Koalition einig bei Jahressteuergesetz

Nach mehreren Verschiebungen des Jahressteuergesetzes haben sich CDU, SPD und CSU gestern (3.12.) geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird. Wir freuen uns besonders, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.

Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.

Was wir erreicht haben:

Viele der jetzt kommenden Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht werden vielen Organisationen helfen:

  • neue gemeinnützige Zwecke: Klimaschutz, Engagement gegen Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität und Orientierung und weitere.
    Was sich mit dem neuen Zweck “Ortsverschönerung” alles etwa zu Stadtgestaltung machen lässt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
  • Absicherung der Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen – die gebende Organisation muss ab 2021 nur nachweisen, dass die Empfängerin zum Zeitpunkt der Weitergabe gemeinnützig war. Das macht Förderungen etwa durch Stiftungen sehr viel einfacher und risikofreier. Empfangende Organisationen müssen weniger Nachweise bringen. Auch die gemeinsame Finanzierung etwa von Großdemonstrationen wird einfacher.
  • Ausstiegsoption: Das Risiko einer Aberkennung sinkt mit der Aufnahme eines geregelten Ausstiegs gegen eine Pauschalabgabe. wer feststellt, dauerhaft keine gemeinnützigen Zwecke zu erfüllen, kann kalkuliert aussteigen.
  • Das erst noch geplante Zuwendungsempfängerregister wird Transparenz bringen, auch über zwielichtige Akteuer – da dann offenbar wird, dass sie nicht gemeinnützig sind.
  • Wer unter 45.000 Euro im Jahr einnimmt, wird nicht mehr nachweiosen müssen, dass das Geld zeitnah ausgegeben wird. Das macht die Arbeit vor allem ehrenamtlicher Initiativen einfacher, ganz besonders, wenn sie mal eine Einzelförderung oder Großspende erhalten.
  • Einige Vereine werden auch von der Anhebung der Ehrenamtspauschale oder der Freibeträge für Wirtschaftsbetriebe profitieren.

Den genauen Wortlaut der Einigungen kennen wir noch nicht, sie werden aber wohl dieser Darstellung folgen (plus Register, minus politische Tätigkeiten):
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-entscheidet-vorschlaege-gemeinnuetzigkeit/

Was wir noch nicht erreicht haben:

  • Klarstellungen zu politischen Tätigkeiten, zur Tätigkeit über den eigenen Zweck.
  • Folgen des Attac-Urteils aufgreifen und den Zweck der politischen Bildung zeitgemäß interpretieren, auch den Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens.
  • Weitere neue Zwecke wie Förderung der Menschenrecht, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit.
  • Streichung der Beweislastumkehr bei Verfassungsschutz-Behauptungen

Siehe dazu unsere Forderungen:

Forderungen zur Änderung der Rechtslage