Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge
Bald können Vereine Versammlungen wieder digital abhalten, ohne dafür ihre Satzung ändern zu müssen. Bis August 2022 war dies durch eine Corona-Sonderregelung bereits möglich. Nun hat der Bundestag am 9. Februar 2023 in §32 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen neuen Absatz eingefügt. Es gilt ab Inkrafttreten in den nächsten Tagen:
- …generell das, was die Satzung sagt: Vereine können festlegen, wie sie entscheiden. Sie können hybride Versammlungen auch ausschließen.
- Wenn eine Regelung fehlt, gilt das BGB. Demnach kann eine Mitgliederversammlung ohne entsprechende Satzungsregelung künftig hybrid stattfinden: Es muss eine Vor-Ort-Versammlung geben – aber dort muss niemand sein. Weitere Personen können daran online teilnehmen (das muss nicht Video sein). Einzelne Mitglieder können nicht darauf bestehen, dass aus der Vor-Ort-Versammlung eine Hybrid-Versammlung wird. Das einladende Gremium (meist der Vorstand) entscheidet, wie die Versammlung stattfindet.
- Für die Zukunft kann die Mitgliederversammlung entscheiden, dass sie immer hybrid oder auch rein online stattfinden kann. Dazu muss nicht mehr die Satzung geändert werden.
- Im Grundsatz gilt die Regel auch für Vorstände und Stiftungen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org)
- Bekannte Fälle sind nur Spitze eines Eisbergs
- Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
- Ampel muss 2023 Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren
Zur Mitteilung des innn.it-Vereins, dass er nun Klage auf Gemeinnützigkeit einreicht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:
„Der Fall innn.it e.V. ist leider nur einer von vielen Fällen, in denen zivilgesellschaftliches Engagement durch das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht ausgebremst wird. Das Bundeskabinett hat zwar gestern (14.12.2022) seinen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz verabschiedet. Damit sollen zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell gefördert werden, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagieren. Doch passende gemeinnützige Zwecke dafür fehlen weiterhin.
Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben einen Referent:in-Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz erstellt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit weiteren Ministerien abgestimmt, aber soll am 14. Dezember im Kabinett beschlossen werden. Danach geht er in den Bundestag und soll Anfang 2023 dort beschlossen und Gesetz werden. Wir haben zum Entwurf eine Stellungnahme eingereicht, die sich vor allem mit Fragen zur Gemeinnützigkeit befasst – denn diesen Status setzt der Entwurf als Fördervoraussetzung.
Im zweiten Quartal 2023 möchte sich die Europäische Kommission dem Europäischen Vereinsrecht widmen. So steht es auf Seite 9 im Kommissions-Arbeitsplan für 2023. Dem Vernehmen nach soll der Prozess bereits Ende 2023 abgeschlossen sein mit Entscheidungen auch im Europäischen Parlament. Noch ist offen, welchen Weg die Kommission einschlagen wird.
Die „Engagementministerin“ Lisa Paus hat beim 22. Deutschen Stiftungstag in Leipzig heute (29.9.2022) früh angekündigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht im nächsten Jahr umfassend modernisiert wird. Die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärte in einer Keynote zu nachhaltiger Engagementpolitik, dass das Gemeinnützigkeitsrecht eine „wichtige Stellschraube“ in der Engagement-Strategie der Bundesregierung sei. Es sei auch eine nötige Flankierung des kommenden Demokratiefördergesetzes.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Angst vor Sozialprotesten
- Proteste gehören zu liberaler Demokratie
- Proteste haben oft Fortschritt bewirkt, auf Unrecht hingewiesen
- Für Sozialproteste fehlt gemeinnütziger Zweck
Zu Aussagen zu scheinbar drohenden Sozialprotesten erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
„Die in den vergangenen Tagen mehrfach geäußerte Sorge vor Sozialprotesten irritiert mich. Proteste gehören zu einer liberalen Demokratie und sind Teil des politischen Willensbildungsprozesses. Nicht immer mag eine Demonstration die sinnvollste Form der Teilhabe sein, doch jede Diffamierung ist antidemokratisch. Gerade marginalisierte Gruppen haben oft keine andere Möglichkeit der Teilhabe.
Inhaltsverzeichnis
Die Bundesfinanzhof-Definition und ihre Probleme für zivilgesellschaftliches Engagement
„Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.“
Leitsatz 3 aus dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH)
Der BFH hat in seinem Attac-Urteil festgelegt, dass politische Bildung in „geistiger Offenheit„ stattfinden müsse. Damit hat der BFH den Zweck der „politischen Bildung“ stark eingeschränkt und der Arbeit vieler gesellschaftlich arbeitender, gemeinnütziger Organisationen die rechtliche Grundlage entzogen. Das führt dazu, dass viele Organisationen nun davon bedroht sind, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren und ihre selbstlose und gemeinwohlorientierte Arbeit aufgeben zu müssen.
With the current Rule of Law report, issued on July 13th, 2022, the European Commission recommends Germany to adress the challenges, civil society organisations under the tax-exempt public benefit status („Gemeinnützigkeit„) currently face.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Länderbericht im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU
- EU empfiehlt im Rechtsstaatsbericht Reform der Gemeinnützigkeit
- Bundesregierung muss Koalitionsvertrag umsetzen
Zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
„Die europäische Kommission hat ein wichtiges Signal nach Berlin gesandt: Die Bundesregierung müsse die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht vorantreiben und die im Gemeinnützigkeitsrecht bestehenden Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen beseitigen. Die Ampel-Koalition muss der Empfehlung zügig folgen und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen.
Die Koalition muss klarstellen, dass sich Vereine für ihren Satzungszweck auch politisch engagieren dürfen, dass ein Kinderschutzverein also stärkere Kinderrechte fordern darf– ob mit Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Gesprächen mit Politiker:innen.
