Schlagwort-Archive: Gemeinnützigkeit

Bundestag debattiert Gemeinnützigkeit: Streichung Beweislastumkehr

Im Bundestag gab es erneut eine Debatte zur Gemeinnützigkeit. Die lebendige Debatte am 13. März streifte viele Aspekte und zeigte, dass die Abgeordneten nach und nach die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Probleme verstehen – aber auch, dass dieser Weg noch nicht zu Ende gegangen ist. Anlass war ein Antrag der Linkspartei. Sie will aus der Abgabenordnung die Beweislastumkehr streichen. Diese Umkehr gilt bisher, wenn eine gemeinnützige Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführt wird. Diese Streichung fordert auch die Allianz. Der Antrag wird nun weiter im Finanzausschuss beraten. Weiterlesen

Erlass mildert Wirkung des Attac-Urteils – wem nutzt es?

Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung “taz” am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen. Wir versuchen hier, die Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Erlasses zu beschreiben.
(Stand 2. März 2020)

Ergänzung 5. Mai 2020: Bisher wurde dieser Erlass nicht veröffentlicht und es gibt verschiedene Auskünfte, ob und wie die Regelung tatsächlich gilt. Weiterlesen

Was das neue Attac-Urteil bedeutet

Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen. Weiterlesen

Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen. Weiterlesen

Nach der Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Dass das Bundesfinanzministerium noch keinen Gesetzesentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, diesen aber noch für diese Legislaturperiode ankündigt, könne eine Chance sein, sagte Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2020, in der Anhörung zur Gemeinnützigkeit vor dem Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement”. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich als Schutzmacht zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bundestag zu verstehen und über passende gesetzliche Grundlagen auch über die Legislaturperiode hinweg nachzudenken. Weiterlesen

29. Januar: Anhörung Gemeinnützigkeit im Bundestags-Ausschuss

Wo bleibt eigentlich der Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat und den die Konferenz der Landesfinanzminister fordert? Es gibt keinen Zeitplan und der geplante Austausch der Bundesländer zu politischen Mitteln im Gemeinnützigkeitsrecht ist anders als geplant noch nicht Ende 2019 abgeschlossen. Sachlich sind Finanzministerien und Steuerpolitiker*innen zuständig. Fachlich ist das zivilgesellschaftliche Engagement auf verschiedene Ressorts verteilt. Ein nur kleiner Unterausschuss beschäftigt sich engagiert mit der ganzen Breite der Engagementpolitik – und nun auch erneut mit dem zum Recht der Gemeinnützigkeit. Der Bundestags-Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement” hat darum für Mittwoch, 29. Januar 2020, 17 Uhr, eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus in Berlin angesetzt. Weiterlesen

Rückblick auf 2019

Spätestens das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs hat vergangenes Jahr die großen Probleme in der Gemeinnützigkeit auf die öffentliche und politische Tagesordnung gesetzt. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch immer nicht. Dennoch passierte 2019 so viel zu Gemeinnützigkeit – manchmal wird erst im Rückblick die Dimension deutlich. Weiterlesen

Olaf Scholz muss zügig Rechtssicherheit für das Engagement für Demokratie und Menschenrechte schaffen

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zu den neuen Ankündigungen von Olaf Scholz zum Recht der Gemeinützigkeit

Zum aktuellen Bericht des “Spiegel” dazu, dass Olaf Scholz geplante Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht verworfen habe und bessere Gesetzes-Formulierungen finden will, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 140 Vereinen und Stiftungen:

“In diesem Jahr haben bereits mindestens vier Vereine den Status der Gemeinnützigkeit verloren, weil sie sich politisch einmischen. Dies zeigt, dass es dringend Klarstellungen und Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht. Der Bundestag und Olaf Scholz müssen zügig Rechtssicherheit für dieses Engagement schaffen.

Weiterlesen

Was haben VVN und Olaf Scholz miteinander zu tun?

Die Debatte um Gemeinnützigkeit und politische Einmischung ist zu Recht hochgekocht, nachdem am vergangenen Freitag der “Spiegel” über Überlegungen im Finanzministerium berichtete und die VVN-BdA die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit bekannt gab. Vereine und Stiftungen, die sich selbstlos für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, sind nicht erst nach dem Attac-Urteil Anfang des Jahres bedroht. Auf die unsichere Rechtslage weist unsere Allianz seit Jahren hin. Wir gehen davon aus, dass tausende Organisationen alleine durch das Attac-Urteil gefährdet sind. Mit Bezug auf das Attac-Urteil wurde bereits mindestens zwei Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt: Das bundesweit tätige Kampagnen-Netzwerk Campact und das lokale Kultur- und Bildungszentrum DemoZ in Ludwigsburg. Weiterlesen

VVN-BdA verliert Gemeinnützigkeit: Beweislastumkehr widerspricht Rechtsstaats-Prinzip

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

  • Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig
  • Formelle Regelung in § 51 der Abgabenordnung muss gestrichen werden
  • Beweis der Verfassungstreue ist nicht möglich

Zur heutigen Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

“Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips.

Weiterlesen