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Schlagwort: Gemeinnützigkeit

Bundesregierung: politische Tätigkeiten können gemeinnützig sein

Über die Aufnahme weiterer gemeinnütziger Zwecke „findet derzeit ein Meinungsaustausch innerhalb der Bundesregierung statt, der bisher nicht abgeschlossen ist“ und verfassungsrechtlich ist es nicht verboten, politische Tätigkeiten als gemeinnützig zu definieren – das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktion die Grünen zu „möglichen Gefährdungen des gleichberechtigten Einflusses aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf die politische Willensbildung und zu weiteren Punkten des Gemeinnützigkeits- und Vereinsrechts“. Die Grünen thematisierten darin die Probleme, die gemeinnützige Organisationen haben, die auf die Gesellschaft einwirken. (Mehr zu den Fragen hier.)

In großen Teilen ihrer Antwort bleibt die Regierung vage oder erklärt sich für nicht zuständig. Doch in den Antworten auf die 34 Fragen verstecken sich einige Hinweise. Dazu gehört, dass die Bundesregierung Notwendigkeiten aus Sicht der Verwaltung bewertet und dabei erklärt, dass es Gestaltungsspielraum gibt. Die Initiative dazu müsse aus dem Parlament kommen. Die Regierung spielt den Ball also ins politische Feld, wo er hin gehört, raus aus juristischen Strafräumen. Denn bei der Förderung gemeinnütziger Zwecke geht es um Wertentscheidungen.

Verdeckte Parteienfinanzierung braucht keine Gemeinnützigkeit

LobbyControl legt in einem Blog-Beitrag dar, wie die Partei AfD in den jüngsten Wahlkämpfe mit hohen Geldbeträgen unterstützt wurde und die Geldgeber dabei anonym bleiben konnten, obwohl das Parteiengesetz vorsieht, dass Spenden ab 10.000 Euro veröffentlicht werden. Der Trick: Es wird einfach unabhängig von der Partei, offiziell ohne deren Wissen, für ihre Wahl geworben.

Diese Darstellung zeigt, dass es Partei-Geldgebern nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Spende ankommt, ebenso anderen Akteuren, die mit hohen Geldbeträgen in ihrem eigenen Interesse auf politische Entscheidungen einwirken. Wieder einmal wird damit ein Argument gegen die Steuerbegünstigung selbstloser politisch tätiger Organisationen widerlegt.

Engagement für Wandel oder Wohltätigkeit – gemeinnützig ist beides

Der Furtwangener Soziologieprofessor Stefan Selke kritisiert in der Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2016 die zunehmende öffentliche Engagementförderung. Durch das Fördersystem entstehe ein Druck zum Engagement, das letztlich staatliche Daseinsvorsorge ersetze. Das Engagement werde gesteuert und verfalle einer „makrtartigen Logik“. Er kritisiert insbesondere, „dass mit dem bürgerschaftlichen Engagement oftmals gesellschaftliche Verhältnisse vernachlässigt werden, die eigentlich politisch bearbeitet werden müssten.“ Die Politik suggeriere, dass sich Probleme lösen lassen, indem man sie dem lokalen Engagement von Freiwilligen anvertraut.

Bei Gemeinnützigkeit geht es um Gesellschaft, nicht um Markt

In der Wirtschaftswoche vom 11. Juli 2016 ist ein großer Artikel zu Gemeinnützigkeit erschienen, der jedoch verschiedene Aspekte vermengt. Letztlich geht es in dem Artikel darum, dass sich eigennützige und wirtschaftliche Interessen gelegentlich in der Gemeinnützigkeit verstecken. Nur ungenau unterschieden wird dabei der Fall, dass sich Menschen oder Unternehmen zum eigenen Nutzen zusammentun und dabei Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen, von dem Vorwurf gegen gemeinnützige Organisationen, sie wären im Wettbewerb gegenüber Profit-Unternehmen im Vorteil.

Hessischer Landtag debattiert Gemeinnützigkeit

Der hessische Landtag debattierte am 14. Juli 2016 über Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung. Ursprünglicher Anlass war ein Antrag der SPD-Fraktion „betreffend Definition der Gemeinnützigkeit“, mit dem die SPD die Umsetzung der zwei Hauptforderungen der Allianz fordert. Einen Tag vor der Debatte brachten die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne einen eigenen Antrag ein mit dem Titel „Ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen“ (Drucksache 19/3360). Beide Anträge wurden in den Haushaltsausschuss verwiesen, die Debatte wird weiter gehen. Die Debatte ist auf dem YouTube-Kanal des Landtags nachzuhören. Das Protokoll wird hier zu finden sein.

Pegida gründet Partei – attraktiver als Gemeinnützigkeit

Pegida hat erneut angekündigt, zu Wahlen antreten zu wollen und eine Partei zu gründen. Der Grund ist wahrscheinlich vor allem, dass dann Spenden von der Steuer abgesetzt und sogar staatlich subventioniert werden. Der Versuch des Pegida-Vereins, als gemeinnützig anerkannt zu werden, ist offenbar gescheitert. Darum können Spenden an Pegida von den Spendern nicht abgesetzt werden.

An die Anerkennung als Partei dagegen werden viel geringere Maßstäbe angelegt. Politische Tätigkeit ist ihr Kernmerkmal, während es für Gemeinnützige strittig ist, wie politisch sie handeln dürfen.

Politische und gemeinnützige Zwecke sind nicht verschieden

„Der Gesetzgeber hat … bewusst zwischen gemeinnützigen und politischen Zwecken unterschieden“, behauptet das Finanzamt Frankfurt in seinem Bescheid, mit dem es Attac die Gemeinnützigkeit aberkennt. „Wer politisch aktiv sein möchte, der wird in der bestehenden Parteienlandschaft bzw. Wählergemeinschaft sicher fündig werden“, schreibt der Bundesfinanzminister in einem Brief an die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Warum das so nicht stimmt, warum es im Gesetz (Abgabenordnung) keine Trennung zwischen politischen und gemeinnützigen Zwecken gibt, warum jeder gemeinnützige Zweck politisch sein kann und wie dabei Parteien von Gemeinnützigen getrennt werden, hat Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz, in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau aufgeschrieben:

Bewegung in der Politik

Gemeinnützig ist, Bäume zu pflanzen – und ebenso, gegen ihre Abholzung vorzugehen. Gemeinnützig ist, verarmten Menschen und Flüchtlingen Bildung, Essen und Obdach zu verschaffen – und ebenso, die Ursachen ihrer Ausgrenzung beseitigen zu wollen. Gemeinnützig ist, Entwicklungshilfe in benachteiligten Ländern zu fördern – und ebenso, unfaire Handelspolitik als Ursache der Benachteiligung zu brandmarken. Durch unsere Arbeit kommt diese Erkenntnis in der Politik an und es gibt Bewegung hin zu Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) gibt Allianz-Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer einen Überblick über die politischen Prozesse, insbesonder über den Gesetzentwurf der oppositionellen SPD in Hessen und einer Großen Anfrage der Grünen im Bundestag. Neben positiven Ansätzen sieht er auch ein Nichtaufgreifen einzelner Probleme, die gleichwohl ebenso in diesem Kontext angegangen werden müssen. Geht es um die Ursachen, dann geht es um politische Entscheidungen.

Selbstverständnis politisch aktiver gemeinnütziger Organisationen

Während in der Politik die Einsicht wächst, dass es Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht, dass bürgerschaftliches Engagement auch politische Einmischung ist, gehen dennoch die Attacken weiter gegen Einmischung, die stört. Im Fokus sind da besonders die TTIP-Proteste und Campact als sehr mächtig wahrgenommener Akteur. Die Selbstlosigkeit von Campact wurde schon in den vergangenen Monaten öffentlich in Frage gestellt, der Kampfbegriff dazu lautet „Empörungsindustrie“.

SPD legt Gesetzentwurf zu Gemeinnützigkeit vor

Die SPD-Fraktion hat vergangene Woche im Hessischen Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem unsere beiden Hauptforderungen umgesetzt würden, nämlich einerseits die Aufnahme zusätzlicher Zwecke wie Förderung der Menschenrechte, Durchsetzung der Grundrechte oder sozialer Gerechtigkeit, andererseits die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich selbstverständlich auch politischer Mittel zur Verfolgung ihrer Zwecke bedienen können. Damit erkennt die SPD unsere Forderungen als richtig und notwendig an.

Der Antrag (Drucksache 19/3360) soll am 19. Mai im Landtag behandelt werden. Voraussichtlich wird er ohne Aussprache in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Anzunehmen ist, dass sich die SPD als Oppositionspartei damit im Hessischen Landtag nicht durchsetzen wird. Wir gehen davon aus, dass die SPD die Forderungen auch an anderer Stelle erhebt, etwa in den Ländern, in denen sie als Regierungspartei beteiligt ist oder in Gesprächen mit ihren Koalitionspartnern von CDU und CSU im Bundestag bzw. in der Bundesregierung.

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aus CDU und Grünen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die formulierte Gesetzesänderung einzusetzen sowie dafür, im Anwendungserlass zur Abgabenordnung diese Formulierung aufzunehmen: „Eine politische Tätigkeit ist danach unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit einer politischen, aber nicht parteipolitischen Zielsetzung verbunden ist.“ Die Einschränkung zur parteipolitischen Tätigkeit findet sich bereits im Gesetz in §55, Absatz I, Ziffer 1, Satz 3.

(Siehe zu diesem Antrag auch: http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/strachwitz-debatte-ueber-gemeinnuetzigkeitsrecht-muss-gefuehrt-werden/)