Die Jahre 2023 und 2024 waren geprägt vom Versprechen der Ampelkoalition, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 sehr konkrete Modernisierungen des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Erst im Sommer 2024 gab es dazu Gesetzesentwürfe mit magerem Inhalt. Durch das Ende der Ampelkoalition gab es schließlich gar keine relevanten Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht.
Weil sich dieses schließlich gescheiterte Vorhaben durch die zwei Jahre zog, berichten wir für beide Jahre gemeinsam.
Inhaltsverzeichnis
Bilanz 2023/2024
Bildung und Advocacy
Unsere Arbeit bestand auch in diesen zwei Jahren methodisch aus zwei Bausteinen:
- Einerseits informative Bildungsarbeit, indem wir Vorgänge, Vorschläge und Veranstaltungen analysieren, die Informationen aufbereiten und verschiedenen Öffentlichkeiten zur Verfügung stellen; über den Kreis unserer Mitgliedsorganisationen hinaus für alle zugänglich auf unserer Website, in Pressemitteilungen, in einem öffentlichen Newsletter, über Fachverteiler, in der Kommunikation mit Politiker:innen und Ministerien sowie über eigene Vorträge und Aufsätze.
- Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements haben wir Forderungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu verbessern. Über die Informationsarbeit hinaus machen wir dazu konkrete Umsetzungsvorschläge und kommentieren Gesetzesentwürfe. Das ist Lobby- und Advocacy-Arbeit.
Dabei verfolgen wir (auch zwangsläufig) eine chancenorientierte Strategie: Wir reagieren vor allem auf Vorlagen oder Ankündigungen aus Bundestag und Bundesregierung sowie auf Probleme zivilgesellschaftlicher Organisationen, um dann unser Fachwissen und unsere gepflegten Kontakte einzusetzen. Ruhe- und Vorbereitungsphasen sind kaum planbar. Wir müssen stets vorbereitet und handlungsfähig sein.
Keine rechtlichen Verbesserungen erreicht
Der große Erfolg von 2021 mit den Vereinbarungen zum Gemeinnützigkeitsrecht im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte sich leider nicht fortgesetzt. Die vereinbarten Änderungen wurden nicht umgesetzt. Trotz Vereinbarung wurden sie vor allem aus dem Finanzministerium und der FDP blockiert. Das Jahr 2024 hinterlässt eine traurige Bilanz, denn keines der noch 2023 greifbar erscheinenden Ziele ist erreicht.
Debatte Zivilgesellschaft wird anders geführt als vor Jahren
Nach unseren Eindruck wird die Debatte um die Funktionen und die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen heute anders geführt als vor fünf und mehr Jahren. Die größere Selbstverständlichkeit, dass diese Organisationen auch als Wächterinnen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auftreten und/oder als Themen-Anwält:innen führt gleichzeitig zu mehr Widerstand und Reaktanz.
Wir glauben, dass diese Debatte ein Beitrag zur demokratischen Gesellschaft ist. Wir sind überzeugt, dass unsere Allianz hier Beiträge geleistet hat. Für die Zielgruppe Politiker:innen etc. ist die Allianz eine wichtige Ansprechpartnerin. Über formelle Termine wie Anhörungen hinaus gibt es viel informellen Kontakt und auch regelmäßig Kontaktaufnahme aus Bundesverwaltung und Bundestag.
Für die Zielgruppe zivilgesellschaftliche Organisationen ist für viele die Allianz die einzige Organisation, die sie bzw. ihr Anliegen in der Auseinandersetzung vertritt. Das spiegelt sich leider noch nicht in der Zahl der Mitgliedschaften. Die Allianz wird aus der Mitgliedschaft und darüber hinaus auf Ereignisse hingewiesen und um Reaktionen und Stellungnahmen gebeten.
Evaluation unserer Arbeit
Im Auftrag unseres langjährigen Mitglieds und Förderers Brot für die Welt hat im Jahr 2024 die Organisationsberatung Socius die Arbeit und Wirksamkeit unserer Allianz evaluiert. Der Evaluationsbericht ist für uns sehr wertvoll als Blick von außen mit Hinweisen für die weitere Strategie. Er hilft uns in einem entscheidenden Moment des Umbruchs: Immer noch keine Gesetzesänderungen, eine neue Regierungs-Koalition und Wechsel in der Organisation.
Die Evaluatorin Joana Ebbinghaus entwirft Perspektiven für die Zukunft der Allianz und bilanziert:
„Die Allianz ‚Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘ hat durch ihre Arbeit wesentlich den Diskurs über Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich politisch einbringen, beeinflusst. Die vorliegende Evaluierung zeigt, dass sie trotz der herausfordernden politischen Rahmenbedingungen erfolgreich war, die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren, politische Akteure auf die notwendige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts aufmerksam zu machen und sie dazu zu bringen, sich zu positionieren. … Ihre inhaltlichen Impulse und Inputs finden viel Beachtung und werden in politischen Prozessen aufgegriffen. Nichtsdestotrotz hat sich an der grundlegenden Gesetzeslage bis dato nichts verändert. … waren sich die überwiegende Mehrheit der im Rahmen der Evaluation befragten Akteur:innen einig, dass die Rolle der Allianz langfristig noch gebraucht wird und eine hohe Relevanz hat.“
Sichtbarkeit der Wächterfunktion führt zu Angriffen
Im Jahr 2024 ist noch deutlicher als zuvor geworden, dass wir uns zum Freiheitsgrad zivilgesellschaftlicher Organisationen an einem klassischen Konfliktzuspitzungspunkt befinden: Dadurch, dass ein Problem (wie das mangelhafte Gemeinnützigkeitsrecht) in die Öffentlichkeit getragen wird, werden die betroffenen Organisationen angreifbar und verletzlich. Diejenigen, die kein Interesse an einer offenen, liberalen Gesellschaft haben, nutzen diese Angreifbarkeit; oder diejenigen, denen die Ziele einzelner Organisationen nicht passen, nutzen illegitime Mittel um deren Arbeit zu beeinträchtigen, etwa mit Angriffen auf die Gemeinnützigkeit.
Statt einer Verbesserung des Rechtsrahmens und damit mehr Sicherheit entsteht für den Moment eventuell mehr Unsicherheit.
Mit dem Wissen des ersten Halbjahres 2025 erscheinen die Angriffe noch systematischer. Wurde früher bestritten, dass gemeinnützige Organisationen „politisch“ handeln dürften, werden nun gleiche Ziele unter einem neuen Etikett erfolgt. Das Schlagwort ist jetzt „Politische Neutralität“. Vermeintlich müssten gemeinnützige Organisationen „politisch neutral“ sein. Die Angriffe werden eher über Fördermittel als über das Gemeinnützigkeitsrecht geführt und treffen damit fast besser.
Es braucht offenbar ganz andere Bemühungen, um über die Zivilgesellschaft hinaus deutlich zu machen, dass und wie diese bedroht ist. Und wie deren Bedrohung auch eine Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist.
Civic Space: Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsräume
Von besonderer Bedeutung war für unsere Arbeit die Veröffentlichung des ZiviZ-Survey 2023 mit dem Befund, dass sich jeder zwanzigste gemeinnützige Verein mit öffentlichen Aussagen zurückhält wegen des zu engen Gemeinnützigkeitsrechts. „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ) bestätigte damit wissenschaftlich fundiert durch repräsentative Befragungen die Beschränkung zivilgesellschaftlicher Freiräume.
Auf noch fatalere Weise wurde dies für Deutschland im Dezember 2023 bestätigt: Der internationale Civicus-Monitor stufte den zivilgesellschaftlichen Freiraum in Deutschland auf seiner internationalen Skala von „offen“ zu „beeinträchtigt“ ab. Aufgestiegen ist Deutschland bisher nicht wieder.
Erst durch rechtliche Schritte konnten wir erreichen, dass unser Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer im Zuge seiner Arbeit den Bundestag wieder betreten durfte. Im Dezember 2022 hatte die Bundestagspolizei ihm den Zugang verweigert. Die Gefahrenprognose der Bundestagspolizei, basierend auf öffentlichen Äußerungen zu Klimaschutz-Protesten, stellte sich als falsch heraus. In der Folge passte die Bundestagsverwaltung die Zugangsregeln an. Eine Entschuldigung durch die Bundestagsverwaltung blieb aus. Da die Zugangsregeln angepasst wurden, nahmen wir eine Klage vor dem Verwaltungsgericht schließlich im November 2024 aus formalen Gründen zurück.
Am 14. November 2023 begleiteten wir die Verhandlung um die Gemeinnützigkeit des innn.it-Vereins vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Nach mehrjährigem Streit gewann der Verein dort. Es ging vor allem um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“. Nach einer Revision der Finanzverwaltung beim Bundesfinanzhof begleiteten wir auch die Verhandlung dort am 12. Dezember 2024. Nach einer Rückverweisung an das Finanzgericht 2025 hat der Verein dann den Rechtsstreit nicht weiter verfolgt.
Wir beschäftigten uns auch mit Berichten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler und der Plattform „Volksverpetzer“.
Arbeit zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Da die neue Regierung noch mit Auswirkungen der Corona-Krise einerseits, mit neuen Herausforderungen durch den offenen Angriff Russlands auf die Ukraine beschäftigt war, und da sich neue Personen in neue Funktionen erst einarbeiten mussten, war die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag erst für 2023 zu erwarten – und wurde uns immer wieder angekündigt.
So kündigte das Bundesfinanzministerium im Jahr 2023 zwei Gesetze an: Das eher technsiche Jahressteuergesetz 2023 und das politische Wachstumschancengesetz. Eine Runde aus sechs Staatssekretär:innen sollte die Gesetzesreform vorbereiten. 2023 gab es jedoch jenseits von Anpassungen für das Zuwendungsempfängerregister keine Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht. Und selbst diese Änderungen verzögerten sich.
Im April 2024 bilanzierten wir, dass die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen sei – wenn auch der der Koalition wohl nicht bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen und dass auf diesen Faden auch das Gemeinnützigkeitsrecht gehört.
Im Mai 2024 legte das Bundesfinanzministerium zunächst seinen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vor – ohne Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht, abgesehen von einer Detail-Regelung bei Mildtätigkeit. Daraus wurde schließlich ein neuer gemeinnütziger Zweck zur Wohngemeinnützigkeit. Mehr kam aus der Regierung zunächst nicht zum Gemeinnützigkeitsrecht kam. Dafür kam um so mehr Drängen aus der Zivilgesellschaft, zahlreiche Briefe, die die Ungeduld zeigten.
Wie bereits für 2023 kündigte das Bundesfinanzministerium an, dass es ein Jahressteuergesetz mit nur technischen, einvernehmlichen Änderungen geben werde; und ein zweites Steuergesetz mit „politischen“ Vorhaben, wie den im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Mit diesem zweiten Gesetzesentwurf (später „Steuerfortentwicklungsgesetz“, SteFeG, getauft) wurde im Sommer kaum noch gerechnet, als er im Juli 2024 doch noch erschien. Es enthielt von den vereinbarten Änderungen lediglich eine Klarstellung zu politischen Mitteln über eigene gemeinnützige Zwecke hinaus. Dafür stand im Entwurf die gänzlich neue Idee, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung komplett aufzuheben.
Es folgten informelle und formelle Gespräche. Zu den formellen Gesprächen gehörten Anhörungen am 7. Oktober 2024, zu denen auch die Allianz geladen war. Vor einer finalen Befassung im Bundestag zerbrach die Ampelkoalition. Das „Steuerfortentwicklungsgesetz“ wurde schließlich entkernt ohne jede Gemeinnützigkeitsrechts-Änderung in Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Ab dem Ende der Ampel-Koalition konzentrierten wir uns zusätzlich zur Arbeit an den noch laufenden Gesetzgebungsverfahren auf die Bundestagswahl 2025 und die Positionen der Parteien. Dabei war der Vorlauf zur Programmerstellung im Vergleich zu normalen Wahlen extrem verkürzt, entsprechend verkürzt auch die Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Zentrale Punkte schrieben wir den relevanten Parteien in einem Impuls.
Zu den trotz oder wegen anlaufendem Wahlkampf im Bundestag verhandelten Initiativen gehörte ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu „Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“. Zur Anhörung im Dezember 2024 waren wir als Sachverständige geladen und gaben wie andere Verbände umfassende Stellungnahmen ab.
Weitere inhaltliche Themen 2023/2024
Neben unserem inhaltlichen Hauptstrang, der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, beschäftigten wir uns 2023 und 2024 mit weiteren gesetzgeberischen Entwicklungen.
Engagementstrategie des Bundes
Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Engagementstrategie der Bundesregierung zu erarbeiten und zu beschließen. Diese Strategie wurde schließlich im Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen und enthält auch Ziele zum Gemeinnützigkeitsrecht.
Im Dezember 2022 reichten wir einen Impuls zu dieser Strategie ein und beteiligten uns zuvor an verschiedenen Veranstaltungen, unter anderem einem Fachworkshop der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu Rechtsrahmen und Bürokratielasten des Dritten Sektors.
Lobbyregister
Im Jahr 2023 beschloss der Bundestag Änderungen am Lobbyregister des Bundestages. Wir hatten zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme eingebracht, in der wir insbesondere auf die Spezifika gemeinnütziger Organisationen und anderer spendenfinanzierter zivilgesellschaftlicher Organisationen hinwiesen. Zu den beschlossenen Änderungen hatten wir eine Handreichung für zivilgesellschaftliche Organisationen erstellt.
Demokratiefördergesetz
Am Rande beschäftigten wir uns weiter mit dem geplanten Demokratiefördergesetz, zu dem wir bereits 2022 eine Stellungnahme eingereicht hatten. Im Jahr 2023 wurde der Regierungsentwurf zu diesem Fördergesetz in Bundesrat und Bundestag behandelt. Wegen Uneinigkeit unter den Koalitionsparteien wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht fortgesetzt.
Stiftungsfinanzierungsgesetz
Ende 2023 beschloss der Bundestag ein Stiftungsfinanzierungsgesetz. Anders, als der Name vermuten lässt, geht es dabei nicht allgemein um Stiftungen, sondern es geht um die so genannten parteinahen Stiftungen (die fast immer als eingetragene Vereine organisiert sind). Der Bund regelte damit erstmalig die staatliche Finanzierung dieser Organisationen.
In unserer Stellungnahme zu diesem Gesetz sowie mit Öffentlichkeitsarbeit versuchten wir darauf hinzuwirken, dass in dem Gesetz dann auch selbstständig die Steuerbegünstigung dieser parteinahen Organisationen geregelt wird, um so die Gemeinnützigkeits-Debatte zu entlasten. Der Versuch war leider vergeblich.
Zuwendungsempfängerregister
Die Einführung eines öffentlich zugänglichen Zuwendungsempfängerregisters, in dem auch alle gemeinnützigen Organisationen aufgeführt sind, wurde bereits 2020 beschlossen. Zum 1. Januar 2024 startete das Register. Wir informierten dazu unsere Mitglieder und über weitere Kanäle. In der Umsetzungsphase und danach waren wir unter anderem mit dem Bundesfinanzministerium im Gespräch für gute Umsetzungen und mögliche Verbesserungen.
Europäisches Vereinsrecht
Am 13. März 2024 stimmte das EU-Parlament einem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Richtlinie für ein EU-weites Vereinsrecht zu. Dieser Beschluss hatte einen langem Vorlauf, zu dem wir immer wieder informiert und Hinweise gegeben hatten. Der nächste Schritt, ein Trilog zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat, steht noch aus.
2023 und 2024 in Zahlen
Wir haben 2024 neun Stellungnahmen im Lobbyregister eingestellt (Pflicht und möglich erst ab 2024).
Im Jahr 2023 haben wir acht, im Jahr 2024 dreizehn Pressemitteilungen, Einladungen oder Hintergrund-Infos verschickt.
Drei Newsletter haben wir 2023 verschickt, neun im Jahr 2024 – an je ca. 4.500 Empfänger:innen.
Je drei Aussendungen „Politik-Update Gemeinnützigkeit“ versandten wir 2023 und 2024 mit exklusiven Informationen zum Gemeinnützigkeitsrecht an Bundestagsabgeordnete und andere Kontakte aus Politik und Ministerien.
Etwa zehn Aufsätze und Beiträge zu Veröffentlichungen anderer entstanden in den zwei Jahren. Besonders hervorzuheben:
- „Gesetz über parteinahe Stiftungen als Chance für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht“ in der Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen, ZStV 2023, 195)
- „Warten auf die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ im Jahrbuch Engagementpolitik 2024
- „Rechtliche Rahmenbedingungen von Engagement: Vom Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit zu den Fallstricken der Gemeinnützigkeit“ im erst 2025 erschienenen Handbuch „Zivilgesellschaftliches Engagement und Freiwilligendienste“
Ende 2024 hatte die Allianz 203 Mitgliedsorganisationen, davon waren 34 Fördermitglieder.
Jahresabschlüsse
Das Jahr 2023 endete erneut plangemäß mit einem operativen Defizit, das aus den Rücklagen ausgeglichen wurde. Dieses Defizit war etwas niedriger als geplant, insbesondere, da eine geplante Ausgabe von 10.000 Euro für die Begleitung der Arbeit auf europäischer Ebene erst 2024 anfiel. Durch den Weggang von Annika Schmidt-Ehry sparten wir an Personalausgaben, konnten aber zugleich geplante Fundraising-Maßnahmen nicht angehen.
Das Jahr 2024 endete ebenfalls mit einem operativen Defizit, deutlich höher als das von 2024. Das Defizit viel durch erfolgreiches Spenden-Fundraising geringer aus als zu Jahresbeginn geplant. Die strukturelle Unterfinanzierung der Arbeit der Allianz bei gleichzeitig breiter werdendem Tätigkeitsfeld wurde deutlich. Zudem sanken die Mitgliedsbeiträge durch die 2023 geänderte Beitragsordnung. Zum Jahresende 2024 waren die Rücklagen weitgehend aufgebraucht. Ende 2022 waren es noch 64.000 Euro, Ende 2023 53.000 Euro, zu Ende 2024 lediglich knapp 9.000 Euro.
Die Allianz als Verein
Mitgliederversammlungen der Allianz fanden am 30. März 2023 (online) und 7. November 2024 (in Berlin) statt.
Am 30. März 2023 entschieden die Mitglieder eine neue Beitragsordnung. Der Status „Unterstützer“ wurde dabei gestrichen. Die Beitragsgrenze für stimmberechtigte Mitglieder wurde gesenkt. Die Beitrags-Empfehlung in Orientierung an der Zahl der Angestellten wurde gestrichen.
2023 wurden Ulrike Voß (Deutsche Umwelthilfe) und Anselm Renn (Mehr Demokratie) neu in den Beirat der Allianz gewählt. Frauke Distelrath (Attac) und Imke Dierßen (LobbyControl) schieden aus.
2024 wurden Tilmann Kern (BFAS), Dr. Siri Hummel (Maecenata Stiftung) und padeluun (Digitalcourage) als Mitglieder des Beirats wieder gewählt.
Organisatorische Herausforderungen
Jenseits der politisch-gesetzgeberischen Entwicklungen hatte die Allianz in den Jahren 2023 und 2024 besondere organisatorische Herausforderungen:
- Erst Ende 2022 wurde mit Jenny Gabbert-Siegmund eine Nachfolgerin für die Stelle Büromanagement eingestellt und eingearbeitet, die im Herbst 2023 in Mutterschutz und Elternzeit ging.
- Im Oktober 2023 begann Valerie Hübner als Vertretung auf dieser Stelle.
- Im April 2023 verließ uns nach zweieinhalb Jahren auf eigenen Wunsch Annika Schmidt-Ehry als Referentin.
- Im Laufe des Jahres 2023 konnten wir mit Lilly Schubert eine neue Unterstützung für die Öffentlichkeitsarbeit finden, die uns jedoch Ende 2024 aus persönlichen Gründen verließ.
- Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer war im Spätsommer 2024 für drei Monate in einem Sabbatical. Zudem suchten (und fanden) wir ab dem Herbst 2024 Nachfolgepersonen für seinen angekündigten Ausstieg.
Im April 2024 konnten wir unsere Website modernisieren, so dass die vielen Inhalte auch auf Mobiltelefonen und Tablets besser dargestellt werden. In dem Zuge nahmen wir neben optischen Verbesserungen auch kleine Umstrukturierungen vor. So bündelten wir unter anderem unsere Stellungnahmen an einem Ort und richteten eine eigene Seite mit Beratungs-Hinweisen bei Gemeinnützigkeitsproblemen ein, da die Anfragen dazu stetig zunehmen.
