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Schlagwort: Gemeinnützigkeit

Workshopreihe

Gemeinsam mit dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ bieten wir eine Workshopreihe an, zu der wir herzlich einladen. Die Einladungen können gerne weitergeleitet werden! Weitere Termine folgen und werden auf dieser Seite aktualisiert.

Verfassungsschutz – geplante Überprüfung von Demokratieprojekten

Online-Workshop am 09.12.25, 17:00 -18:30 Uhr. 

Anmeldung: https://eveeno.com/demokratie-leben

Mitte Oktober kam ans Licht: Bundesministerien haben seit 2020 etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Dieses sogenannte „Haber-Verfahren“ kann alle Organisationen betreffen, die beim Bund Fördermittel beantragt haben.Viele Vereine könnten daraufhin ihre Förderungen verloren haben oder in nächster Zeit verlieren – ohne dass sie die Hintergründe kennen. Was die Ministerien beim Verfassungsschutz in Auftrag geben und was dieser zurückmeldet wird den Betroffenen nicht mitgeteilt. Kann diese Praxis rechtmäßig sein? Wie können sich Vereine und Einzelpersonen dagegen wehren? Vivian Kube, Rechtsanwältin bei FragDenStaat, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gemeinsam wollen wir zudem Strategien entwickeln, wie zivilgesellschaftliche Organisationen mit zunehmenden Einschränkungen bei staatlichen Fördermitteln umgehen können.

Vergangene Workshops:

Presse- und Äußerungsrecht – Was darf man eigentlich noch sagen?!

Online-Workshop zum Thema Presse- und Äußerungsrecht am 15.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/PQ7AxStC74xbTaczbSC5r6Ms

Wie äußere ich mich als Verein oder Initiative, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen? Wie wehre ich mich selbst gegen öffentliche Diffamierungen, online oder offline? Dr. Benjamin Lück, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen der Meinungsfreiheit.

Abmahnungen?! – Erfolgreich abgewehrt!

Online-Workshop zum Thema Abmahnungen am 29.10.2015, 17:00 – 18:30 Uhr.

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/MszryF57ysCWwXAy7rWjjw3J

Mit Abmahnungen, Strafanzeigen und Klagen versuchen rechtsextreme Akteurinnen zunehmend, Kritikerinnen und zivilgesellschaftlich Engagierte einzuschüchtern. Dabei geht es selten um echte Rechtsdurchsetzung – vielmehr wird das Recht zur Waffe gemacht, um Angst zu erzeugen, Ressourcen zu binden und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen.

Der Workshop mit Hannah Vos, Rechtsanwältin bei FragDenStaat zeigt, mit welchen Mitteln rechtsextreme Netzwerke juristisch vorgehen, wer betroffen ist – und wie man sich erfolgreich wehren kann. Er richtet sich an alle, die von juristischen Einschüchterungsversuchen betroffen sind oder sich darauf vorbereiten wollen.

Gemeinnützigkeit: Dürfen sich Vereine politisch engagieren?

Online-Workshop zum Thema Gemeinnützigkeit am 05.11.25, 17:30 -19:00 Uhr. 

Anmeldung: https://cloud.freiheitswolke.org/apps/forms/s/9Ho7AScAEe3ykHxAatLCbacJ

Dürfen Vereine zu Demos gegen die AfD aufrufen? Müssen bei Podiumsdiskussionen Vertreter*innen aller Parteien eingeladen werden? Dürfen öffentlich geförderte Vereine sich kritisch zu Parteien äußern? Luise Bublitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gibt einen Überblick über die rechtlichen Handlungsspielräume gemeinnütziger Vereine für demokratisches Engagement.

Pressemitteilung: Allianz-Stellungnahme zur Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss am 23.9.2025

* FDP-Antrag im NRW-Landtag zur NGO-Finanzierung basiert auf falschen Behauptungen: Geförderte Organisationen müssen nicht politisch neutral sein

* Demokratisches Engagement darf nicht durch die Bedrohung der Gemeinnützigkeit pauschal diskreditiert werden

* Staatliches Handeln muss demokratische Teilhabe fördern statt diffamieren

innn.it e.V. verzichtet auf Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

* Petitionsplattform innn.it steigt aus dem Rechtsstreit um Gemeinnützigkeit aus

* Dringender Handlungsbedarf bei der Bundesregierung: Vereine brauchen Rechtssicherheit

* Der Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ muss demokratische Teilhabe fördern statt verhindern

(Link zur aktuellen PM von innn.it)

Die Petitionsplattform innn.it, ehemals change.org, hat heute angekündigt, nach über fünfjährigem Rechtsstreit um ihre Gemeinnützigkeit aus dem Verfahren auszusteigen und künftig auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten.

Vorangegangen war ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem das Gericht ein striktes Neutralitätsgebot formulierte, das die Arbeit der Petitionsplattform praktisch unmöglich macht. Laut innn.it-Vorstand Gregor Hackmack werden der politischen Wirksamkeit des Vereins durch einen eng verstandenen Demokratieförderzweck Steine in den Weg gelegt. Gezielte Unterstützung engagierter Bürger*innen werde zu einseitig betrachtet, Meinungsbildung verdächtigt, statt gefördert.

Stephanie Handtmann, Vorständin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: „Dieser Schritt von innn.it zeigt: Der Gesetzgeber muss endlich seiner Verantwortung nachkommen und die Gemeinnützigkeit rechtlich besser absichern. Gerade jetzt, da die demokratische Zivilgesellschaft von verschiedenen Seiten unter Beschuss steht, braucht es Maßnahmen zu ihrer Stärkung. Neben der überfälligen Ergänzung des Zweckkatalogs in der Abgabenordnung muss der Zweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“ aus seiner Engführung befreit werden – um demokratischer Teilhabe zu ermöglichen anstatt sie zu verhindern.“

Wahlprogramme 2025 in einem Bild zum Teilen

Unsere Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 bezüglich Gemeinnützigkeitsrecht und Recht der Zivilgesellschaft haben wir hier in Bildern zum Teilen auf Social-Media zusammengefasst (Sharepics). Die Bilder können in Abfolge als gesamtes Set geteilt werden (Story) oder ggf. auch einzeln. Wir bitten um eine Verlinkung auf die Analyse, ggf. auf die Beiträge zu den jeweiligen Partei-Programmen. Wir haben zwei Varianten (Set 1 und Set 2 – zu letzterem blättern). Klick aufs Bild führt zur größeren Datei. Die Sets können auch zusammen hier als komprimierte Zip-Datei geladen werden. Set 1 sind JPG-Dateien, Set 2 PNG-Dateien.

Gemeinnützigkeits-Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Aus den klaren und klugen Vereinbarungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor drei Jahren in ihren Koalitionsvertrag schrieben, ist nichts geworden. In den Wahlprogrammen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht der Zivilgesellschaft von den Parteien nun erneut unterschiedlich stark behandelt. Wir geben auf dieser Seite eine Übersicht über die Wahlprogramme der relevanten Parteien zu unseren Themen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen immer wieder hier.

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

Kabinett beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz – mit wenig Verbesserung für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetz II – betreffend Gemeinnützigkeitsrecht

• Das Bundeskabinett hat heute Vormittag (am 24.07.2024) den Entwurf des Jahressteuergesetz II entschieden (nun umbenannt in Steuerfortentwicklungsgesetz)
• Er bleibt deutlich hinter dem zurück, worauf sich im Koalitionsvertrag geeinigt wurde und was zum Schutz lebendiger Zivilgesellschaft nötig wäre
• ab September muss im Parlamentsverfahren vom Bundestag nachgebessert werden

Das „Jahressteuergesetz II“ ist da – und löst aktuell nur eins von vielen Gemeinnützigkeits-Problemen

Seit Mittwoch, den 10. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II vor. Am 05. Juni 2024 hatte die Bundesregierung bereits den Entwurf des ersten Jahressteuergesetz beschlossen, dem folgte die Ankündigung, es solle ein zweites für „politisch brisante“ Themen folgen. Das Jahressteuergesetz I enthielt bereits einen Vorschlag zu Wohngemeinnützigkeit  – ließ aber die im Koalitionsvertrag angedachten Neuerungen der Gemeinnützigkeit vermissen. Der nun im Jahressteuergesetz II gemachte Vorschlag zum §58 ist erfreulicherweise präziser als die bisherigen Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und vor allem so auch gerichtsfest. Ansonsten ist der Entwurf aber nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs (!) Staatssekretär:innen erst einmal enttäuschend. Und vor allem deutlich weniger als das, was sich im Koalitionsvertrag vorgenommen wurde.

Fall Volksverpetzer: Gemeinnütziger Zweck gegen Hass fehlt

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Volksverpetzers

  • Volksverpetzer teilt rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit mit
  • Offenbar fehlen gemeinnützige Zwecke für Engagement gegen Hass
  • Koalition verschleppt Modernisierung des Rechts der Zivilgesellschaft

Zur Mitteilung des Volksverpetzers, dass das zuständige Finanzamt dem Internet-Blog rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Für das Engagement von Volksverpetzer für Demokratie und Grundrechte, gegen Fake-News und Hass fehlen offenbar passende Zwecke im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Die Nachricht zeigt erneut die Dringlichkeit, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und es dabei sturmsicher gegen Anti-Demokrat:innen zu machen. Die Ampel-Koalition hatte eine Modernisierung der Gemeinnützigkeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch bereits seit mehr als einem Jahr wird die Gesetzesänderung verschleppt.