Schlagwort-Archive: Gemeinnützigkeitsrecht

EU-Rechtsstaatsbericht macht Druck auf Gemeinnützigkeitsrecht

Zum zweiten Mal legt die EU-Kommission einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission vor. Für die EU spielt die Zivilgesellschaft (als Summe ihrer Organisationen) “eine zentrale Rolle im System von Kontrolle und Gegenkontrolle”, zusammen mit unabhängigem Journalismus. In dem Bericht schaut die Kommission besorgt auf “schwerwiegende Herausforderungen” für die Zivilgesellschaft in einigen Ländern, hebt positive Beispiele hervor, die “ein förderliches und unterstützendes Umfeld für die Zivilgesellschaft” stärken, und stellt im Landesbericht für Deutschland fest, dass “die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen” ein Problem ist. Die Sorge über den Verlust der Gemeinnützigkeit könne dazu führen, dass Vereine und Stiftungen “davon absehen, zu potenziell sensiblen Fragen Stellung zu nehmen”. In “erheblicher Unsicherheit” seien vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die rechtliche Unklarheit führe dazu, dass “die Androhung rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit dem Steuerstatus auch als politische Taktik genutzt werden kann”.

Der deutsche Blick muss sich auch nach innen richten. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie müssten stets verteidigt und entwickelt werden. Sie müssen auch Themen der Innenpolitik sein. Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! (Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 21. Juli 2021)

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Forderungen der Allianz in den Wahlprogrammen

In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl wird das Gemeinnützigkeitsrecht unterschiedlich stark aufgegriffen. Die untenstehende Tabelle (hier auch als PDF) zeigt, wie die vier drängendsten Forderungen der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” aufgegriffen werden.

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EU warnt Deutschland

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU

Im gestern veröffentlichten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU stellt die EU-Kommission Probleme im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht fest: “Die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen stellt trotz einiger leichter Verbesserungen des Rahmens nach wie vor ein Problem dar.” Dazu fordert Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! Immer häufiger hören wir von Angriffen auf die Gemeinnützigkeit vermeintlich unliebsamer Organisationen. Sportvereinsvorstände hadern, ob sie zu antirassistischen Demonstrationen aufrufen. Der Bericht ist ein Instrument, um Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Probleme zu verhindern. Wenn das Gemeinnützigkeitsrecht nicht angepasst wird, droht die Demokratie in Deutschland leiser zu werden.”

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich bereits seit Jahren durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, LobbyControl und Transparency International.

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Wer UEFA kritisiert, sollte für Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht sorgen

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. dazu, ob gemeinnützige Vereine Haltung zeigen dürfen

  • Viele Vereine trauen sich nicht, Haltung zu zeigen
  •  Wer UEFA kritisiert, sollte Gemeinnützigkeit in Deutschland verbessern

Zur Debatte über das Verbot der UEFA, im Münchener Stadion ein Zeichen gegen Homophobie und Ausgrenzung zu setzen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Wenn Politiker*innen wie Markus Söder jetzt die UEFA kritisieren, sollten sie konsequent sein und in Deutschland Rechtssicherheit dafür schaffen, dass Vereine und Stiftungen eine durchaus auch politische Haltung haben und zeigen dürfen. Denn derzeit werden solche Tätigkeiten vom veralteten und zu rigiden Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt. In diesem Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen klafft eine große Lücke zwischen dem, was eindeutig erlaubt ist, und dem, was politisch gewollt und gefordert wird.

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Hohes Risiko der Gemeinnützigkeit schadet der Gesellschaft

Die Bürgerbewegung Finanzwende plant den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit.  Dieser Schritt ist selten, doch die Risiko-Abwägungen davor sind Alltag bei vielen gemeinnützigen Vereinen: Soll eine sinnvolle, selbstlos die Allgemeinheit fördernde Aktivität durchgeführt werden oder lieber nicht, weil sie den Status der Gemeinnützigkeit gefährden könnten? So eine Aktivität kann etwa der Aufruf eines Sportvereins sein, anlässlich des Jahrestags des rassistischen Anschlags von Hanau zu demonstrieren. Oder das politische Engagement eines Umweltvereins für seine Ziele. Oder wenn ein Jugendverband über den Bereich von eindeutig nur Jugendliche betreffende Themen hinaus aktiv werden will, etwa zum Wahlrecht. Die Anlässe sind vielfältig.

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Bürgerbewegung Finanzwende zeigt: Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt Handlungsspielraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Aufgabe der Gemeinnützigkeit von “Bürgerbewegung Finanzwende”

  • Fall Finanzwende zeigt, dass Gemeinnützigkeit Handlungsspielraum beschränkt
  • Lobbyarbeit von Unternehmen bleibt steuerbegünstigt, Spenden zum Wohl der Allgemeinheit nicht
  • Gemeinnützigkeitsrecht braucht Modernisierung ins 21. Jahrhundert statt Extra-Status für politische Körperschaften

Zur Mitteilung des Vereins “Bürgerbewegung Finanzwende”, auf den Status der Gemeinnützigkeit zu verzichten, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Das Beispiel der ‘Bürgerbewegung Finanzwende’ zeigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen begrenzt. Das Recht ist oft mehr Hürde als Hilfe und muss dringend ins 21. Jahrhundert geholt werden.

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Neue Attac-Entscheidung des BFH: Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht Grundrechte beschränken

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur neuen Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofes

  • Bundesfinanzhof versäumt Gelegenheit zur Korrektur seines Attac-Urteils
  • Verfassungsgericht wird nötige Klarstellungen hoffentlich nachholen: Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht Grundrechte beschränken
  • Nötig sind politische Entscheidungen zu Freiraum für Zivilgesellschaft

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vor zwei Jahren hat die Zivilgesellschaft erschüttert und lässt weiterhin tausende Vereine und Stiftungen um ihren Status der Gemeinnützigkeit bangen. Mit seiner neuen Entscheidung hat das Bundesgericht die Chance versäumt, sein Urteil zu korrigieren oder besser zu erklären. Offenbar ist der gesellschaftspolitische Streit um die Funktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen juristisch nur schwer zu klären, auch wenn Attac nun Verfassungsbeschwerde einlegt. Nötig wären politische Entscheidungen für den dringend nötigen Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement in einer modernen Demokratie.

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Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor

Gemeinsame Pressemitteilung von 12 Dachverbänden und Netzwerken: Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft

Mit einem gemeinsamen Statement haben zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. “Unsere Mitglieder stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung. Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes angestoßenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht machen die Arbeit vieler gemeinnütziger Vereine und Stiftungen einfacher. Doch die Vorschläge sind nicht ausreichend und schaffen nicht die notwendige Rechtssicherheit”, so die Position der beteiligten Organisationen. Weiterlesen

Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss

In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 des Finanzausschuss des Bundestages am 26.10.2020 – anlässlich der Empfehlungen des Bundesrates und der Länder-Finanzminister*innen – wurde unter anderem das Thema Gemeinnützigkeit besprochen. Verschiedene geladene Sachverständige hatten sich bereits im Vorfeld im Rahmen ihrer schriftlichen Stellungnahmen dazu geäußert und konnten wichtige Fragen zu bestehenden Rechtsunsicherheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen beantworten.

Auch wir als Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” haben in einer  unaufgeforderten Stellungnahme auf die Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen. Darin begrüßen wir grundsätzlich die vom Bundesrat am 9.10.2020 vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, da sie vielen Organisationen mehr Rechtssicherheit bieten würden. Der Vorstoß des Bundesrates wäre aber zu kurz gegriffen, da er zu kurz greift. Es würden weiterhin die Klarstellung zur politischen Betätigung zum eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit zu anderen gemeinnützigen Zwecken fehlen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung des Zweckekatalogs zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, es aber eine weitere Ausweitung um die Zwecke der Förderung der Menschenrechte und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung benötige.

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CDU/CSU-Fraktion beschließt Positionspapier zu Gemeinnützigkeit

Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat am 16. Juni 2020 ein Positionspapier zu Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Es trägt den Titel “Ehrenamtsgesetz 2021 – Ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen”. Damit haben die Partner in der Großen Koalition ihre Positionen abgesteckt und könnten nun verhandeln, um das Recht der Gemeinnützigkeit zügig zu verbessern, wie sie es im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Weiterlesen