September

Oktober

November

  • Der Referent:innenentwurf des Demokratiefördergesetz liegt auf dem Tisch. In der Stellungnahme der Allianz weisen wir erneut auf die Probleme hin, die entstehen, wenn einerseits der gemeinnützige Status Voraussetzung für öffentliche Fördermittel ist, dieser aber nach wie vor Unklarheiten im Gesetz bedroht ist:
    https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/demokratiefoerdergesetz-geht-in-endrunde/
  • Der Herbst ist oft Tagungszeit: Wir sind bei den Hamburger Tagen des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts, in einem Online-Panel der Heinrich-Böll-Stiftung und bei einem Workshop der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen zu Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts – alles mit spannenden Impulsen für die Arbeit der Allianz.

Dezember

Was noch wichtig war

Die Allianz ist seit 18. November 2022 Mitglied des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Die Allianz wirkt mit im Bündnis für Gemeinnützigkeit, ist aber bisher nicht als Mitglied des Trägerkreises aufgenommen worden. Im Oktober 2022 beruft der Vorstand von Transparency International Annika Schmidt-Ehry in seinen Beirat.

Am Jahresende gehörten 196 Organisationen der Allianz an (166 Mitglieder und 30 Unterstützerinnen).

Im zweiten Halbjahr verlassen Jonathan Schwarz nach drei Jahren, Maika Holzapfel nach einem Jahr das Büro der Allianz. Die Stelle des Büromanagements wird neu besetzt.

Das Jahr 2022 endet plangemäß mit einem operativen Defizit, das aus den Rücklagen ausgeglichen wird. Die waren zuvor gut gefüllt mit einer Förderung der Open Society Foundation (OSF) für den Zeitraum März 2020 bis August 2022, die aber schon in den beiden Vorjahren ausgezahlt wurde. Für das Jahr 2023 erhalten wir erneut Förderzusagen von der OSF und von Brot für die Welt.

Infos zu Einnahmen, Ausgaben und weitere Transparenz-Daten

…auf unserer Transparenzseite.

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