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Schlagwort: Jahresbericht

Jahresbericht 2023/2024: Keine gesetzlichen Verbesserungen, aber veränderte Debatte

Tätigkeiten 2023 und 2024

Die Tätigkeiten der Allianz Rechtssicherheit in den Jahren 2023 und 2024 waren geprägt vom Versprechen der Ampelkoalition, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 sehr konkrete Modernisierungen des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Erst im Sommer 2024 gab es dazu Gesetzesentwürfe, die die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag teilweise aufgriffen. Durch das Ende der Ampelkoalition kam es nicht zu einer Umsetzung und es gab schließlich gar keine relevanten Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht.

Weil sich dieses letztendlich gescheiterte Vorhaben über zwei Jahre zog, berichten wir für beide Jahre gemeinsam.

Bildung und Advocacy

Unsere Arbeit bestand auch in diesen zwei Jahren methodisch aus zwei Bausteinen:

  1. Einerseits informative Bildungsarbeit: Diese erfolgte, indem wir Vorgänge, Vorschläge und Veranstaltungen analysierten, die Informationen aufbereiteten und verschiedenen Öffentlichkeiten zur Verfügung stellten. Dies erfolgte über den Kreis unserer Mitgliedsorganisationen hinaus für alle zugänglich auf unserer Website, in Pressemitteilungen, in einem öffentlichen Newsletter, über Fachverteiler, in der Kommunikation mit Politiker*innen und Ministerien sowie über eigene Vorträge und Aufsätze.

  2. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements haben wir Vorschläge erarbeitet, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu verbessern. Über die Informationsarbeit hinaus machten wir dazu konkrete Umsetzungsvorschläge und kommentierten im Rahmen unserer Advocacy-Arbeit Gesetzesentwürfe.

Dabei verfolgten wir eine chancenorientierte Strategie: Wir reagierten sowohl auf Vorlagen oder Ankündigungen aus Bundestag und Bundesregierung als auch auf Probleme zivilgesellschaftlicher Organisationen, brachten unser Fachwissen ein und machten Verbesserungsvorschläge.

Keine rechtlichen Verbesserungen erreicht

Die erfolgreiche Arbeit der Allianz Rechtssicherheit, die 2021 in gute Vereinbarungen zum Gemeinnützigkeitsrecht im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mündete, hatte sich leider nicht fortgesetzt. Die vereinbarten Änderungen wurden trotz Verankerung im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt. Leider konnte keines der noch 2023 greifbar erscheinenden politischen Ziele in Bezug auf ein besseres Gemeinnützigkeitsrecht erreicht werden.

Nach unseren Eindruck wird die Debatte um die Funktionen und die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen heute anders geführt als vor fünf und mehr Jahren. Dass diese Organisationen gemäß ihrer Rolle auch als Wächterinnen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auftreten, und/oder als Themen-Anwält*innen, führt gleichzeitig zu mehr Widerstand und Reaktanz. Aus unserer Sicht stärkt diese Debatte die demokratischen Gesellschaft.

Für die Zielgruppe Politiker*innen ist die Allianz Rechtssicherheit eine wichtige Ansprechpartnerin. In der Zielgruppe zivilgesellschaftliche Organisationen ist die Allianz für viele die einzige Organisation, die sie bzw. ihre Anliegen in der Auseinandersetzung vertritt. Die Allianz wird aus der Mitgliedschaft und darüber hinaus auf Ereignisse und Probleme hingewiesen und um Reaktionen, Stellungnahmen und Unterstützung gebeten.

Evaluation der Arbeit der Allianz Rechtssicherheit

Im Auftrag unseres langjährigen Mitglieds und Förderers Brot für die Welt hat im Jahr 2024 die Organisationsberatung Socius die Arbeit und Wirksamkeit unserer Allianz evaluiert. Der Evaluationsbericht ist für uns sehr wertvoll als Blick von außen mit Hinweisen für die weitere Strategie. Socius entwirft Perspektiven für die Zukunft der Allianz und bilanziert:

Die Allianz ‚Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘ hat durch ihre Arbeit wesentlich den Diskurs über Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich politisch einbringen, beeinflusst. Die vorliegende Evaluierung zeigt, dass sie trotz der herausfordernden politischen Rahmenbedingungen erfolgreich war, die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren, politische Akteure auf die notwendige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts aufmerksam zu machen und sie dazu zu bringen, sich zu positionieren. … Ihre inhaltlichen Impulse und Inputs finden viel Beachtung und werden in politischen Prozessen aufgegriffen. Nichtsdestotrotz hat sich an der grundlegenden Gesetzeslage bis dato nichts verändert. … waren sich die überwiegende Mehrheit der im Rahmen der Evaluation befragten Akteur*innen einig, dass die Rolle der Allianz langfristig noch gebraucht wird und eine hohe Relevanz hat.“

Sichtbarkeit in der Wächterfunktion führt zu Angriffen

Zivilgesellschaft gerät immer mehr unter Druck. 2024 ist deutlich geworden, dass die Lage sich zuspitzt: Durch einen nach rechts verschobenen Diskursrahmen werden gemeinnützige Vereine noch angreifbarer. Gegner einer offenen, liberalen Gesellschaft stellen vermehrt die Gemeinnützigkeit von Organisationen in Frage, deren Zielsetzungen ihnen politisch nicht genehm sind. Statt einer Verbesserung des Rechtsrahmens und damit mehr Sicherheit passiert das Gegenteil: Die Unsicherheit wächst. Wurde früher bestritten, dass gemeinnützige Organisationen „politisch“ handeln dürften, lautet das Schlagwort nun „Politische Neutralität“. Vermeintlich müssten gemeinnützige Organisationen „politisch neutral“ sein. Die Angriffe werden nun zudem über die Infragestellung von öffentlichen Fördermitteln über Fördermittel geführt und treffen damit ebenfalls sehr empfindlich.

Die Allianz Rechtssicherheit machte deutlich, wie sehr die Zivilgesellschaft unter Druck steht und wie deren Bedrohung gleichzeitig eine Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist.

Civic Space: Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsräume

Von besonderer Bedeutung für die Arbeit der Allianz Rechtssicherheit war die Veröffentlichung des ZiviZ-Survey 2023 mit dem Befund, dass sich jeder zwanzigste gemeinnützige Verein mit öffentlichen Aussagen zurückhält wegen des zu engen Gemeinnützigkeitsrechts. „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) bestätigte damit wissenschaftlich fundiert durch repräsentative Befragungen die Beschränkung zivilgesellschaftlicher Freiräume.

Auf noch fatalere Weise wurde dies für Deutschland im Dezember 2023 bestätigt: Der internationale Civicus-Monitor stufte den zivilgesellschaftlichen Freiraum in Deutschland auf seiner internationalen Skala von „offen“ zu „beeinträchtigt“ ab.

Am 14. November 2023 begleiteten wir die Verhandlung um die Gemeinnützigkeit des innn.it-Vereins vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Nach mehrjährigem Streit gewann der Verein dort. Es ging vor allem um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“. Nach einer Revision der Finanzverwaltung beim Bundesfinanzhof begleiteten wir auch die Verhandlung dort am 12. Dezember 2024. Nach einer Rückverweisung an das Finanzgericht 2025 hat der Verein dann den Rechtsstreit nicht weiter verfolgt.

Wir beschäftigten uns auch mit Berichten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler und der Plattform „Volksverpetzer“.

Arbeit zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2021 war erst für 2023 zu erwarten. So kündigte das Bundesfinanzministerium im Jahr 2023 zwei Gesetze an: Das eher technische Jahressteuergesetz 2023 und das politische Wachstumschancengesetz. Eine Runde aus sechs Staatssekretär*innen sollte die Gesetzesreform vorbereiten. Im Ergebnis gab es 2023 jedoch jenseits von Anpassungen für das Zuwendungsempfängerregister keine Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht.

Im April 2024 bilanzierten wir, dass die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen sei – auch wenn die Vorhaben zum Gemeinnützigkeitsrecht weiterhin auf sich warten ließen.

Im Mai 2024 legte das Bundesfinanzministerium zunächst seinen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vor – ohne Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht, abgesehen von einer Detail-Regelung bei Mildtätigkeit. Daraus wurde schließlich ein neuer gemeinnütziger Zweck zur Wohngemeinnützigkeit.

Erneut kündigte das Bundesfinanzministerium an, dass es ein Jahressteuergesetz mit nur technischen Änderungen geben werde; und ein zweites Steuergesetz mit Vorhaben, wie den im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Mit diesem zweiten Gesetzesentwurf (später „Steuerfortentwicklungsgesetz“, SteFeG, getauft) wurde im Sommer kaum noch gerechnet, als er im Juli 2024 doch noch erschien. Es enthielt jedoch lediglich eine Klarstellung zu politischen Mitteln über eigene gemeinnützige Zwecke hinaus.

In diesem Zusammenhang war die Allianz Rechtssicherheit am 7. Oktober zu einer Anhörung eingeladen. Vor der finalen Befassung im Bundestag zerbrach die Ampelkoalition. Das „Steuerfortentwicklungsgesetz“ wurde schließlich entkernt ohne jede Gemeinnützigkeitsrechts-Änderung in Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Ab dem Ende der Ampel-Koalition kommentierten wir die Positionen der Parteien, zentrale Punkte schrieben wir den relevanten Parteien in einem Impuls. 

Zu den im anlaufendem Wahlkampf im Bundestag verhandelten Initiativen gehörte ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu „Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“. Zur Anhörung im Dezember 2024 waren die Allianz Rechtssicherheit als Sachverständige geladen und gab wie andere Verbände umfassende Stellungnahmen ab.

Weitere inhaltliche Themen 2023/2024

Neben dem inhaltlichen Hauptstrang, der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, beschäftigten wir uns 2023 und 2024 mit weiteren gesetzgeberischen Entwicklungen:

  • Engagementstrategie des Bundes

Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Engagementstrategie der Bundesregierung zu erarbeiten und zu beschließen. Diese Strategie wurde schließlich im Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen und enthält auch Ziele zum Gemeinnützigkeitsrecht.Im Dezember 2023 reichten wir einen Impuls zu dieser Strategie ein und beteiligten uns zuvor an verschiedenen Veranstaltungen, unter anderem einem Fachworkshop der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu Rechtsrahmen und Bürokratielasten des Dritten Sektors.

  • Lobbyregister

Im Jahr 2023 beschloss der Bundestag Änderungen am Lobbyregister des Bundestages. Wir hatten zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme eingebracht, in der wir insbesondere auf die Spezifika gemeinnütziger Organisationen und anderer spendenfinanzierter zivilgesellschaftlicher Organisationen hinwiesen. Zu den beschlossenen Änderungen hatten wir eine Handreichung für zivilgesellschaftliche Organisationen erstellt.

  • Demokratiefördergesetz

Am Rande beschäftigten wir uns weiter mit dem geplanten Demokratiefördergesetz, zu dem wir bereits 2022 eine Stellungnahme eingereicht hatten. Im Jahr 2023 wurde der Regierungsentwurf zu diesem Fördergesetz in Bundesrat und Bundestag behandelt. Wegen Uneinigkeit unter den Koalitionsparteien wurde das Gesetzgebungsverfahren nicht fortgesetzt.

  • Stiftungsfinanzierungsgesetz

Ende 2023 beschloss der Bundestag ein Stiftungsfinanzierungsgesetz. Anders als der Name vermuten lässt geht es dabei nicht allgemein um Stiftungen, sondern um die sogenannten parteinahen Stiftungen, die fast immer als eingetragene Vereine organisiert sind. Der Bund regelte damit erstmalig die staatliche Finanzierung dieser Organisationen. In unserer Stellungnahme zu diesem Gesetz sowie mit Öffentlichkeitsarbeit versuchten wir darauf hinzuwirken, dass in dem Gesetz auch selbstständig die Steuerbegünstigung dieser parteinahen Organisationen geregelt wird, um so die Gemeinnützigkeits-Debatte zu entlasten. Der Versuch war leider vergeblich.

  • Zuwendungsempfängerregister

Die Einführung eines öffentlich zugänglichen Zuwendungsempfängerregisters, in dem auch alle gemeinnützigen Organisationen aufgeführt sind, wurde bereits 2020 beschlossen. Zum 1. Januar 2024 startete das Register. Wir informierten dazu unsere Mitglieder und über weitere Kanäle. In der Umsetzungsphase und danach waren wir unter anderem mit dem Bundesfinanzministerium im Gespräch für gute Umsetzungen und mögliche Verbesserungen.

  • Europäisches Vereinsrecht

Am 13. März 2024 stimmte das EU-Parlament einem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Richtlinie für ein EU-weites Vereinsrecht zu. Dieser Beschluss hatte einen langen Vorlauf, zu dem wir immer wieder informiert und Hinweise gegeben hatten.

2023 und 2024 in Zahlen

Wir haben 2024 neun Stellungnahmen im Lobbyregister eingestellt (Pflicht und möglich erst ab 2024).

Im Jahr 2023 haben wir acht, im Jahr 2024 dreizehn Pressemitteilungen, Einladungen oder Hintergrund-Infos verschickt.

Drei Newsletter haben wir 2023 verschickt, neun im Jahr 2024.

Je drei Aussendungen „Politik-Update Gemeinnützigkeit“ versandten wir 2023 und 2024 mit exklusiven Informationen zum Gemeinnützigkeitsrecht an Bundestagsabgeordnete und andere Kontakte aus Politik und Ministerien.

Etwa zehn Aufsätze und Beiträge zu Veröffentlichungen anderer entstanden in den zwei Jahren. Besonders hervorzuheben:

  • Gesetz über parteinahe Stiftungen als Chance für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht“ in der Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen, ZStV 2023, 195)

  • Warten auf die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ im Jahrbuch Engagementpolitik 2024

  • Rechtliche Rahmenbedingungen von Engagement: Vom Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit zu den Fallstricken der Gemeinnützigkeit“ im erst 2025 erschienenen Handbuch „Zivilgesellschaftliches Engagement und Freiwilligendienste“

Ende 2024 hatte die Allianz 203 Mitgliedsorganisationen.

Die Allianz als Verein

Mitgliederversammlungen der Allianz fanden am 30. März 2023 (online) und 7. November 2024 in Berlin statt.

Am 30. März 2023 entschieden die Mitglieder eine neue Beitragsordnung. Der Status „Unterstützer“ wurde dabei gestrichen. Die Beitragsgrenze für stimmberechtigte Mitglieder wurde gesenkt. Die Beitrags-Empfehlung in Orientierung an der Zahl der Angestellten wurde gestrichen.

2023 wurden Ulrike Voß (Deutsche Umwelthilfe) und Anselm Renn (Mehr Demokratie) neu in den Beirat der Allianz gewählt. Frauke Distelrath (Attac) und Imke Dierßen (LobbyControl) schieden aus.

2024 wurden Tilmann Kern (BFAS), Dr. Siri Hummel (Maecenata Stiftung) und padeluun (Digitalcourage) als Mitglieder des Beirats wieder gewählt.

Organisatorische Herausforderungen

Jenseits der politisch-gesetzgeberischen Entwicklungen hatte die Allianz in den Jahren 2023 und 2024 besondere organisatorische Herausforderungen durch eine hohe personelle Fluktuation. Der Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer kündigte für 2025 seinen Ausstieg an, ab Herbst 2024 wurden Nachfolgepersonen gesucht.

Im April 2024 konnten wir unsere Website modernisieren, so dass die vielen Inhalte auch auf Mobiltelefonen und Tablets besser dargestellt werden. In dem Zuge nahmen wir neben optischen Verbesserungen auch kleine Umstrukturierungen vor. So bündelten wir unter anderem unsere Stellungnahmen an einem Ort und richteten eine eigene Seite mit Beratungs-Hinweisen bei Gemeinnützigkeitsproblemen ein, da die Anfragen dazu stetig zunehmen.

Jahresabschlüsse 2023 und 2024

Das Jahr 2023 endete planmäßig mit einem operativen Defizit, das aus den Rücklagen ausgeglichen wurde. Dieses Defizit war etwas niedriger als geplant, da eine geplante Ausgabe von 10.000 Euro für die Begleitung der Arbeit auf europäischer Ebene erst 2024 anfiel.

Das Jahr 2024 endete ebenfalls mit einem operativen Defizit, deutlich höher als das von 2024. Das Defizit fiel durch erfolgreiches Spenden-Fundraising geringer aus als geplant. Die Mitgliedsbeiträge sanken durch die 2023 geänderte Beitragsordnung. Zum Jahresende 2024 waren die Rücklagen weitgehend aufgebraucht. Ende 2022 betrugen sie noch 64.000 Euro, Ende 2023 53.000 Euro, Ende 2024 lediglich knapp 9.000 Euro.

Jahresbericht 2022: Große Versprechungen, wenig passiert

Die Allianz startete in das Jahr 2022 voller Tatendrang – der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition mit den guten Vorsätzen für das Gemeinnützigkeitsrecht lag noch auf unseren Tischen. Unser Plan: So schnell wie möglich ins Handeln kommen – Kontakte herstellen, Wissen teilen und die Reform so schnell wie möglich angehen. Während der neue Bundestag sich sortierte (Bundestagsabgeordnete in Ausschüssen verteilen, Mitarbeiter:innen finden, auf Büroräume und Ausstattung warten) haben wir Analysen des Koalitionsvertrags vorbereitet und bereits alle neuen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen angeschrieben.

Jahresbericht 2021

(Dieser Jahresbericht als PDF)

Im Januar 2021 waren wir noch geprägt von den Ergebnissen im Jahressteuergesetz 2020 – neue Zwecke wie Klimaschutz und die „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ oder die vereinfachte Mittelweitergabe waren zwar ein wichtiger Schritt für viele Organisationen, mit Abstand aber nicht der große Wurf, den wir uns vom Jahressteuergesetz 2020 erhofft hatten.

Jahresbericht 2020

Die Corona-Pandemie ist und bleibt die große Herausforderung, der sich 2020 alle stellen mussten. Als es im Frühjahr 2020 zum ersten Lockdown kam, mussten wir als Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ feststellen, dass die Vielfalt der Zivilgesellschaft – und ihre vielfältige Arbeitsweise – bei den Beschlüssen von Regierung und Bundestag wenig Berücksichtigung gefunden hatte. Das liegt zum Teil sicher auch an der fehlenden Lobby insbesondere der politisch aktiven Zivilgesellschaft.

Jahresbericht 2019

Das Jahr 2019 war geprägt von der überraschenden Verkündung des Revisions-Urteils des Bundesfinanzhofs im Fall Attac am 26. Februar 2019. Das Urteil hat dem Thema Gemeinnützigkeit hohe Aufmerksamkeit gebracht. Da es weit über Attac hinaus wirkt, haben sich darauf beziehend mehrere Finanzämter Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit entzogen.

Jahresbericht 2018

In den ersten Monaten des Jahres verhandelten die Bundesparteien noch über die Regierungsbildung. Dabei und bei der Konstituierung des Bundestages waren Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts Thema. Die Allianz wurde dazu angefragt und konnte Verhandlungen und Berichte zu den Verhandlungen nutzen, um die Perspektive sich politisch einmischender zivilgesellschaftlicher Organisationen darzustellen. Das Gemeinnützigkeitsverfahren von Attac wurde in diesem Jahr nicht abgeschlossen. Nach dem Beginn des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof im Vorjahr hat Attac seine Erwiderung eingereicht. Viele Vereine und Stiftungen warten mit Spannung auf das Urteil, da ihre Arbeit davon betroffen ist. Im November 2018 kündigte der Vorsitzende Richter des Senats bei den Hamburger Tagen eine Entscheidung in Kürze an, die jedoch bis zum Jahresende nicht mehr erfolgte.

Jahresbericht 2017

In diesem Jahr konnte die Allianz große Wirkung entfalten und war mit ihren Forderungen in vielen Diskussionen präsent. Das Problem des Rechtsrahmens für selbstlose Organisationen, die sich in politische Prozesse einmischen, wird an entscheidenden Stellen immer präsenter. So standen entsprechende Forderungen in den Bundestags-Wahlprogrammen von drei Parteien und waren Thema beider Koalitions-Sondierungen.

Jahresbericht 2016

Anfang des Jahres eröffnete die Allianz nach dem Ausscheiden des Vorstands Jörg Rohwedder ihr Büro in Marburg. Nachdem die Stelle der Koordination anfänglich auf zwei Personen aufgeteilt war, wurde Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer im Laufe des Jahres alleiniger Koordinator.

Jahresbericht 2015

Im ersten Halbjahr wurde die Gründung der Allianz vorbereitet. Dazu wurden in mehreren Gesprächsrunden Forderungen und das Vorgehen diskutiert. Die Allianz analysierte die geltende Rechtslage und verschiedene Beispiele, in denen Organisationen aufgrund ihres politischen Engagements in Konflikt um ihre Gemeinnützigkeit gerieten.

Nach der Sondierungsphase startete eine erste Welle von Mitgliedschaftsanfragen an Vereine und Organisationen.