Archiv der Kategorie: Presse

Rechtsstaatsbericht: EU drängt auf Gemeinnützigkeits-Reform in Deutschland

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zu Länderbericht im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU

  • EU empfiehlt im Rechtsstaatsbericht Reform der Gemeinnützigkeit
  • Bundesregierung muss Koalitionsvertrag umsetzen

Zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Die europäische Kommission hat ein wichtiges Signal nach Berlin gesandt: Die Bundesregierung müsse die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht vorantreiben und die im Gemeinnützigkeitsrecht bestehenden Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen beseitigen. Die Ampel-Koalition muss der Empfehlung zügig folgen und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen.

Die Koalition muss klarstellen, dass sich Vereine für ihren Satzungszweck auch politisch engagieren dürfen, dass ein Kinderschutzverein also stärkere Kinderrechte fordern darf– ob mit Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Gesprächen mit Politiker:innen.

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DemoZ erhebt Untätigkeitsklage – besser wäre gesetzliche Klarstellung

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Klage des DemoZ auf Gemeinnützigkeit

  • Vereine und Finanzämter weiter in Unklarheit
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen
  • Fall DemoZ nur Spitze des Eisbergs

Zur Mitteilung des soziokulturellen Zentrums DemoZ aus Ludwigsburg, dass es in seinem Gemeinnützigkeitsstreit Untätigkeitsklage eingereicht hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Der Fall des kleinen, ehrenamtlich betriebenen soziokulturellen Zentrums DemoZ zeigt die weiter bestehenden Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht auf. Der Fall ist lediglich die Spitze eines weitgehend verborgenen Eisberges. Die Bundesregierung muss zum Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement zügig die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen:

‘Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.’ Weiterlesen

Gesetzesänderung weiterhin nötig

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zu Klarstellungen im Anwendungserlass

  • Geänderter Anwendungserlass erleichtert viele Vereine
  • Weiter Unklarheit bei politischen Mitteln
  • Ampel-Koalition hat Gesetzesänderung versprochen

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BFH-Beschluss zeigt Rechtsunsicherheit auf

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhof zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”:

“Der Beschluss zeigt erneut, dass es gesetzliche Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Es ist gut, dass die Zulässigkeit politischer Mittel zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke hervorgehoben wird. Der Verweis auf das Kriterium der ‘geistigen Offenheit’ verstärkt aber nur die Rechtsunsicherheit für Vereine, Verbände und Stiftungen. SPD, Grüne und FDP haben jetzt die Möglichkeit im Koalitionsvertrag die Weichen zu stellen, um die Rechtsunsicherheiten im Gemeinnützigkeitsrecht zu schließen.”

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Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Verhandlung über Demokratiepolitik

Auf gute Entscheidungen zu Demokratiepolitik drängen zivilgesellschaftliche Organisationen die drei Ampel-Parteien. “Wir fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, dass sie in ihren Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema behandeln“, fordern in einem Appell 14 Vereine, Stiftungen und Dachverbände, darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, der Deutsche Naturschutzring, die Petitionsplattformen OpenPetition und Change.org, die Amadeu Antonio Stiftung und die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”.

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Gesetzesentwurf zu Gemeinnützigkeit stellt Diskussion auf die Füße

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Gesetzesentwurf vor
  • Wichtige Diskussionsgrundlage für politische Debatte
  • Entwurf greift alle Forderungen der Allianz auf

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, hat heute einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz macht. Über die Forderungen der Allianz hinaus schlägt der Entwurf unter anderem vor, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern.

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EU warnt Deutschland

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU

Im gestern veröffentlichten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU stellt die EU-Kommission Probleme im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht fest: “Die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen stellt trotz einiger leichter Verbesserungen des Rahmens nach wie vor ein Problem dar.” Dazu fordert Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! Immer häufiger hören wir von Angriffen auf die Gemeinnützigkeit vermeintlich unliebsamer Organisationen. Sportvereinsvorstände hadern, ob sie zu antirassistischen Demonstrationen aufrufen. Der Bericht ist ein Instrument, um Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Probleme zu verhindern. Wenn das Gemeinnützigkeitsrecht nicht angepasst wird, droht die Demokratie in Deutschland leiser zu werden.”

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich bereits seit Jahren durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, LobbyControl und Transparency International.

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Wer UEFA kritisiert, sollte für Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht sorgen

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. dazu, ob gemeinnützige Vereine Haltung zeigen dürfen

  • Viele Vereine trauen sich nicht, Haltung zu zeigen
  •  Wer UEFA kritisiert, sollte Gemeinnützigkeit in Deutschland verbessern

Zur Debatte über das Verbot der UEFA, im Münchener Stadion ein Zeichen gegen Homophobie und Ausgrenzung zu setzen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Wenn Politiker*innen wie Markus Söder jetzt die UEFA kritisieren, sollten sie konsequent sein und in Deutschland Rechtssicherheit dafür schaffen, dass Vereine und Stiftungen eine durchaus auch politische Haltung haben und zeigen dürfen. Denn derzeit werden solche Tätigkeiten vom veralteten und zu rigiden Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt. In diesem Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen klafft eine große Lücke zwischen dem, was eindeutig erlaubt ist, und dem, was politisch gewollt und gefordert wird.

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Gemeinnützigkeitsrecht ist kein Organisations-Strafrecht

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit von Greenpeace

Zu den Forderungen aus CDU und CSU, Greenpeace Deutschland den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Die Forderungen von Friedrich Merz und Markus Blume zeigen, dass es bei der Gemeinnützigkeit um weit mehr als Steuerrecht geht. Mit der Steuerrechts-Behauptung werden die Vorschläge unserer Allianz für nötige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht immer wieder abgebügelt.
Gleichzeitig verpassen es CDU und CSU erneut, sich systematisch Gedanken zur Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Demokratie zu machen – und auch zu eventuellen Grenzen von Engagement. Der bekannt gewordene Entwurf ihres Wahlprogramms enthält dazu nichts.
Der Ruf nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit ist ein Ruf nach Bestrafung. Damit wird das Gemeinnützigkeitsrecht zum Organisationsstrafrecht, zum Spezial-Strafrecht für zivilgesellschaftliche Organisationen – während die Koalition von CDU, CSU und SPD es nicht schaffte, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Wir würden uns freuen, mit der CDU in ein ernsthaftes Gespräch über Gemeinnützigkeit zu kommen. Unserer Einladung dazu nach den unsäglichen Parteitags-Beschlüssen der CDU zur Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat die Partei leider nicht beantwortet.”

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VVN-BdA wieder gemeinnützig, aber Problem Beweislastumkehr bleibt

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Die Bundesvereinigung der VVN-BdA hat mitgeteilt, dass die Berliner Finanzverwaltung nun die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2019 anerkannt hat. Der Aberkennungsbescheid für die Jahre 2016 bis 2018 besteht weiter. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Es ist gut, dass die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) nun wieder gemeinnützig ist. Doch das Problem löst der Bescheid nicht.

Es darf nicht sein, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins von politischen Bewertungen abhängig ist. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen der Rechtsordnung und der Menschenrechte bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach muss anders als bei einem Vereinsverbot nicht die Exekutive beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips. Zudem weiß der betroffene Verein gar nicht, welche Beweise er widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung.

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