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Autor: Annika Schmidt-Ehry

Liberties Rule of Law Report 2023: In Deutschland kein Fortschritt

Der am 21. Februar veröffentlichte Liberties Rule of Law Report 2023 bescheinigt Deutschland „keinen Fortschritt“ – weder im Gesamtbild (State of play) noch bei den Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement (Enabling framework for civil society). Die Situation in Deutschland hat sich demnach im Vergleich zu 2022 weder verbessert noch verschlechtert. Einzig das Demokratiefördergesetz wird gelobt, es könne eine bedeutende Verbesserung für die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements bringen (S. 3, Länderbericht Deutschland).

Liberties Rule of Law Report 2023: No progress

Our partner Civil Liberties Union for Europe has published it’s annual Rule of Law Report, recommending Germany a reform of the tax law (Gemeinnützigkeitsrecht):

„The tax law that is de facto regulating most civil society organisations in Germany must be reformed to allow and protect public participation and advocacy work of civil society organisations.“ (Key recommendations in the Liberties Rule of Law Report 2023 with regards to the „Enabling framework for civil society“; page 18, Country Chapter Germany)

Civil Liberties Union for Europe: Liberties Rule of Law Report

„The enabling framework for civil society in Germany continues to raise rule of law concerns regarding the freedom of assembly and the financing framework for civil society groups. Tax law and jurisprudence continue to severely restrict and sanction political and critical engagement as well as advocacy work of civil society organisations.“
(2022: Civil Liberties Union for Europe, Liberties Rule of Law Report 2022 – Germany, p. 4)

Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz

Mit untenstehender Stellungnahme (hier als PDF) hat sich die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zum Diskussionspapier zum geplanten Demokratiefördergesetz der Bundesministerinnen Nancy Faeser (Bundesministerium des Inneren – BMI) und Anne Spiegel (Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ) geäußert.

Challenges and abilities of civil society organizations to access resources

In response to a Call for Inputs from the United Nations Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and of association, Clément Nyaletsossi Voule for his report to be presented at the 50th session of the Human Rights Council the Alliance “Legal Certainty for political advocacy” sent a contribution to paint a comprehensive picture of the situation in Germany at the moment.

Europäische Initiative zum Vereinsrecht

Wer sich innerhalb der EU über Ländergrenzen hinweg engagieren möchte, findet bisher keine passende Rechtsform dafür. Dies möchte Sergey Lagodinsky, Mitglied des Europäischen Parlaments, ändern. Kommende Woche wird sein Bericht im Europäischen Parlament diskutiert, mit dem er einerseits die Einführung eines europäischen Vereinsstatuts empfiehlt (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein Statut für einen Europäischen Verein) und andererseits einen Entwurf für eine Mindeststandardrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über gemeinsame Mindeststandards für Organisationen ohne Erwerbszweck in der Europäischen Union).

Jahresbericht 2021

(Dieser Jahresbericht als PDF)

Im Januar 2021 waren wir noch geprägt von den Ergebnissen im Jahressteuergesetz 2020 – neue Zwecke wie Klimaschutz und die „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ oder die vereinfachte Mittelweitergabe waren zwar ein wichtiger Schritt für viele Organisationen, mit Abstand aber nicht der große Wurf, den wir uns vom Jahressteuergesetz 2020 erhofft hatten.

BFH-Beschluss zeigt Rechtsunsicherheit auf

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhof zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Der Beschluss zeigt erneut, dass es gesetzliche Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Es ist gut, dass die Zulässigkeit politischer Mittel zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke hervorgehoben wird. Der Verweis auf das Kriterium der ‚geistigen Offenheit‘ verstärkt aber nur die Rechtsunsicherheit für Vereine, Verbände und Stiftungen. SPD, Grüne und FDP haben jetzt die Möglichkeit im Koalitionsvertrag die Weichen zu stellen, um die Rechtsunsicherheiten im Gemeinnützigkeitsrecht zu schließen.“

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