Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz – sind ebenfalls dort zu finden. – Unsere Stellungnahme hier
Schlagwort: Zivilgesellschaft
Die Debatte über Handlungsspielräume und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen – oder deren Begrenzung – kristallisiert sich derzeit vor allem an der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der CDU-Parteitag hat im Dezember 2018 mit drei populistischen Beschlüssen Partikular-Interessen eine Bühne gegeben. Doch die Parteispitze macht bei den unsachlichen und falschen Anwürfe gegen die DUH mit. Was zuletzt geschah:
Pressemitteilung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V.
Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen
Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
“Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.
Wie verschieden bereits Länder innerhalb der EU die politische Tätigkeit, die politische Einmischung durch zivilgesellschaftliche Organisationen rechtlich regeln, haben der Irish Council of Civil Liberties und Civicus, ein weltweites Netzwerk für Bürgerbeteiligung, dargestellt. Anlass waren Probleme irischer Organisationen, die durch ihre Aktivitäten vom Wahlgesetze als unbeteiligte (dritte) Partei mit politischem Zweck klassifiziert wurden. Der Begriff “politischer Zweck” ist dabei im Wahlgesetz breit angelegt. Die Untersuchung rät davon ab, diesen Begriff pauschal zu verwenden. Sie kritisiert den Rechtsrahmen in Deutschland.
Die am 22. März 2018 vorgestellte Studie über die Unklarheit des Gemeinnützigkeits-Rechts hat ein großes Echo ausgelöst. Zahlreiche Medien berichteten in Text und Ton (siehe unten), teilweise prominent auf Zeitungs-Titelseiten. Die Finanzamt-Studie zielt natürlich vor allem auf diejenigen, die das Recht setzen.
(Direkt zum Download der Studie: PDF, 3 Megabyte)
Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit sind keine Einzelfälle, wie immer wieder behauptet wird. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Das belegt die Finanzamt-Studie mit dem Titel “Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert”, die die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt hat. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären.
Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitionsvertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zuvor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organisationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen Interesse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlentwicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.
“Gemeinnützigkeitsrecht verbessern” haben CDU, CSU und SPD als ein Vorhaben in ihre Sondierungsergebnisse vom 15. Januar 2018 geschrieben (Seite 18). Weiter haben sie vereinbart:
- “Stärkung politischer und kultureller Bildung” und
- “bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren”.
Das wäre eine gute Basis, um mit dieser Konstellation erhebliche Verbesserungen für gesellschaftlich engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen zu erreichen und bisherige Probleme zu beseitigen.
Noch sondieren CDU, SPD und CSU, ob sie überhaupt in Koalitionsverhandlungen einsteigen wollen. Was jenseits anderer Themen politisch ein gutes Zeichen ist: Die Parteien sprachen separat über “Bürgerbeteiligung/Stärkung der Demokratie”, statt diese zentralen Themen auf andere Ressorts verteilt unter ferner liefen zu behandeln.