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Wichtige Texte und Infos (Herbst 2020)

Auf dieser Seite hatten wir im Herbst 2020 wegen der diskutierten Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 für die Allianz-Mitglieder eine Sammlung wichtigster Texte und Infos zur Verfügung gestellt, die als Basis für Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen genutzt werden können und einen tieferen Einblick in das Thema Gemeinnützigkeit bieten. Unter dem Punkt “Briefe (exemplarisch):” gibt es darüber hinaus Briefe, die an politische Entscheidungsträger*innen verschickt wurden und als Grundlage für eigene Kommunikation dienen können.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”:

Die aktuellen Forderungen der Allianz (PDF)

Argumentationsleitfaden allgemein (Stand 17.1.2020)

Mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit.

Argumentationsleitfaden Jahressteuergesetz 2020 (Stand 27.11.2020)

Mit Antworten auf die von CDU/CSU am häufigsten genannten Gründe gegen eine Klarstellung bei der politischen Betätigung. Achtung! Dieser Leitfaden ist zum Teil veraltet, weil die Union ihre Argumentation verändert hat. Sie sagte schließlich, eine Gesetzesänderung sei nicht nötig, da politische Tätigkeiten für eigene gemeinnützige Zwecke bereits problemlos möglich seien. Mehr zum Abschluss hier.

Texte aus Verbänden, Vereinen und Stiftungen:

Gemeinsames Statement von Dachverbänden zur aktuellen Gesetzgebung
zum Thema Gemeinnützigkeit; 3.11.2020 (PDF):

Zwölf Dachverbände und Netzwerke gemeinnütziger Organisationen, vom Deutschen Olympischen Sportbund über den Naturschutzring bis zum Kulturrat und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen erklären zu den angestoßenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, dass diese viele gemeinnützigr Vereine und Stiftungen entlasten, aber nicht ausreichend sind. Sie fordern u.a. weitere neue Zwecke und Klarstellungen zur politischen Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke.

Unsere Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft; 2.11.2020 (PDF):

Der gemeinsame Forderungskatalog, den dreizehn zivilgesellschaftliche Organisationen am 2.11.2020 vorgestellt haben, greift fünf Kernforderungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts auf, erläutert diese und bietet Lösungsansätze an. Anlass der Veröffentlichung ist die für den 6.11.2020 geplante Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020, im Rahmen dessen auch geplant ist die Abgabenordnung anzupassen.

Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie aus Oktober 2019 (PDF):

Diese Charta haben am 30. Oktober 2019 zwölf Dachverbände und Netzwerke veröffentlicht, um auf die Bedeutung einer unabhängigen Zivilgesellschaft für eine lebendige und starke Demokratie hinzuweisen. Jede Organisation und jeder Dachverband kann sich auf die Charta beziehen und in das Selbstverständnis aufnehmen. Die Charta beschreibt den über die konkrete Aufgabe hinaus reichenden Auftrag zivilgesellschaftlicher und gemeinnütziger Organisationen.

Offener Brief deutscher Umweltverbände an das BMF vom 22.11.2019 (PDF):

Mit diesem Brief appellieren deutsche Bundesverbände an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, es gemeinnützigen Organisationen zu erlauben, die eigenen Zwecke auch mit politischen Mitteln zu verfolgen. Des weiteren sprechen sie sich gegen die Einführung einer neuen Kategorie “politische Körperschaft” aus. Zu beiden Sachverhalten bietet der Brief eine gute Argumentationshilfe.

Papier des Deutschen Naturschutzrings (DNR) zu notwendigen Änderungen der Abgabenordnung aus Sicht des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes vom 21.6.2019 (PDF):

Auch hier finden sich wichtige Argumentationslinien dafür, warum es notwendig ist gemeinnützigen Organisationen die politische Betätigung sowohl für die eigenen Zwecke als auch bei Gelegenheit über die eigenen Satzungszwecke hinaus zu erlauben. Dabei bezieht sich der DNR in seiner Argumentation auf das sog. Attac-Urteil des BFH vom 10.1.2019.

Stellungnahme des Verbands Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe von November 2019 (PDF):

In der Stellungnahme werden die Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht aus Perspektive entwicklungspolitischer und humanitärer Organisationen aufgezeigt: Fehlende Zwecke und die fehlende Klarheit bei politischer Betätigung für den eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit über den eigenen Zweck hinaus.

Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vom 10.6.2020 (PDF):

In seinem Positionspapier stellt der Bundesverband Deutscher Stiftungen heraus, warum eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts notwendig ist und verweist dabei unter anderem auf die Notwendigkeit Rechtssicherheit bei der politischen Betätigung für die eigenen Zwecke zu schaffen sowie sich bei Gelegenheit allgemeinpolitisch zu äußern. Darüber hinaus enthält das Papier hilfreiche rechtspolitische Formulierungsvorschläge.

Studien und Gutachten:

Studie der Maecenata-Stiftung “Ein Rettungsschirm für die Zivilgesellschaft?” aus Oktober 2020 (PDF)

Die Studie liefert wertvolle Hinweise auf die ganz verschiedenen, vielfältigen Funktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen, auf ihre Potenziale und ihre verschiedenen Herausforderungen und Bedarfe in der Corona-Krise. Sie zeigt unter anderem auf, dass der Wert zivilgesellschaftlichen Handelns und bürgerschaftlichen Handelns in den Funktionen der Gemeinschaftsbildung, der Wächteraufgaben und der politischen Mitgestaltung bei staatlichen Hilfsangeboten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Corona-hilfen für die Zivilgesellschaft blieben insgesamt deutlich hinter denen für die Wirtschaft zurück.

Forderungspapier der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom 25.6.2020 (PDF):

In ihrem Forderungspapier stellt die GFF die wichtigsten Erkenntnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens (s.u.: Gutachten Prof. Dr. Unger) vor, zeigt den gesetzgeberischen Handlungsspielraum auf und formuliert Forderungen, die unseren Forderungen 1-3 entsprechen.

Rechtsgutachten Prof. Dr. Unger vom 2.5.2020 (PDF):

Im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, die “Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften” untersucht. Er kommt darin zu dem Schluss, dass es keine verfassungsrechtlichen Grenzen für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zugunsten ihrer Zwecke gibt. Auch ist es möglich, politische Willensbildung als eigenen Zweck ins Gesetz aufzunehmen. Eine Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Parteien ist verfassungswidrig, da zwischen ihnen markante Unterschiede bestehen, etwa die Teilnahme an Wahlen.

Finanzamt-Studie “Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert”, vorgestellt am 22.3.2018 (PDF, 3MB):

Die Studie, die wir mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt haben, zeigt deutlich, dass Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit keine Einzelfälle sind. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären.

Briefe (exemplarisch):

offener Brief von 38 Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern; veröffentlicht 18.11.2020 (PDF)

Mit einem offenen Brief haben sich 38 zivilgesellschaftliche Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern insbesondere an Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gewandt, um auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts hinzuweisen. Darin greifen sie insbesondere die Diskrepanz zwischen dem politisch gewollten Einsatz für Demokratie, Vielfalt, Menschenrechte, Kultur und ein friedliches Miteinander und den bestehenden Regelungen im Gemeinnützigkeitsrecht auf. Konkret bezieht sich der Brief auf den Gesetzgebungsprozess zum Jahressteuergesetz 2020, liefert aber auch für weiterführende Debatten eine gute Grundlage.

Offener Brief von AAS, BMB, VBRG uvm; veröffentlicht 6.11.2020 (PDF)

Bereits im Juni 2020 haben sich über 70 Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen auf Initiative der Amadeu Antonio Stiftung (AAS), des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB) und des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) an die Finanzministerien von Bund und Ländern gewandt. Darin wollen sie deutlich machen, welche existenziellen Sorgen die fehlende Rechtssicherheit für ihre Arbeit und die zahlloser anderer Organisationen birgt.

Am 6.11.2020 wurde der Brief nun veröffentlicht, in der Hoffnung, dass die in dem Brief geäußerten Sorgen in den Bundestagsfraktionen Gehör finden und sich im Gesetzgebungsprozess für das Jahressteuergesetz 2020 wiederfinden.

Offener Brief der Arbeitsgemeinschaft der eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl); veröffentlicht im Oktober 2020

In ihrem offenen Brief appelliert die agl an die Mitglieder des Bundestages, um Nachbesserungen beim Jahressteuergesetz zu bewirken. Insbesondere weist sie auf fehlende Zwecke in der Abgabenordnung hin und fordert eine Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen.

Veröffentlicht wurde der Brief mit Blick auf die für den 6.11.2020 geplante 2./3. Lesung des Jahressteuergesetzes, welche mehrfach verschoben wurde, da die Koalitionsfraktionen noch Beratungsbedarf hatten.

Offener Brief zu politischer Bildung vom 19.10.2020 (PDF):

In einem offenen Brief richten sich zentrale Akteur*innen der politischen Bildung und Demokratieförderung an die Minister*innen für Finanzen, Justiz, Jugend und Bildung auf Bundes- und Landesebene (hier exemplarisch an Bundesfinanzminister Olaf Scholz) sowie an die finanzpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Bundestagsfraktionen. Darin kritisieren sie das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Attac und weisen auf Probleme hin, denen sich Akteur*innen gegenübersehen, die politische Bildungsarbeit leisten und die demokratische Gesellschaft stützen.

Brief an NRW-Finanzminister Lutz Linienkämpfer vom 5.12.2019 (PDF):

In einem gemeinsamen Brief richten sich verschiedene in NRW tätige gemeinnützige Vereine an ihren zuständigen Finanzminister und legen dar, warum eine Erweiterung des Zweckekatalogs, die politische Betätigung für den eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit über den eigenen Zweck hinaus notwendig sind.

Offener Brief deutscher Umweltverbände an das BMF vom 22.11.2019 (PDF):

Mit diesem Brief appellieren deutsche Bundesverbände an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, es gemeinnützigen Organisationen zu erlauben, die eigenen Zwecke auch mit politischen Mitteln zu verfolgen. Des weiteren sprechen sie sich gegen die Einführung einer neuen Kategorie “politische Körperschaft” aus. Zu beiden Sachverhalten bietet der Brief eine gute Argumentationshilfe.

Weiterführende Texte:

Gemeinnützigkeitsrecht und engagierte Zivilgesellschaft – Interview mit Prof. Dr. Unger; Stand Dez. 2020 (externer Link)

Das Interview der Akademie Management und Politik (MuP) der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) mit Prof. Dr. Unger bietet einen guten Einstieg in das Thema “Gemeinnützigkeit” und die aktuelle politische Debatte rund um die Reform der Abgabenordnung.

Beitrag von Dr. Ernst-Pörksen im Newsletter des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Ausgabe 14/2016 (PDF):

Dr. Michael Ernst-Pörksen ist Volkswirt und berät seit Anfang der 1990er Jahre im Rahmen einer Steuerberatungsgesellschaft gemeinnützige Körperschaften und beschäftigt sich im internationalen Zusammenhang mit dem Vergleich von national unterschiedlichen Handlungsfeldern und rechtlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Strukturen. Mit seinem Beitrag liefert er einen Überblick über das Thema Gemeinnützigkeit aus steuerrechtlicher Perspektive und zeigt Herausforderungen auf. Außerdem beleuchtet er kritisch die Forderungen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”.

Zum geplanten neuen Status “Politische Körperschaft”

Die Schaffung eines neuen Steuerstatus einer “Politischen Körperschaft” ist keine Lö­sung der von uns genannten Probleme. Sich selbstlos politisch einmischende Vereine entsprechen der Logik gemeinnütziger Organisationen viel mehr als einer Partei oder Wählergemeinschaft. So ein neuer Status könnte für einige wenige Organisationen hilfreich sein, die sich über viele Zwecke hinweg oder auch für ganz neue Zwecke poli­tisch einmischen. Doch zuvor muss die Abgabenordnung wie von uns gefordert angepasst werden. Sonst droht eine Entpolitisierung der Gemeinnützigkeit. Tausende Vereine würden in den neuen Status gedrängt oder müssten sich zwischen gemeinnüt­zig oder politisch entscheiden.

Hier gibt es eine ausführliche Begründung unserer Position.

Und hier eine auf zwei Seiten komprimierte Begründung unserer Position.

Lösungsansätze und politische Vorschläge:

Stellungnahmen zur Bundestags-Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 (neue Seite):

Verschiedene Sachverständige haben sich in der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 am 26.10.2020 klar für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts positioniert:

Stellungnahme Bundesrat vom 9.10.2020 (PDF):

Für unser Anliegen relevant sind in der Stellungnahme vom 9.10.2020 folgende Seiten: S.111-113, 122, 126-131, 140-151

In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorzunehmen. Die von den Landesfinanzminister*innen im September 2020 angeregte zusätzliche Klarstellung (hier die relevanten Seiten als PDF) bei der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen hat er leider nicht übernommen. Allerdings wurden die Forderungen aus dem vergangenen Jahr (Stellungnahme Bundesrat vom 20.9.2019, Drucksache 356-19) übernommen.

Parteitagsbeschluss der SPD vom 7.12.2019:

Auf ihrem Bundesparteitag in Berlin, hat die SPD zum Thema Gemeinnützigkeit Stellung bezogen und sich für eine Klarstellung politischer Betätigung über den eigenen Zweck hinaus ausgesprochen und sich solidarisch mit der VVN/BdA und anderen Organisationen erklärt. Die Erwähnung in einem Verfassungsschutzberichten dürfe nicht ausreichen, um einer Organisation die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Beschlüsse des Deutschen Juristentages vom 27.9.2018 (PDF):

In seinem Beschlusspapier vom 27.9.2018 spricht sich der Deutsche Juristentag (DJT) für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts aus, insbesondere für eine Überarbeitung und Vereinfachung des Zweckekatalogs unter § 52 AO.