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Modernisierung der Gemeinnützigkeit – Wann liefert die Ampel?

Die Bundesregierung unter Federführung des Finanzministeriums erarbeitet derzeit ein zweites Jahressteuergesetz 2024, in dem auch die versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umgesetzt werden soll. Eventuell soll die Regierung den Entwurf am 3. Juli 2024 beschließen. Über die parlamentarische Sommerpause soll die Verbändebeteiligung stattfinden. Ab 9. September könnte sich der Bundestag (eventuell parallel zum Jahressteuergesetz 2024/I) damit befassen.

Wir wollen, dass die Ampelkoalition die versprochene Modernisierung gerade zur Absicherung des Engagements für Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit endlich liefert. Dazu müssen wir jetzt auf die Regierung Einfluss nehmen, damit sie einen guten Gesetzesentwurf vorlegt. Diese Seite enthält dazu Texte und Infos zur Verfügung, die als Basis für Briefe und Gespräche genutzt werden können.

Gesetzgebung: Stand der Dinge Juni 2024

Seit mittlerweile zwei Jahren wird uns angekündigt, dass die Koalition die vereinbarte Modernisierung der Gemeinnützigkeit umsetzt – oft wird auf das jeweils nächste Jahressteuergesetz verwiesen. Im Spätsommer 2023 wurde dazu eine Arbeitsgruppe von sechs Staatssekretär:innen eingesetzt. Diese hat sich (Stand Anfang Juni 2024) seit Anfang März nicht mehr getroffen. Es gibt in zentralen Punkten offenbar keine Eini­gung. Zuletzt am 15. Mai 2024 sagte Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, beim Deutschen Stiftungstag, das Ministerium werden “etwas” in einen Entwurf schreiben, der vor der parlamentarischen Sommerpause (ab 6. Juli) vom Kabinett ver­abschiedet werden soll.

Am 5. Juni 2024 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Jah­ressteuergesetzes beschlossen. Dieser Entwurf enthält einen Vorschlag für einen neuen gemeinnützigen Zweck zu Wohngemeinnützigkeit (gleicher Begriff, anderer Bereich), sonst keine Veränderungen am Gemeinnützigkeitsrecht.

Das Bundesfinanzministerium plant ein zweites Jahressteuergesetz 2024. Im zweiten Gesetz solle es um “politisch brisante”, in der Koalition strittige Themen gehen; u.a. Gemein­nützigkeit, aber auch Kinderfreibetrag, Kindergeld, Steuerklassen/Faktorverfahren und mehr.

Was zwischen den Parteien derzeit geeint ist, ist wohl:

  • gesetzliche Kodifizierung des “gelegentlichen” Engagements über den eigenen Zweck hinaus (bisher im AEAO als “vereinzelt”)
  • komplette Aufgabe der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (bisher nur für kleine Vereine mit Einnahmen bis 40.000 Euro/Jahr)
  • Journalismus nicht als gesetzlicher Zweck, sondern eine Erlassregelung, dass dies einem anderem Zweck (wohl Bildung) diene

Strittig ist noch E-Sport als gemeinnütziger Zweck. Das Bundesfinanzministerium will das – aber Zwecke wie Förderung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit offen­bar nicht.

Vereinbarung der Ampel-Koalition

Forderungen der Allianz nach Sofortmaßnahmen – Änderungen der Abgabenordnung

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Campact haben wir im Juni 2023 ein Papier für die Koalitionsparteien geschrieben, in denen wir die wichtigsten Forderungen beschreiben und konkrete Formulierungsvorschläge für gesetzliche Änderungen machen: Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht.

Was darüber hinaus als Leitplanken für eine langfristige Engagementstrategie getan werden muss, hatten wir Ende 2023 in unserem Impuls zur Engagement-Strategie des Bundes notiert.

Argumente

Der Versuch, Gespräche mit der FDP und der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums zu führen, ist vielfach gescheitert. Wir wenden uns nun an die Ampel-Koalition insgesamt und besonders an den Bundeskanzler Olaf Scholz. Er soll dafür sorgen, dass die von ihm mit gestaltete Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Zudem ist die SPD besonders gut ansprechbar bei Themen wie der Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, weil bei den vielen Initiativen im Land ihre Leute oft beteiligt sind.

Unsere Gesprächspartner:innen von SPD und Grünen scheinen unsere Forderungen zu verstehen und zu teilen. Sie zeigen wegen Nicht-Einigung auf die FDP. Aber für die Ergebnisse der Ampel ist die gesamte Koalition verantwortlich. Ein Schuldzuweisungs-Spiel ist interne Parteipolitik, die wir nicht mitmachen.

Wie die Koalition intern die Umsetzung regelt, ist nicht unsere Sache, sondern deren Herausforderung.

Außer Olaf Scholz als Bundeskanzler sind gute Adressat:innen:

  • Vizekanzer Robert Habeck, Grüne
  • zweiter Vizekanzler und Finanzminister Christian Lindner, FDP
  • SPD-Parteispitze: Die Vorsitzenden Saskia Esken und Lars Klingbeil sowie Generalsekretär Kevin Kühnert
  • Parteizentrale der Grünen
  • Alle erreichbaren, persönlich bekannten Menschen innerhalb der Koalitionsparteien:
    • Bundestagsabgeordnete
    • Kreisvorsitzende
    • Minister:innen oder Bürgermeister:innen, die Fördermittel verteilen
    • Engagierte in der Demokratie-Bewegung
      ⇒ Die Parteien hören eher auf ihre eigenen Leute als auf Dritte

Briefe und Ansprachen müssen nicht öffentlich sein. Neben Sammelbriefen von Organisationen sind auch Briefe einzelner Organisationen und direkte Gespräche gut. Auch Berichterstattung in der örtlichen Presse.

Inhalte können sein:

  • Schilderung der eigenen Unsicherheit wegen der unklaren Rechtslage im Gemeinnützigkeitsrecht vor allem für Demokratie-Engagement
  • Darstellung, welche Aktivitäten aus Sorge vor dem Gemeinnützigkeits-Verlust oder aufwändigen Auseinandersetzungen unterbleiben
  • Darstellung, wie groß der Aufwand ist, hier intern Fragen zu klären und Sicherheit herzustellen – und noch mehr, falls das Finanzamt nachfragt
  • Wäre die Rechtslage zu Engagement für Demokratie, Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit klar und eindeutig, gäbe es diesen Aufwand nicht und würden Anzeigen etwa aus den Reihen der AfD ins Leere laufen
  • Demokratie braucht bürgerschaftliches, zivilgesellschaftliches Engagement – dieses Engagement braucht meistens eine gemeinnützige Organisation
  • Es fehlen passende Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht und eine Klarstellung dazu, wie “politisch” die Arbeit für gemeinnützige Zwecke sein darf
  • Es muss jetzt etwas passieren, um die Demokratie zu schützen
  • Olaf Scholz und die Ampel haben Rechtssicherheit versprochen
  • Übernehmt Verantwortung für die Umsetzung und für demokratische Freiräume für zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art

#GemeinnuetzigDemokratisch auf Social Media

Um öffentlich zu zeigen, wie wichtig ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht für Demokratie und Zivilgesellschaft ist, könnt Ihr die Botschaft teilen. Dafür haben wir Kampagnenmotive als Share-Pics für Social Media erstellt. Teilt diese auf all euren Plattformen mit dem Hashtag #GemeinnuetzigDemokratisch
So schafft es unsere Botschaft in etliche Social-Media-Timelines und zu vielen Menschen!

Aktuelle Briefe und Stellungnahmen

Angesichts der offenbaren Notwendigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, steigt Unmut und Sorge wegen des zu engen, veralteten Rechtsrahmen, der solches gemeinnützige Engagement nicht zweifelsfrei ermöglicht. Dazu haben die Koalitionsspitzen in den vergangenen Wochen zahlreiche Briefe erhalten, unter anderem:

Wir wissen, dass weitere, teils große bundesweite Organisationen, aber auch lokale oder regionale Gruppen, sich mit Briefen oder im Gespräch an das Bundesfinanzministerium wenden, oft nicht öffentlich, um nicht zur Zielscheibe von Anzeigen bei ihrem Finanzamt zu werden.

404.000 Unterschriften

Mehr als 400.000 Bürgerinnen und Bürger haben für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unterschrieben. Zu einer Annahme der Unterschriften und einer Diskussion über die Forderungen war Finanzminister Christian Lindner bisher nicht bereit.

Empirische Studien

Empirische Studien haben mehrfach den hohen Grad der Unsicherheit nachgewiesen:

  • Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 stellt im März 2023 fest, dass jeder zwanzigste Verein sich mit politischen Tätigkeiten zurück hält aus Sorge um den Verlust der Gemeinnützigkeit. Besonders stark ist die Sorge in den Engagementfeldern Umwelt (elf Prozent) und internationale Solidarität (zehn Prozent). Im Kulturbereich sind es fünf Prozent, bei Sport und Katastrophenschutz immer noch vier Prozent. Mehr zum Befund hier.
    Im August 2024 hat “Zivilgesellschaft in Zahlen” dazu ein Policy-Paper mit einer Tiefen-Analyse der Frage zu politischer Einmischung und Angst vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit veröffentlicht, inklusive Handlungsempfehlungen. Dazu gehört insbesondere: “Wichtig wäre insgesamt eine präzisierende gesetzliche Formulierung, die klare und verlässliche Voraussetzungen für eine politische Betätigung schafft.”
  • Eine wissenschaftliche Befragung von Prof. Dr. Julika Bürgin (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Soziale Arbeit) hatte 2022 erkundet, welche Auswirkungen das Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs und die darauf fußenden Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auf die politische Bildungsarbeit haben. Festgestellt werden viele Sorgen, verschiedene Behandlung und dass vielen die Ressourcen für einen Rechtsstreit fehlen. Die Ergebnisse und Infos zur Ergebnisse finden sich hier.
  • Bereits 2018 hatte unsere Finanzamt-Studie nachgewiesen, dass die Entscheidungspraxis der Finanzämter aufgrund der unklaren Rechtslage höchst uneinheitlich ist und vor allem Anliegen wie Engagement für Demokratie und Rassismus oft nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Aus der Rechtswissenschaft

Die Steuerrechtler Dr. Christian Kirchhain und Prof. Dr. Sebastian Unger haben im Juni 2023 einen umfassenden Aufsatz veröffentlicht, in dem sie eine “umfassende, nicht nur punktuelle Reform des Gemeinnützigkeitsrechts” fordern. Dazu sollten sich die politischen Akteure “die gebührende Zeit” nehmen. Ziele sollten Rechtssicherheit sein und ein nicht übermäßiger Verwaltungsaufwand. “Ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht wäre ][…] aus dem Gedanken heraus zu entwickeln, dass es entscheidend nicht auf die Qualität des einzelnen Beitrags zur Zweckverwirklichung ankommt, sondern auf das ‘Gesamtbild'”. Zu politischen Mitteln schreiben sie, dass “weder ein einfachgesetzlicher noch ein verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt” ersichtlich sei, die auf einen Katalog bezogene politische Tätigkeit im Verhältnis zu anderen Tätigkeiten zu begrenzen. Vielmehr “genügt es, wenn die politische Betätigung zur Förderung eines gesetzlichen Katalogzwecks aus Sicht der Körperschaft geeignet ist”.
Kirchhain, Dr. Christian/Unger, Prof. Dr. Sebastian: Mehr Fortschritt wagen – was der Gesetzgeber im Gemeinnützigkeitsrecht reformieren sollte. In: Deutsches Steuerrecht (DStR), Heft 24/2023, Seite 1281 ff. – DStR 2023/1281. Beck-Verlag

Den Aspekt “Politische Betätigung gemeinnütziger Stiftungen” hat Prof. Dr. Sebastian Unger im Februar 2024 für die Stiftungswelt ausgearbeitet.

Die Jura-Professoren Rainer Hüttemann, Peter Rawert und Stephan Schauhoff veröffentlichten am 2. Mai 2024 in der FAZ einen Gastbeitrag, in dem sie fragen “Wann kommt der Fortschritt für die Zivilgesellschaft?” und konkrete Vorschläge machen. (Leider hinter Bezahlschranke)

Bereits 2018 hatte der Deutsche Juristentag in Leipzig umfassende Vorschläge für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, insbesondere für eine Überarbeitung und Vereinfachung des Zweckekatalogs unter § 52 AO).

Weiterführende Informationen