In den vergangenen Tagen ist einiger Lesestoff zu nötigen Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und zum Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft erschienen – teils im Zusammenhang mit der Corona-Krise, teils in ihrem Schatten. Die Krise macht deutlich, wie eingeschränkt der Blick des Staates auf diesen Sektor ist.
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig Beiträge
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur heutigen Bundestags-Debatte über „Differenzierte Öffnungsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft“ in der Corona-Krise
- Regierung und Parlament fehlt umfassender Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen
- Viele Vereine fallen in Lücke zwischen Gemeinnützigkeit und Wirtschaft
Zur heutigen Bundestagsdebatte über „Differenzierte Öffnungsstrategie für Wirtschaft und Gesellschaft“ erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Die heutige Debatte im Bundestag zeigt, dass weder Regierung noch Parlament einen umfassenden Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen haben. Damit würdigen sie deren Beitrag zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zusammenhalt nicht ausreichend. Bei Corona-Hilfspaketen werden viele zivilgesellschaftliche Organisationen übersehen, die nicht in das Ressort- und Fördermittel-Raster passen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind von der Corona-Krise spezifisch betroffen. Ihre einmischende, wachende und anwaltschaftliche Arbeit ist besonders wichtig. Bei Hilfsmaßnahmen sind sie oft nicht mitgedacht. Ihre Ressourcen sind oft geringer als die großer Unternehmen. Einige Tipps und Hinweise:
55 Minuten zum Anhören: Dass eine freiheitliche Gesellschaft Organisationen der Zivilgesellschaft braucht, zeigt sich nicht nur in der Krise. Ein spannendes Feature über Zivilgesellschaft, Demokratie und natürlich dem zugehörigen Recht der Gemeinnützigkeit lief am 1. April (wirklich) auf SWR 2 und ist weiterhin online nachzuhören – sehr empfehlenswert, auch zum Weiterreichen (zum Beispiel an Lehrer*innen, die Stoff für ihren Gesellschaftskunde-Unterricht suchen).
Das Jahr 2019 war geprägt von der überraschenden Verkündung des Revisions-Urteils des Bundesfinanzhofs im Fall Attac am 26. Februar 2019. Das Urteil hat dem Thema Gemeinnützigkeit hohe Aufmerksamkeit gebracht. Da es weit über Attac hinaus wirkt, haben sich darauf beziehend mehrere Finanzämter Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit entzogen.
„Politisches Engagement und Gemeinnützigkeit schließen sich nicht aus.“ Ein fast überraschender Satz des Bundesfinanzministeriums in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. „Allgemein anerkannt ist, dass steuerbegünstigte Organisationen ihre Ziele und Zwecke auch politisch verfolgen dürfen. Kampagnen und Aktionen z.B. zum Umweltschutz, für Bildung und für Integration führen nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit“, erklärt das Ministerium weiter.
Die Stadtstaaten Bremen und Berlin (beide rot-grün-rot regiert) haben in den Bundesrat eine Entschließung zur Gemeinnützigkeit eingebracht, die dort am 13. März zunächst in den Finanzausschuss verwiesen wurde. Die Entschließung mit der Drucksachennummer 114/20 macht keine konkreten Regelungs-Vorschläge, aber sie setzt Zielmarken. Solche Zielmarken scheinen bisher in den Überlegungen der Fachleute in den Finanzministerien zu fehlen.
Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen. Wir versuchen hier, die Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Erlasses zu beschreiben.
(Stand 2. März 2020)
Ergänzung 5. Mai 2020: Bisher wurde dieser Erlass nicht veröffentlicht und es gibt verschiedene Auskünfte, ob und wie die Regelung tatsächlich gilt.
Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen.
