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Autor: Stefan Diefenbach-Trommer

BSW: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 12. Januar 2025 hat ein Parteitag in Bonn über das Wahlprogramm der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ entschieden. Der Entwurf des Wahlprogramms ist als PDF hier zu finden.

Im Parteitagsbeschluss wurde im Vergleich zum Entwurf ergänzt:

„Das Ehrenamt ist dabei für uns eine zentrale Säule unserer Gesellschaft, weshalb wir es künftig gezielter fördern und unterstützen werden. Wir setzen uns entschieden für eine Gesellschaft ein, die auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und einem friedlichen Miteinander beruht.“

Gemeinnützigkeits-Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Aus den klaren und klugen Vereinbarungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor drei Jahren in ihren Koalitionsvertrag schrieben, ist nichts geworden. In den Wahlprogrammen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht der Zivilgesellschaft von den Parteien nun erneut unterschiedlich stark behandelt. Wir geben auf dieser Seite eine Übersicht über die Wahlprogramme der relevanten Parteien zu unseren Themen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen immer wieder hier.

Wir stellen ein: Hauptamtlicher Vorstand (m/w/d)

  • Die Stelle kann sowohl in Voll- als auch Teilzeit besetzt werden.
  • Der Arbeitsort ist bundesweit flexibel, bevorzugt im Großraum Berlin.

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen. Sie tritt insbesondere für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein, mit dem Ziel, für zivilgesellschaftliche Organisationen Rechtssicherheit herzustellen. Das operative und strategische Geschäft der Allianz wird derzeit von einer Mitarbeiterin und einem hauptamtlichen Vorstand geführt, für den wir eine Nachfolge suchen. Unterstützt werden sie dabei von einem fünfköpfigen ehrenamtlichen Beirat.

AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Die AfD hat ihr Programm auf einem Parteitag am 11./12. Januar 2025 in Riesa beschlossen. Die beschlossene Fassung wurde in der ersten Februarwoche veröffentlicht (hier die Web-PDF). Das war der Entwurf des Parteivorstands liegt als PDF vor.

Darin wird Gemeinnützigkeit zweimal erwähnt:

  • „…wollen wir erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen“
  • „Keine Arbeitserlaubnis außerhalb verpflichtender gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber“

Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) ohne Gemeinnützigkeit

  • Vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts landet im parlamentarischen Mülleimer
  • Steuergesetz wird ohne Reform Gemeinnützigkeit verabschiedet
  • Seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit für sicheren Rechtsrahmen der Zivilgesellschaft – trotz EU-Rügen

Zur für heute Nachmittag (15:50 Uhr) im Bundestag geplanten Verabschiedung des geschrumpften Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) – Zusatzpunkt 11, Drucksache 20/12778 – erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die drei Ampel-Parteien hatten sich vor drei Jahren mit konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts geeinigt: Neue Zwecke, Rechtssicherheit für politische Einmischung und mehr. Dieses Fortschrittsversprechen landet heute in der parlamentarischen Mülltonne.

Sammlung: Forderungen zur Bundestagswahl 2025 rund um Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die verkürzte Zeit bis zur Bundestagswahl stellt nicht nur Parteien und Kandidat:innen vor Herausforderungen, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die selbstlos Themen vertreten und zu diesen Themen auf Festlegungen der demokratischen Parteien drängen. Viele Organisationen hatten sich darauf vorbereitet, ab Jahresende auf den Programm-Prozess der Parteien einzuwirken – doch nun werden Programme von Parteitagen bereits im Januar 2025 beschlossen. Die Parteivorstände legen ihre Entwürfe vor, die kaum noch verändert werden, weil der Wahlkampf bereits läuft. Damit ist ein demokratischer Willensbildungsprozess beschnitten: Innerhalb der Parteien, aber auch durch Einwirkung darauf. Die demokratischen Parteien sollten das Problem sehen und den Austausch weitmöglichst nachholen. Papiere, die jetzt veröffentlicht werden, sollten in Koalitionsverhandlungen und in der Regierungsbildung eine Rolle spielen.
Hier eine Zusammenstellung sicher nur eines Ausschnitts von Positionen und Papieren rund um Gemeinnützigkeitsrecht, Engagementpolitik, Recht der Zivilgesellschaft.

Bürokratie-Entlastung für zivilgesellschaftliches Engagement

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Dezember 2024 mit der Bürokratie-Belastung für zivilgesellschaftliches Engagement beschäftigt. Anlass war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (Drucksache 20/12928). Zu den geladenen neun Sachverständigen gehörte auch Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Er wies unter anderem darauf hin, dass es im Gemeinnützigkeitsrecht Hürden für das Engagement gibt und dass Zivilgesellschaft von verschiedenen, nicht koordinierten Rechtsbereichen betroffen ist. Er erklärte auch, dass in autoritären Regimes bürokratische Anforderungen gezielt genutzt werden, um den Handlungsraum der Zivilgesellschaft zu beschränken. Eine Transparenz über solche Belastungen könne daher den Verdacht ausräumen, dass dies in Deutschland geschehe.

Appell an Parteien: Redet über Demokratiepolitik!

29 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern alle demokratischen Parteien auf, bereits in ihren Wahlprogrammen und dann in Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema zu behandeln, idealerweise in einem eigenen Kapitel (und einer eigenen Arbeitsgruppe), statt die damit zu­sammenhängenden Themen verteilt auf einzelne klassische Ressorts zu behandeln. Themen, die gebündelt werden müssen, sind unter anderem:

innn.it: Langer Streit um Demokratie-Förderung jetzt vor dem Bundesfinanzhof

Der Verein innn.it e.V., der das gleichnamige Petitionsportal innn.it betreibt, wehrt sich seit 2019 gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Berlin. Der Verein weigert sich, wie vom Finanzamt Berlin gefordert Petitionen an private Unternehmen und nicht staatliche Stellen zu löschen oder zu bepreisen. Diese seien nach Auffassung des Finanzamt gemeinnützigkeitsschädlich – nur Petitionen an staatliche Stellen würden unter den gemeinnützigen Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ fallen.

Der innn.it e.V. (ehemals Change.org-Verein) kann diese Argumentation nicht nachvollziehen und hat erfolgreich vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Das Finanzamt ging daraufhin in Revision. Die Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München findet am 12. Dezember 2024 statt, fünf Jahre nach Beginn der Auseinandersetzung. innn.it führt stellvertretend für etliche gemeinnützige Vereine in Deutschland einen Rechtsstreit, der eines der Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht sichtbar macht.

Endspurt im Bundestag: Gemeinnützigkeitsrecht am 17.10.2024 im Plenum (und dann doch verschoben)

Nachdem die von der Ampel-Koalition vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts lange vor allem aus Ankündigungen bestand, geht es nun sehr schnell. Nach aktuellem Stand soll der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober, ein Paket mehrerer Steuergesetze final beschließen, die auch Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht enthalten. Der Koalitionsvertrag wird damit jedoch nur marginal umgesetzt.