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Wichtige Texte und Infos (Juni 2024)

Auf dieser Seite stellen wir eine Sammlung von Texten und Infos zur Verfügung, die als Basis für Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen genutzt werden können und einen tieferen Einblick in das Thema Gemeinnützigkeit bieten.

Forderungen der Allianz nach Sofortmaßnahmen – Änderungen der Abgabenordnung:

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir im Juni 2023 ein Papier für die Koalitionsparteien geschrieben, in denen wir die wichtigsten Forderungen beschreiben und konkrete Formulierungsvorschläge für gesetzliche Änderungen machen: Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht

Was darüber hinaus als Leitplanken für eine langfristige Engagementstrategie getan werden muss, hatten wir Ende 2023 in unserem Impuls zur Engagement-Strategie des Bundes notiert.

Vereinbarung der Ampel-Koalition

Stand der Dinge Juni 2024

Seit mittlerweile zwei Jahren wird uns angekündigt, dass die Koalition die vereinbarte Modernisierung der Gemeinnützigkeit umsetzt – oft wird auf das jeweils nächste Jahressteuergesetz verwiesen. Im Spätsommer 2023 wurde dazu eine Arbeitsgruppe von sechs Staatssekretär:innen eingesetzt. Diese hat sich (Stand Anfang Juni 2024) seit Anfang März nicht mehr getroffen. Es gibt in zentralen Punkten offenbar keine Eini­gung. Zuletzt am 15. Mai 2024 sagte Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, beim Deutschen Stiftungstag, das Ministerium werden “etwas” in einen Entwurf schreiben, der vor der parlamentarischen Sommerpause (ab 6. Juli) vom Kabinett ver­abschiedet werden soll.

Am 5. Juni 2024 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Jah­ressteuergesetzes beschlossen. Dieser Entwurf enthält einen Vorschlag für einen neuen gemeinnützigen Zweck zu Wohngemeinnützigkeit (gleicher Begriff, aber anderer Bereich), sonst aber keine Veränderungen am Gemeinnützigkeitsrecht.

Das Bundesfinanzministerium plant ein zweites Jahressteuergesetz 2024. Im zweiten Gesetz solle es um “politisch brisante”, in der Koalition strittige Themen gehen; u.a. Gemein­nützigkeit, aber auch Kinderfreibetrag, Kindergeld, Steuerklassen/Faktorverfahren und mehr.

Was zwischen den Parteien derzeit geeint ist, ist wohl:

  • gesetzliche Kodifizierung des “gelegentlichen” Engagements über den eigenen Zweck hinaus (bisher im AEAO als “vereinzelt”)
  • komplette Aufgabe der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (bisher nur für kleine Vereine mit Einnahmen bis 40.000 Euro/Jahr)
  • Journalismus nicht als gesetzlicher Zweck, sondern eine Erlassregelung, dass dies einem anderem Zweck (wohl Bildung) diene

Strittig ist noch die Einführung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck. Das Bundesfinanzministerium will das – aber Zwecke wie Förderung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit offen­bar nicht.

Aktuelle Briefe und Stellungnahmen

Angesichts der offenbaren Notwendigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, steigt Unmut und Sorge wegen des zu engen, veralteten Rechtsrahmen, der solches gemeinnützige Engagement nicht zweifelsfrei ermöglicht. Dazu haben die Koalitionsspitzen in den vergangenen Wochen zahlreiche Briefe erhalten, unter anderem:

Wir wissen, dass weitere, teils große bundesweite Organisationen, aber auch lokale oder regionale Gruppen, sich mit Briefen oder im Gespräch an das Bundesfinanzministerium wenden, oft nicht öffentlich, um nicht zur Zielscheibe von Anzeigen bei ihrem Finanzamt zu werden.

404.000 Unterschriften

Mehr als 400.000 Bürgerinnen und Bürger haben für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unterschrieben. Zu einer Annahme der Unterschriften und einer Diskussion über die Forderungen war Finanzminister Christian Lindner bisher nicht bereit.

Empirische Studien

Empirische Studien haben mehrfach den hohen Grad der Unsicherheit nachgewiesen:

  • Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 stellt im März 2023 fest, dass jeder zwanzigste Verein sich mit politischen Tätigkeiten zurück hält aus Sorge um den Verlust der Gemeinnützigkeit. Besonders stark ist die Sorge in den Engagementfeldern Umwelt (elf Prozent) und internationale Solidarität (zehn Prozent). Im Kulturbereich sind es fünf Prozent, bei Sport und Katastrophenschutz immer noch vier Prozent. Mehr zum Befund hier.
    Im August 2024 hat “Zivilgesellschaft in Zahlen” dazu ein Policy-Paper mit einer Tiefen-Analyse der Frage zu politischer Einmischung und Angst vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit veröffentlicht, inklusive Handlungsempfehlungen. Dazu gehört insbesondere: “Wichtig wäre insgesamt eine präzisierende gesetzliche Formulierung, die klare und verlässliche Voraussetzungen für eine politische Betätigung schafft.”
  • Eine wissenschaftliche Befragung von Prof. Dr. Julika Bürgin (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Soziale Arbeit) hatte 2022 erkundet, welche Auswirkungen das Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs und die darauf fußenden Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auf die politische Bildungsarbeit haben. Festgestellt werden viele Sorgen, verschiedene Behandlung, und dass vielen die Ressourcen für einen Rechtsstreit fehlen. Die Ergebnisse und Infos zur Ergebnisse finden sich hier.
  • Bereits 2018 hatte unsere Finanzamt-Studie nachgewiesen, dass die Entscheidungspraxis der Finanzämter aufgrund der unklaren Rechtslage höchst uneinheitlich ist und vor allem Anliegen wie Engagement für Demokratie und Rassismus oft nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Aus der Rechtswissenschaft

Die Steuerrechtler Dr. Christian Kirchhain und Prof. Dr. Sebastian Unger haben im Juni 2023 einen umfassenden Aufsatz veröffentlicht, in dem sie eine “umfassende, nicht nur punktuelle Reform des Gemeinnützigkeitsrechts” fordern. Dazu sollten sich die politischen Akteure “die gebührende Zeit” nehmen. Ziele sollten Rechtssicherheit sein und ein nicht übermäßiger Verwaltungsaufwand. “Ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht wäre […] aus dem Gedanken heraus zu entwickeln, dass es entscheidend nicht auf die Qualität des einzelnen Beitrags zur Zweckverwirklichung ankommt, sondern auf das ‘Gesamtbild'”. Zu politischen Mitteln schreiben sie, dass “weder ein einfachgesetzlicher noch ein verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt” ersichtlich sei, die auf einen Katalog bezogene politische Tätigkeit im Verhältnis zu anderen Tätigkeiten zu begrenzen. Vielmehr “genügt es, wenn die politische Betätigung zur Förderung eines gesetzlichen Katalogzwecks aus Sicht der Körperschaft geeignet ist”.
Kirchhain, Dr. Christian/Unger, Prof. Dr. Sebastian: Mehr Fortschritt wagen – was der Gesetzgeber im Gemeinnützigkeitsrecht reformieren sollte. In: Deutsches Steuerrecht (DStR), Heft 24/2023, Seite 1281 ff. – DStR 2023/1281. Beck-Verlag

Den Aspekt “Politische Betätigung gemeinnütziger Stiftungen” hat Prof. Dr. Sebastian Unger im Februar 2024 für die Stiftungswelt ausgearbeitet.

Die Jura-Professoren Rainer Hüttemann, Peter Rawert und Stephan Schauhoff veröffentlichten am 2. Mai 2024 in der FAZ einen Gastbeitrag, in dem sie fragen “Wann kommt der Fortschritt für die Zivilgesellschaft?” und konkrete Vorschläge machen. (Leider hinter Bezahlschranke)

Bereits 2018 hatte der Deutsche Juristentag in Leipzig umfassende Vorschläge für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, insbesondere für eine Überarbeitung und Vereinfachung des Zweckekatalogs unter § 52 AO.

Politik-Update

Einen Überblick über Meldungen und Ereignisse zum Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere bezüglich politischer Mitgestaltung, stellen wir unregelmäßig als Update für Politik-Kontakte zusammen. Hier zum Nachlesen:

Weiterführende Informationen

Weitere Texte aus Verbänden, Vereinen und Stiftungen

Forderungen Bündnis für Gemeinnützigkeit

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss einiger Dachverbände, von Wohlfahrtsverbänden über Naturschutz- und Jugendarbeit bis zum Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen forderte für die neue Legislaturperiode unter anderem eine Klarstellung für die gemeinnützige Zweckverwirklichung bei politischer Betätigung und eine Erweiterung gemeinnütziger Zwecke.
Im Januar 2024 veröffentlichte der Verband eine Fortschreibung des Positionspapieres.

Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie aus Oktober 2019 (PDF):

Diese Charta haben am 30. Oktober 2019 zwölf Dachverbände und Netzwerke veröffentlicht, um auf die Bedeutung einer unabhängigen Zivilgesellschaft für eine lebendige und starke Demokratie hinzuweisen. Jede Organisation und jeder Dachverband kann sich auf die Charta beziehen und sie in das Selbstverständnis aufnehmen. Die Charta beschreibt den über die konkrete Aufgabe hinaus reichenden Auftrag zivilgesellschaftlicher und gemeinnütziger Organisationen.