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Autor: Stefan Diefenbach-Trommer

Änderungen ab März 2024 beim Lobbyregister

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert.

Unklares Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet zivilgesellschaftlichen Freiraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

Zum heutigen Spiegel-Bericht zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

“Die Berichte über den Bund der Steuerzahler zeigen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht unscharf und veraltet ist. Das Recht überfordert die gemeinnützigen Organisationen ebenso wie die Finanzämter als Aufsicht, wie schon 2018 unsere Finanzamtstudie zeigte.
Dadurch wird das Gemeinnützigkeitsrecht willkürlich: Viele alltägliche Verstöße werden nie gerügt, doch in Einzelfällen werden Auseinandersetzungen über Jahre und bis hin zum Bundesfinanzhof geführt. Die Angst vor solchen Auseinandersetzungen ist Alltag und beschränkt das zivilgesellschaftliche Handeln. Das mag dazu beigetragen haben, dass vor wenigen Tagen der Status Deutschlands für Freiraum der Zivilgesellschaft von offen auf beeinträchtigt abgestuft wurde. Insbesondere der Zweck ‘Förderung des demokratischen Staatswesens’ ist unklar und umstritten.

Deshalb muss die Ampel-Koalition endlich ihr Vorhaben umsetzen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen. Der Abstieg im Zivilgesellschafts-Ranking sollte mindestens so ernst genommen werden wie ein Abstieg im olympischen Medaillenspiegel.”

Impuls zur Engagementstrategie des Bundes

In der im Koalitionsvertrag vereinbarten Engagementstrategie des Bundes sollen sich Themen wiederfinden, “die Engagierte und ehrenamtlich Tätige in ihrem Alltag beschäftigen”; es soll um “einfache, unbürokratische und nachhaltige Rahmenbedingungen” gehen, “um Engagement einfach und niedrigschwellig zu ermöglichen”, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Ministerium hat ein halb­es Jahr lang Ideen gesammelt, die jetzt sortiert werden, um daraus eine Strategie zu schreiben. Ab Mitte des Jahres 2024 soll ein Entwurf der Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und spätestens zum Jahresende beschlossen werden.

In unserem Impuls zur Engagementstrategie werfen wir einen grundsätzlichen Blick auf zivilgesellschaftli­ches Engagement und seine Verankerung in Gesetzen und fragen nach den strategi­schen Zielen:
Welche Impulse sollten in diese Richtung gesetzt werden, was sind lang­fristige Ziele für ein modernes Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, und welche offenen Fragen sollten zivilgesellschaftliches Engagement betreffend einmal gestellt werden? Wir schlagen diesmal nicht konkret vor, an welchen bestehenden Schrauben im Gesetz ein bisschen gedreht werden könnte, sondern öffnen den Raum für Gedanken, wie Engagement langfristig ausgeweitet, geschützt und verbessert werden könnte, wenn wir die richtigen Grundsatzfragen stellen.

Civicus stuft Deutschland ab: Freiheit der Zivilgesellschaft beeinträchtigt statt offen

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Herabstufung Deutschlands im Civicus Monitor

Deutschland ist im in der Nacht zu heute (6.12.2023) veröffentlichten Civicus-Monitor abgerutscht. Civicus ist eine weltweite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Monitor stuft den Handlungsraum zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland nun als “beeinträchtigt” (narrowed) statt bisher “offen” (open) ein.

Civicus begründet die Abstufung unter anderem mit einem “besorgniserregenden Rückgang des zivilgesellschaftlichen Handlungsraums, was vor allem auf die repressiven Maßnahmen der Behörden zur Einschränkung der Aktivitäten von Umweltaktivisten zurückzuführen ist”. Civicus nennt u.a. “exzessive Gewalt” der Polizei im Januar in Lützerath sowie Hausdurchsuchungen, Vermögensbeschlagnahmungen, Sperrung der Online-Plattform und den “schweren Vorwurf” der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem gewaltfreien Protesten der Gruppe “Letzte Generation”.

innn.it e.V. gewinnt vor Finanzgericht – Vier Jahre Zitterpartie

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org-Verein)

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg gibt innn.it e.V Recht
  • Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
  • Ampel muss endlich Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Im Februar 2019 hatte die Petitions- und Kampagnenplattform innn.it (damals als Change.org-Verein) ihre Steuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 eingereicht. Das Finanzamt Berlin verweigerte der “tatsächlichen Geschäftsführung” des Vereins die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nach Bescheiden und Widersprüchen verhandelte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 14.11.2023 in Cottbus die Klage von innn.it (Aktenzeichen 8 K 81298/22). innn.it teilte heute (15.11.2023) mit, dass das Finanzgericht der Klage des Vereins stattgegeben habe. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 16.1.2024 veröffentlicht – siehe auch Pressemitteilung des Gerichts.
In der Verhandlung ging es insbesondere um die Auslegung des Zwecks “Förderung des demokratischen Staatswesens”, Unmittelbarkeit und der Abgrenzung von Partikularinteressen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eventuell wird die Finanzverwaltung in einer Revision vom Bundesfinanzhof fordern, den Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens erstmals umfassend auszulegen. Die Urteilsbegründung ging dem Verein einige Tage später zu.

Kein gemeinütziger Verein: Bündnis Sahra Wagenknecht

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind “eingetragene Vereine” (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.

Der Verein “BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.” ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).

Stiftungsfinanzierungsgesetz könnte Impuls für die Modernisierung der Gemeinnützigkeit sein

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Gesetz über politische Stiftungen

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
  • Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Zum von Ampel-Koalition und CDU/CSU vorgelegten Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Vereine erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

“Die erstmalige rechtliche Definition der politischen Stiftungen ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes definiert diese Organisationen und deren Staatsfinanzierung. Er beschreibt jedoch weder Zweck noch Mittel oder Zweckverwirklichung. Es fehlen Regeln zur Steuerbegünstigung. Bisher sind diese parteinahen Vereine in aller Regel als gemeinnützig anerkannt. Doch parteinahe Vereine passen nicht gut in das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Lobbyregister wird genauer, Ungleichbehandlung bleibt

In den nächsten Wochen wird der Bundestag Veränderungen zum Lobbyregister beschließen. Am 19. September findet dazu eine öffentliche Anhörung statt. Die Änderungen sollen zu Jahresbeginn 2024 gelten. Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen machen einiges klarer und präziser. Relevante Spenden und Mitgliedsbeiträge müssen samt ihrer Herkunft offengelegt werden. Noch wichtiger ist, dass nun dargestellt werden muss, was die Hauptstränge der Finanzierung sind, etwa Spenden, Beiträge, öffentliche Zuschüsse oder wirtschaftliche Betätigung. Es bleibt eine Benachteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die selbstlos als (Themen-)Anwält:innen auftreten, gegenüber gegenüber Agenturen oder Berufsverbänden, die nicht ihre gesamte Finanzie­rungsstruktur offenlegen müssen.

Studie zu Gemeinnützigkeit Bund der Steuerzahler: Unsicheres Recht gefährdet tausende Vereine

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

  • Veraltetes Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet tausende Vereine und Stiftungen
  • Modernes Recht muss klar und einfach sein
  • Nicht-Handeln der Koalition ist rückschrittlich

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet heute (3.9.2023) über ein Rechtsgutachten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler (Bundesverband). Die rechtliche Bewertung wurde im Auftrag von Campact erstellt, einem der 200 Mitgliedsorganisationen unserer Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz:

“Die Untersuchung zum Steuerstatus des Bund der Steuerzahler zeigt, dass am veralteten und unklaren Gemeinnützigkeitsrecht nicht nur Attac gestrauchelt ist, sondern dass tausende, wenn nicht zehntausende Vereine bedroht sind. Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 hatte erhoben, dass sich jeder 20. Verein mit politischen Stellungnahmen zurückhält, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Die Koalition muss diese Unsicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen endlich angehen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen!